echt? is net an der tür zur leitstelle ein riesengroßes zeichen an der glastüre wo drauf steht, dass sies doch ist? Und ich glaub, dass sie auch deswegen zweimal nach der telefonnummer fragen…
Der Status hat damit nichts zu tun, ist nur eine Auszeichnung wie von Dir beschrieben, dass das QM quasi gut arbeitet. Ob zum jeweiligen Code ein RD, NA, Arzt beschickt werden muss, regelt die dahinterliegene Ausrückordnung und die wiederum der RD-Betreiber selbst. AMPDS sebst liefert nur einen Ergebniscode - was der RD-Betreiber damit macht ist wieder ein anderes Thema.
Btw. Bei uns wird frei abgefragt und wenn der Anruf auf 144 keinen KT oder RD benötigt, wird direkt an 141 oder Hausarzt verwiesen. Ausser der Anrufer besteht auf das Fahrzeug. Dazu brauche ich aber kein AMPDS oä.
also wenn diese von „gesundheitsberufen“ betriebene „gesundheitshotline“ auch nur EINEM anrufer sagt „sie haben eh nix, sie brauchen nicht die rettung“, dann fress ich einen jahresvorrat besen.
Genau das denke ich mir auch. Das ist nicht mal ein Tropfen auf dem heißen Stein. - im Artikel wirds beschrieben als wäre das jetzt die Lösung. Als ob die bei einer „kranken Person“ sagen würden: es kommt kein Auto gehen sie zum Hausarzt.
Ich würde ja generell einen pflegenotdienst bevorzugen, ähnlich dem was die Johanniter in Wien haben. Einfach eine dgkpp die, das macht was sie kann und darf um den äfd, die spitalsambulanzen und auch den Rettungs- und Krankentransport zu entlasten.
Weil 1 Patient der von einem Pflegeheim zum kathederwechsel in ein kh geschickt wird bindet 1 ktw bei der hin und einen bei der Rückfahrt und dann im Spital ebenfalls Personal. Wenn eine dgkpp zum Patienten kommt ist das viel einfacher und kostet weniger und spart Zeit.
In meinen Anfängen so zum Jahrtausendwechsel war es immer mal wieder so das in nö bei uns statt dem naw der 141 Arzt gekommen ist in der Nacht weil der naw gerade wo anders unterwegs war.
Das seitdem die fallzahlen gestiegen sind ist mir mehr als bewusst aber ich denke das einige reine nef’s, einige reine äfd Ärzte und ein paar 141-nef sicher sinnvoll wären.
Dann machen die reinen jeweils ihre Sparten und das 141-nef kann je nach Einsatzlage in beiden Sparten aushelfen.
dazu müsstest diverse Gesetze anpassen und der Wille dazu ist nicht da. Theoretisch ist es durchaus möglich aber die Rechte dazu nicht → siehe auch HKP … was ist möglich, was wird gemacht und was darf man … nur so als Beispiel
hm, also ich denke schon dass eine dgkp selbstständig einen katheter wechseln darf.
in den neuen anpassungen zum Tätigkeitsbereich ist ja sogar die ultraschallkontrolle(!) der lage desselben als tätigkeit der dgkp vorgesehen…
Es gibt nach wie vor „141er Ärzte“ die auch zum Patienten fahren auch wenns eher selten ist, kommt halt immer drauf an wo angerufen bzw wo sich der Arzt im Vergleich zum Patienten aufhält…
Die Schwestern und Pfleger vom JUH-Akutpflegedienst wechseln Katheder wenn überhaupt nur auf ärztliche Anordnung. Was viele nicht wissen: grundsätzlich führt zumindest in Wien auch der Ärtzefunkdienst Kathederwechsel durch - man sollte zur Sicherheit aber jedes Mal nachfragen.
Dürfen tust es schon seit dem 97er Jahr. Die PflegedirektorInnen interpretieren das Gesetz halt oft so wie das die Institution möchte…
Das neue Gesetz lässt noch viel mehr Sachen zu … zwar nicht soviel wie die Pflege gern hätte (Ärzteschaft ist da unter anderem dagegen gewesen) aber die Auslegung obliegt immer den PflegedirektorInnen. Aber ich denke es wird die kommenden Jahre einiges ändern nachdem immer weniger Ärzte werden …
So will es das Gesetz. Das Legen von Kathetern steht im §15 GuKG dem „mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich“, hier ist eine vorangehende ärztliche Anordnung obligatorisch.
Somit: Jein. Selbstständig nach Anordnung
In der Praxis soll es daran aber nicht scheitern, wenn ein Journalarzt informiert werden kann, wenn eine Notkompetenz durch einen NFS durchgeführt wird, dann geht das sicherlich auch…
Nur zu wahr, wenns auch nicht immer die Pdir ist sondern durchaus auch die ÄDir. Wenn die meint „nein ihr macht das selbst und schreibt keine Anordnungen dafür“ dann wird das halt auch so gemacht. Schneidet man sich halt ins eigene Fleisch, Ärzte werden auch nicht mehr
@ eklass der Paragraph ist der richtige im alten GuKG. Das neue kennt den „mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich“ nicht mehr, sondern bezeíchnet ihn als „Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie“ aber das Problem ist das weiterhin hier meistens die PDL’s die Hand in den Pflegeeinrichtungen drauf haben. Denn jetzt wurde klargestellt, das eine DGKP sowohl bei der Frau als auch beim Mann katheterisieren darf, aber ich kenne schon wieder einige Einrichtungen wo es weiterhin untersagt wird und ich kann als Arbeitgeber bestehende gesetzliche Kompetenzen beliebig einschränken, nur erweitern darf ich sie über das gesetzliche Maximum nicht, dass sollten wir in der Rettung mit unseren Vereinen als Arbeitgeber ja kennen.
Zusätzlich ist es ja bei Kathetern meist so, dass man die nicht akut legen muss, sondern das bei einem bestehenden System ein Problem auftritt und somit ein Wechsel erforderlich wird und das kann man als Arzt leichtestens deligieren, nach dem Gesetz. Denndafür gibt es Bedarfsanordnungen. Nur ist auch der Einwurf bezüglich der Kompetenzen notwendig, der DGKP braucht immer zwingend eine ärztliche Anordnung, wenn es sich nicht um eine „Pflegerische Kernkompetenz“ nach §14 GuKG handelt.
Interessanter finde ich den §14a „Kompetenzen bei Notfällen“ weil bisher wurde immer gesagt, dass die „Kompetenzen bei Notfällen“ eine abschließende Aufzählung seien. Jetzt heißt es im Gesetz §14a Abs. 2 aber vor der der Aufzählung aber „insbesondere“ und damit leitet man keine abschließende, sondern nur eine beispielhafte Aufzählung ein und in §14a Abs. 1 Punkt 2 heißt es „…;die unverzügliche Verständigung eines Arztes ist zu veranlassen…“ und das ist beim NFS ja auch nicht anders!
Neben dem Katheter, der selten ein akuter Notfall ist würde mir in diesem Zusammenhang auch die Hypoglycämie beim bekannten Diabetiker einfallen, die sich oral nicht mehr beheben lässt. Nach entsprechender Bedarfsanordnung durch den Heim- / Hausarzt dürfte die DGKS/P auch einen Zugang legen und eine Glukoselösung titrierend verabreichen. Ich zähl schon gar nicht mehr, wie oft ich als Notarzt zu so einer Indikation in die Pflegeheime gerufen werde…
Allerdings wird es in etlichen Fällen auch daran scheitern, dass in der Nacht (illegalerweise) gar keine diplomierte Fachkraft im Heim anwesend ist…
Im Pflegeheim muss eine diplomierte erreichbar sein, das kann auch heißen das sie in der Nacht Rufbereitschaft von Zuhause aus macht.
Aber das ist kein Zeichen von Qualität für die Einrichtung.
Grundlegend, im äfd in Wien haben wir immer mal wieder Katheder gewechselt.
Die Frage für mich ist und da bitte ich die Kollegen hier die sich mehr mit der rechts Materie auskennen als ich um eine Meinung dazu, reicht es wenn eine dgkpp einen Journalarzt anruft und dem sagt das sie den Katheder wechselt, der gibt seine Zustimmung und es wird gemacht?
So könnte man dann viele Tätigkeiten aus dem mitve antwortlichen Bereich abhandeln in dem ein Arzt wo zentral sitzt und mehrere dgkpp unterwegs sind.
Das ist im selben Paragraphen geregelt (von dem ich übrigens weiß wie er neuerdings heißt, war nur der einfachheit halber, ich kenne mein Gesetz ).
Zusammenfasst und gekürzt formuliere ich mal so: Ein Arzt muss eine Maßnahme anordnen, der DGKP führt sie durch und muss die Durchführung der Anordnung dokumentieren. Dabei dürfen Ärzte unter schwammigen Begründungen auch mündlich anordnen, wenn es dann später zu einem geeigneten Zeitpunkt noch verschriftlicht wird. Das gilt auch fürs Telefonat.
Noch einfacher ist es, wenn der DGKP mit einem irgendwo im Büro sitzenden Arzt beispielsweise über ein Tablet kommuniziert und Anordnungen dann auf dem Tablet erscheinen. Dies wird als schriftliche Form gesehen, ist juristisch dann eigentlich von dem was die Anordnung angeht ziemlich stichfest. Über die gegebene Professionalität kann man nun streiten…
kannst du machen.
wenn der Arzt allerdings tatsächlich nur das tut (daheim sitzen) und die Patienten nie sieht/kennt, wirst du keinen (seriösen) Arzt finden der das tut, da er ja die anordnungsverantwortung trägt.