Das ist denen sicher bewusst, wenngleich aber auch egal. Wie bei jedem gewachsenen System sind die Protagonisten unglücklich, wenn sich grundlegend etwas ändert. Das liegt in der Natur der Sache und man versucht primär alles, um die Entscheidung zu beeinflussen. War bei Umstellung NAW auf NEF vielerorts so. Ist jetzt bei der Streichung der NEF-Stützpunkte in NÖ so und man könnte noch zig Beispiele nennen. Und in Zeiten wo aktuell Pflegepersonal auf die Straße geht und eine 35h-Woche mit 40h-Bezahlung fordert und wahrscheinlich irgendein Entgegenkommen auch bekommen wird, ist nichts mehr unmöglich. Man muss möglichst laut und plakativ vorgehen, dann kommt man zumindest teilweise zum Ziel.
Interessant ist in dem Artikel, dass Überlegt wird NA-Stützpunkte zu schließen. Wie schauen bei euch in VBG im Zentralraum die Einsatzzahlen der NEF aus?
Die Zahlen sind ziemlich unnütz. Es fährt zu jedem autschi ein NEF aus, weil die Dispos absolut nicht haushalten müssen.
Wie im Artikel richtig erwähnt, gibts in unsrem winzigen Bundesland Nefs an jeder Ecke.
Es gibt Bregenz, Dornbirn, Hohenems, Bregenzerwald, Feldkirch und Bludenz. Dann haben wir direkt über der Grenze das Nef Lindau (Deutschland).
Dazu noch 3 Hubschrauber im Winter.
Dann noch einen Christoph 45 in Friedrichshafen. Einen 24h Heli in Liechtenstein. Einen Heli in Reutte im Tirol. Die Rega aus der Schweiz.
Und das bei unseren Transportwegen die selten mehr als 20km sind.
Edit: Aja.. Den SNAW in Feldkirch habe ich vergessen. Der fährt auch hin und wieder Primäreinsätze. Ist aber nicht 24h im Dienst
Der Dipl. NFS im Krankenhaus ist keine DGKP, sondern würde als NFS dort eingesetzt werden, wenn man es analog zum NotSan umsetzten würde. Möchte der Dipl. NFS DGKP werden wird er ein Studium brauchen. Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Unabhängig davon gibt es das noch nicht. Wir sind gerade dabei den NFS den Rücken zu stärken und eine Gesetzesreform zu erreichen falls du es nicht mitbekommen hast. Ein Grund mehr die Vorarlberger Absurdität zu beenden.
Es gibt in AT keine Grundlage DGKP auf einem NEF einzusetzen. In ganz Österreich braucht es das nicht. Warum in Vorarlberg? Wir brauchen starke, kompetente Notfallsanitäter und keine DGKP die dessen Kompetenz untergräbt. Ein Vizepräsident der Ärztekammer der sogar von einer Patientengefährdung spricht ist eine Farce. Die DGKP hat ihre Berechtigung im RD siehe Community Nursing oder ACN. Eine Zusammenarbeit in Form von regelmäßigen Diensten der Pflege im RD und umgekehrt würde Sinn machen. Aber so wie Vorarlberg das macht, mehr als unnötig und verständlicher Weise zu teuer.
Und wenn wir schon dabei sind, gehören in Vorarlberg die Hälfte der Notarztstützpunkte gestrichen. Warum braucht man 9 Notärzte für 400000 Einwohner, erst recht wenn man RTW C betreibt?
Ich brauche jedenfalls nicht dich um Dinge mitzubekommen, so gesehen komm mal etwas runter von deinem cholerischen Trip.
Den Rest kommentiere ich gar nicht mehr, weil du offensichtlich die Deutungshoheit für dich vereinnahmt hast und ob deiner abschätzigen Ausdrucksweise sich jede weitere Diskussion mit dir erübrigt.
Welcher cholerische Trip und welche abschätzige Ausdrucksweise? Ich habe eine umfangreiche rettungsdienstliche Expertise und eine Meinung zu dem Thema, die tue ich kund. Unabhängig davon breche ich eine Lanze für alle Sanitäter, für die der Artikel bzw. das Statement von einigen Protagonisten, ein Schlag ins Gesicht sind.
Ich habe selten eine starke Meinung und lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, im Zusammenhang mit DGKP am NEF die die Kompetenzen, einer ohnehin schon benachteiligten, wenig beachteten Berufsgruppe, die sich gerade in einem Reformprozess befindet, beschneiden, nicht.
Damit musst du leider klarkommen.
Also beschneiden DGKP die Kompetenzen der NFS im genannten System? Oder war es für einen Großteil der dort tätigen Personen jahrelang eine Win-Win-Win-Situation?
Und jetzt versucht man eben zu retten, was zu retten ist. Das ist nur menschlich und verständlich. Warum man daraus gleich ein „der benachteiligten Berufsgruppe NFS“ wird was weggenommen machen muss erschließt sich mir nicht. Liest man die Schilderung von @Menico so hat sich so mancher NFS in der oben erwähnten Win-Situation vielleicht relativ gut mit der Situation arrangiert.
Ich habe meine Standpunkte, die teilweise ganz Objektiv gegen eine DGKP am NEF sprechen, dargelegt.
Das einige Notfallsanitäter am NEF glücklich sind, wenn ihnen die DGKP die Arbeit abnimmt ist klar, ein junger NFS und vor allem die RTW Teams werden das anders sehen. Unabhängig davon muss man manche Sanis auch zu ihrem Glück zwingen, zu Gunsten der Weiterentwicklung einer ganzen Berufsgruppe. In Wien waren einige NKI auch nicht erfreut nach der S Ketamin und NIV Freigabe wieder mehr Verantwortung übernehmen zu müssen. Jetzt sind sie froh den Patienten besser Versorgen zu können und sie sind wieder ein Stück kompetenter geworden. Im Unterschied zum Rest von Österreich kann die BRW das zB auch in Zahlen belegen.
Ich würde mal vorsichtig behaupten, dass es sogar illegal wäre, dass ein DGKP ohne NFS am NEF mitfährt.
Aber in einem Land wo Kinder in der Neurochirurgie aushelfen ist das wahrscheinlich das geringere Problem.
Das war genau mein Punkt vorher. Das Gesetz erlaubt in der Präklinik (Sekundätransporte sind ein bisschen eine andere Sache) nur Sanitäter und Notärzte. Eines von beiden muss man sein. Also ja, mit ersterem hast du recht.
Zum Thema Gesetz:
Ich sehe im SanG keinen Tätigkeitsvorbehalt, dass nur RS/NFS im Rettungsdienst tätig werden dürfen. Es obliegt also den Landesrettungsgesetzen festzulegen, wer auf welchem Auto sitzt.
OÖ schreibt z.b. “geeignetes Personal” vor. Da ließe sich eine (zusätzliche) Besetzung mit Pflegepersonal durchaus argumentieren.
Ja, der Pflege fehlen Komponenten wie Rettungstechnik, die ist aber durch die RTW Besatzung und den NEF-Sani gegeben.
Ich hab da also rechtlich und auch Versorgungstechnisch keine Bedenken wenn da Pflegepersonal routinemäßig im RD/NAD mitarbeitet.
Berufspolitisch siehts anders aus, da muss ich ganz klar sagen stört es mich als professioneller Sani, wenn eine andere Berufsgruppe in mein Tätigkeitsfeld rein grätscht. Gleiches gilt übrigens auch für die Gruppe der Medizinstudenten die sich in einer südlichen Landeshauptstadt die komplette professionelle Notfallrettung unter den Nagel gerissen haben.
Da es sich hier um Berufsrecht handelt, sind die Landesrettungsgesetze irrelevant. Berufsrecht fällt undter den Konpetenztatbestand „Gesundheitswesen“ nach Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG - kurzum: Bundeskompetenz.
Dem Arzt ist die Medizin vorbehalten (Arztvorbehalt), das schließt alle Nicht-Ärzte aus. Ausnahmen bestehen in den nicht-ärztlichen Berufsgesetzen (zB: § 9 SanG, Sanis dürfen sehr viel eigenverantwortlich). Das GuKG sieht (außer im Rahmen der Lebensrettung) kaum eigenverantwortliches Tätigwerden vor. Nach dem System ist der Rettungsdienst somit dem ärztlichen Beruf und - soweit das SanG ausnahmen beteithält - den Sanitäter:innen vorbehalten. Wenn Pflege: Ja gerne, aber mit Sani-Ausbildung der entsprechenden Stufe.
Siehe etwa auch:
Gerne suche ich noch bessere Quellen, die den Vorbehalt dogmatisch begründen.
Ich bin aber (rechtlich) überzeugt, dass die Pflege (ohne Sani-Ausbildung) in der Präklinik nichts zu suchen hat.
Mal jetzt kurz ein bisschen im Landesgesetz von Vorarlberg herumgesucht. Irgendwie find ich da sehr wenig.
Ich find eine Mindestausstattungsverordnung von Bestattungswägen, aber keine von Rettungswagen? Oder bin ich zu unfähig zum suchen?
Noch einmal: Landesgesetzgeber in diesen Belangen nicht zuständig. Landesgesetze können regeln, WELCHE Sanis auf welchem Auto sitzen. Nicht aber können sie berufsrechtliche Angelegenheiten regeln, also ob Pflege im Rettungsdienst tätig sein darf, das darf nur der Bund.
Was hat das jetzt damit zu tun, dass ich mir einfach anschauen möchte was Vorarlberg so in seinen Gesetzen stehen hat?
aso - das war ein bisschen off topic gemeint, das hab ich falsch verstanden, sorry.
Ja, die Landesgesetze regeln teilweise sehr wenig, Mindestausstattungsverordnungen gibt es auch nur in wenigen Bundesländern.
Alles gut, ja war eine generelle Frage. Wie gesagt mich wunderts halt - Rettungsgesetz gibts, da steht etwas davon, dass die Ausstattung per Verordnung geregelt werden kann. Wird es aber nicht. Aber Gott sei Dank zumindest die von Bestattungswägen.
Dass Intensiv/Anästhesiepfeger bei bestimmten Krankheitsbildern/Maßnahmen einem 0815 NFS überlegen sind, wird ja niemand bestreiten. Hier rede ich von Narkoseeinleitung und dem gesamten Handling danach. Machinelle Beatmung, invasives Monitoring, Katecholamine, Perfusoren usw. Von anderen Sachen haben sie aber dafür gar keine, also wirklich NULL Ahnung bzw. null Ausbildung. Die komplette Trauma Versorgung, Patientenbeurteilung, Bergung, Einsatztaktik, Gerätetechnik usw. Das ist alles nicht annähernd Teil einer DGKP Ausbildung. Auch nicht mit Sonderfach.
Da muss ich einhaken, denn diesen Blödsinn kann man so nicht stehen lassen.
Je nachdem welche Ausbildung bzw. wo sind sehrwohl Patientenbeurteilungen, Trauma-Versorgungen, Gerätelehre usw. Teil der Ausbildung. Viele Dinge auch mit einem anderen Fokus als im RD (da anderes berufl. Einsatzgebiet).
Abgesehen von den zahlreichen Praktikumsstunden wo man, je nachdem wo man eingesetzt ist, diese Dinge auch direkt am Patienten unter Anleitung übt und nicht nur an der Puppe oder dem Zivi.
Ja aber nicht im präklinischen Setting. Traumaversorgung meint dann nicht Ganzkörperimmobilisation oder Blutungskontrolle sondern die definitive innerklinische Versorgung. Dass ABCDE mal kurz angerissen wird kann schon sein. Ich kenne so viele Absolventen und auch Vortragende von verschiedenen DGKP Ausbildungsstätten, dass ich glaub ich weiß wovon ich rede. Viele davon sind auch im Rettungsdienst tätig, und können das glaub ich ganz gut beurteilen.
Bei uns hast du zb die Vorlesung Erste Hilfe und Katastrophenschutz mit genau 1 ECTS. Das wars.
Btw wo übt man den als Praktikant im KH bitte präklinische Traumaversorgung oder auch eine ALS Reanimation ohne Arzt?