Medizinstudenten bei der berufsrettung

bzw. § 49 Abss. 4 & 5 ÄrzteG

Sorry den Verweis auf das GuKG Paragraph 3d habe ich deshalb gebracht, weil es bei der Pflege auch immer heisst:Was macht der Prakti wieder hier. Und das kann man mit Verweis auf den Paragraph abfangen. Denn ich hab auch schon einmal die Frage gehabt. Was ein NFS Praktikant bitte da macht. Schliesslich sind wir Pflege. Jetzt steht die Anleitung des NFS explizit im Gesetz.

Iceman, entschuldige bitte, aber deine Aussagen lassen dich wie einen „neidigen Depp“ wirken…

Dass Medstudenten im Rahmen ihrer Ausbildung ein Praktikum, betreut vom Notarzt machen können wurde ja schon geklärt.

Aber die Aussage „haben keine Ahnung von Notfallmedizin“ will ich hier so auch nicht stehen lassen. Zumindest in Graz wird bis Anfang des 3. Jahres auch Dinge wie ALS, oder ABCDE mit dem treat first, what kills first-Konzept, notfallmäßige AW-Sicherung etc gelehrt und geprüft. Und zwar für jeden!
Auch gibt es jede Menge Notfallmedizin-Freie Wahlfächer, in denen man zb simulationsbasiert auf sehr hohem Level unterrichtet wird und üben kann…

Da fällt mir zum Schluss noch der Pinguin ein „wenn man keine Ahnung hat, einfach mal…“

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Freunde, eine lebendige Diskussion mit verschiedenen Ansichten muss möglich sein, ohne dass der eine dem anderen niedrige Beweggründe vorwirft. Ich denke nicht, dass wir so eine Diskussionskultur hier akzeptieren sollten.