Medizinstudenten bei der berufsrettung

Kann mir einer der wissenden hier sagen was Medizinstudenten bei der ma 70 machen?

Der Sohn vom Nachbar ist Medizinstudenten irgendwo mitten im Studium und der Nachbar hat mir heut früh erzählt das sein Sohn jetzt Praktikum bei der berufsrettung macht.

Da hätte mich dann interessiert was der dort macht?

Was ist daran so ungewöhnlich ?

Was wird er wohl machen…wohl kaum Reifenwechseln… :laughing: Ich nehme an Praktikum am RTW/NEF sowviel ich mal gehört habe.

Praktikum im RD, was sonst? Ist auch in Graz üblich (auch ohne RK Mitgliedschaft)

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Wenn er weder rs noch sonst irgend etwas ist sondern nur Medizinstudent, da kann ich ja gleich jeden Masseur mitnehmen als Praktikant…

Ähm warum?

MA70 hat bei einer FB anklingen lassen mehr studenten für die notfallmedizin begeistern zu wollen und möchten sie als praktikanten gewinnen

Win win Situation

Ist das jetzt ernst gemeint oder eine Art schwer verständlicher Scherz?

Ich hoff du meinst den Masseurvergleich nicht ernst… Zwischen einem angehenden (Notfall)Mediziner und einem Masseur gibts doch große Unterschiede. Man kann zukünftige Notärzte gewinnen, die außerdem schon die Sanitäter-Seite kennen, passt doch Perfekt ?!

Welche Ehre und Würden müssen einem denn deiner Meinung nach zu Teil werden um ein Praktikum bei einer Rettungsorganisation zu machen ?

Ein Medizinstudent im 2 oder 3 Jahr hat soviel Ahnung von Notfallmediziner wie ein Masseur.

Bin gespant wann wieder Schüler für das allgemeine gesundheits und Krankenpflege Diplom am rtw sitzen weil ein diplomschüler im 3 Jahr oder ein Student im 3 Jahr, da weis der Diplomschüler mehr…

Ein Medizinstudent im 2 oder 3 Jahr hat soviel Ahnung von Notfallmediziner wie ein Masseur.

Bin gespant wann wieder Schüler für das allgemeine gesundheits und Krankenpflege Diplom am rtw sitzen weil ein diplomschüler im 3 Jahr oder ein Student im 3 Jahr, da weis der Diplomschüler mehr…

ich hoffe mal das ist ein scherz?!

Es heißt „Praktikum“ und „Student“. Der Student ist zum Lernen da, nicht zum Können.

Was auch immer die Motivation hinter dieser Aussage ist, sehr sachlich klingt das nicht.

ich Orte bei icemans Posting so etwas wie Neid und Missgunst ggü. Medizinstudenten.
ich könnte jetzt annehmen, er ist entweder Masseur oder Schüler für das Krankenpflege-Diplom im 3. Jahr, dem das Praktikum bei der MA70 verweigert wurde… :open_mouth: :neutral_face: :laughing: :cry:

Tatsächlich frag ich mich halt auch, auf welcher Rechtsgrundlage das beruht? Das SanG sieht das ja nicht vor, oder?

Praktikum geht immer. Auf Notarztmitteln ja sowieso, da führt man unter ärztlicher Aufsicht ärztliche Tätigkeiten durch. Ist genau das selbe wie wenn man in der Ambulanz daneben sitzt, nur das die Ambulanz zum Patienten kommt. Notfallmedizin ist eine ganz klar ärztliche Tätigkeit…sehe da überhaupt kein Problem. Am RTW könnte es schon anders aussehen, aber da sind wir wieder beim Praktikum: Der Student wird ja nicht selbstständig tätig sondern ist eben nur Beobachter…

der Medizinstudent braucht meiner Interpretation nach ärzteliche aufsicht und darf seine Praktika dort machen wo ein Arzt ist. am notarztmittel ist ein Arzt als is das völlig legitim. auch auf unserem NEF fahren immer wieder Famulanten und aktuell KPJler mit.
Ist ja ein Arzt da.

Pflege ist ganz klar nicht erlaubt eigentlich, weil die brauchen eine Aufsicht aus ihrem Berufsstand, den gibt es am NEF nicht (außer in Vorarlberg, dort aber keine Sitzplätze mehr :smiley: ) (St. Pölten klarerweise ausgenommen, die machen ja Sanitäter mit)

Warum brauch ich dafür eine Rechtsgrundlage im SanG ? Der Studierende macht ja in diesem Fall keine Ausbildung zum Sanitäter oder Notfallsanitäter. Wenn sich die Organisation einverstanden erklärt sind - wenn, dann lediglich Versicherungsfragen zu klären,… d.h. wer haftet im Falle eines zb Unfalls des Studierenden.

Auch an unserem NEF haben wir v.a. in der Ferienzeit laufend Medizinstudenten mit…von Rookies bis zu den schon etwas erfahrerenen.

Ganz unbegruendet ist der Einwand bezueglich des Praktikums nicht, da das SanG im Gegensatz zum GuKG kein Praktikantenparagraph kennt. Vielleicht sollte man bei der allfaelligen Anpassung des SanG einfach den Paragraph 3d des GuKG uebernehmen, weil vielleicht wuerde dies das Verstaendnis zwischen den Gesundheitsberufen befoerdern!

Hier geht es grundsätzlich um ein Praktikum und nicht um eine Tätigkeitsausübung, weder nach SanG; ÄrzteG oder eines anderen Berufsgesetzes (sofern wir jetzt nicht von Praktika im Rahmen der jeweiligen Ausbildungsordnungen reden, die evtl. besonderen Vorschriften unterliegen).

Grundsätzlich heißt Praktikum in der einfachsten Form „Schauen und staunen“. Ob jetzt die Gäste Medizinstudenten, DGKP(-Schüler), Sozialarbeiter oder Polizisten sind ist da zweitrangig.
Das SanG zu bemühen ist da nicht sinnvoll, da es sich nicht um Sanitäter handelt und auch keine Tätigkeit, die dem Sanitäter vorbehalten ist, ausgeübt wird. Wenn man schon unbedingt Probleme konstruieren will dann muss man schon andere Rechtsmaterien bemühen (Persönlichkeitsrechte des Patienten, usw. …).

Das SanG hat mit dem Medizinstudent-Praktikanten genausoviel zu tun wie mit dem (anfangs zitierten) „Masseur-Praktikanten“ : nämlich garnix ! Ebenso verhält es sich mit dem GuKG. Ich bin völlig der Meinung von grissu, daß hier nicht existente Probleme generiert werden, aus welchen nicht nachvollziehbaren Gründen auch immer.
Und was meinst du mit Verständnis zwischen den Gesundheitsberufen fördern ? Der Medizinstudent im Praktikum am Rettungsmittel hat mit der Pflege eigentlich schon mal überhaupt nix am Hut ???

Im übrigen haben wir am NEF die meisten Medizinstudenten als Famulanten mit, und da fallen die schon in eine Ausbildungsordnung: nämlich in die des Medizinstudiums.