MA 70 - Intubation durch NKI

Mag einer unserer MA70-NKIs vielleicht verraten, wie oft er circa intubiert?

Vielleicht 2-3mal im Jahr.

Ich hab schon mit einigen MA70-NKIs über das Thema geplaudert (allerdings schon ein bisschen her). Die meisten haben damals gemeint 1-5 im Jahr. Da hats aber noch 8-12 Notärzte in Wien gegeben…
Die 60-80 kommen mir auch viel vor, aber glaube dass es gerade 2015/2016 die FISUs schon deutlich mehr zum Intubieren gekommen sind, da sie schon mehr als „NEF-Ersatz“ hergehalten haben.

Ich glaube gern das es ein Gschichterl bzw eine deutliche Übertreibung war.

ABER: Ich glaube auch, dass es genug FISUs gibt die in Anwesenheit des Notarztes intubieren. Dh man muss bedenken, dass der NA vl einfach eine ETI dokumentiert (die dann ihm zugerechnet wird) während er in Wirklichkeit der NKI intubiert hat. Mir kommen die 37 ETIs durch Sanis viel zu wenig vor - es gibt ja doch viele NKIs und einige FISUs (2013 vl no ned so viele FISUs)!

Kommt beim RTW-NKI sicher auch oft genug vor, wenn der Sani es nicht explizit im EEP oder Formular dokumentiert.

Ich dachte, das gibt’s? Irgendwer von der 70er hat mir einmal erzählt, dass die NKI alle einmal im Jahr (oder alle zwei Jahre, Details vergessen) ins KH zum Intubieren üben und NKI rezertifizieren müssen.

Ich komme auf ca. 5-10 Intubationen im Jahr. Intubationen in Anwesenheit eines Arztes (Nef Dienste) mit einberechnet. Die Fisu Kollegen kommen bestimmt auf 20-30.
Es gibt ein jährliches verpflichtendes NKI Training aber verpflichtendes Praktikum im KH gibt es nicht, das machen manche auf freiwilliger Basis.

Alles CPR nehme ich an, denn eine Narkoseeinleitung wird wohl kaum vom NKI durchgeführt werden. Bei der hohen Anzahl muss fast jeder „Bettlägrige“ reanimert und intubiert werden bis der Notarzt kommt. :confused:

Klar, versteh ich !

aber ein Gedanke dazu:

Einerseits treibt man die Kompetenzen der Sanitäter auf ein hohes Niveau, andererseits ist man dann irgendwie doch in seiner Tätigkeit begrenzt und muss erst wieder drauf warten bis der Onkel Doktor kommt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Sanitäter sinnvoll und ethisch richtig vorkommt jede verstorbene Oma im Pflegeheim zu intubieren nur um der Intubations willen. Auch zu wissen wann nichts zu tun ist, ist eine wichtige Kompetenz. In einem System, wo Ärzte nicht verfügbar oder nicht Mitspieler sind muss der Sanitäter natürlich auch die Kompetenz zu besitzen eine Reanimation abzubrechen oder aufgrund anderer Fakten nicht zu beginnen.
Beispiel London: 12 Millionen Einwohner → 1 Notarzt. Kann mir nicht vorstellen, daß dort jeder reanimiert wird bis bei jeder laufenden CPR der Arzt kommt.
Was ich damit sagen möchte ist, daß es im Ganzen noch an vielem fehlt bei diesem „Berufsbild“ und daß die alleinige Kompetenz der Intubation mit Sicherheit nicht als das oberste Heilmittel und Endziel angesehen werden kann, so wie das beim „NKI“ oft präsentiert wid.

warum ist „mehr Kompetenz aufs nichtärztliche personal schieben“ eigentlich automatisch „überholt“ und „besser“ und „moderner“?
ich hätt gern einen guten Arzt der mich behandelt, keinen ungarischen rettungsoffizier.
es glaubt ja wohl keiner, dass die dieses System haben, weils besser ist. sondern weils billiger ist.

und warum das einführen eines tubus in eine trachea ohne prämedikation den gipfel der menschlichen Entwicklung darstellen soll, kann ich auch nicht ganz nachvollziehen.

na geh…jeder sani möchte doch einmal Arzt sein… :mrgreen: :laughing: :smiling_imp:

Eigentlich müsste es lauten: der Job des Notarztes ist in v.a. WIEN nicht sehr angesehen, geschweige denn beliebt. :wink: woran liegts wohl ?
Die Lage in NÖ ist momentan wenn auch nur kurzfristig stabil, beim Christophorus Flugrettungsverein sind die Bewerbungslisten lange…

Sieht die neue Lehrmeinung in NÖ anders.
Ich halte es für sehr fragwürdig einen Krebspatient im Endstadion der eben verstorben ist noch zu reanimieren, nur weil die Abgehörigen 144 mit 141 verwechselt haben.

Welcher Organisation, wenn ich fragen darf?

Klar
Und jeder NA ist NA, weil er als arzt inkompetent ist und keinen KH-job bekommt. :smiling_imp:

Ich möchte zb kein arzt sein; natürlich war die überlegung da, aber das wars auch schon

Wo genau soll das stehen?

mir wäre auch nicht bekannt das NÖ eine eigene Lehrmeinung hat…

obwohl ja, wenn der Patient verstorben ist muss man niemanden reanimieren. auch den 16 jährigen auf offener straße nicht. das feststellen ob verstorben oder nicht liegt hald nicht beim Sanitäter. Und wer die Reanimation, wenn auch aus ethisch und moralisch richtigen gründen unterlässt, muss wissen dass er sich ganz weit außerhalb seiner Konsequenzen bewegt. die angenehmste anklage die da noch kommen kann ist unterlassene Hilfeleistung, aber potentiell auch andere strafrechtliche… solang keiner was sagt wird nix sein…

Ich kann hier auch nur zustimmen.

Das ist ein ähnliches Thema wie „i.V. Zugang stechen als RS“ - sicher gibt’s einige, die das können - aber es ist rechtlich im RD nicht gedeckt und definitiv nicht freigegeben.
Wer das dennoch tut, handelt ganz klar auf eigenes (hohes) Risiko und kein NA kann mir als RS anschaffen, einen Zugang zu stechen, weil ich das schlichtweg nicht darf.
Die Entscheidung zum Tun oder Lassen bleibt immer bei mir - man muss sie halt nur treffen und ggf. mit den Konsequenzen leben. :wink:

Es gibt Empfehlungen bezüglich Beginn und Abbruch von Reanimationen vom ERC bzw. dessen Ethik-Gruppe. Diese sind für „Professionelle“ Helfer gedacht u.a. um Verletzungen der Menschenwürde o.Ä. zu vermeiden. Unter „Professionelle Helfer“ fallen in Österreich momentan anscheinend nur die Ärzte, und das ist ein Problem in solchen Situationen. Und deswegen wird der krebserkrankte Palliativpatient vom NKI intubiert, wenn seine Angehörigen vom Abfragequiz der Leitstelle manipuliert werden(bös gesagt :smiling_imp: ).

RK

das sieht wie gesagt die neue Lehrmeinung anders. Hier müssen solche Patienten nicht mehr reanimiert werden.
Und ich reanimiere solche Patienten auch nicht mehr, weil die Menschwürde für mich an oberster Stelle steht. Vorallem die Palliativpflege ist ja die sterbe Begleitung und soll dem Patienten ein würdevolles sterben ermöglichen. Dann komm ich als Kampfsani daher und mache genau das Gegenteil. Sicher nicht und ich möchte mir ansehen wer bei so einem Patienten dann Anklage erhebt oder mich verurteilt.