FR sowohl nichtärztlich als auch ärztlich halte ich für eine tolle Sache.
Die Forderung nach Sondersignal halte ich für übertrieben.
Der Zweck wäre, dass der FR aus Hintertupfing zum Notfall nach Hintertupfing fährt, also eine geringe Fahrtstrecke hat auf der sich Sondersignale nicht auszahlen.
Ist ein bisserl missverständlich geschrieben:
Gehen tuts hier um den First Responder (Ärztlich) welcher ein Mediziner mit Ius Practicandi und teilweise halber NEF-Austattung im Auto ist.
Diese werden , vor allem wenn kein NEF verfügbar ist , zu Notfällen geschickt und teilweise auch ergänzend zum RTW bei nähe alarmiert.
Ich habe den Eindruck der Begriff First Responder hilft Ihnen in der Argumentation nicht.
Richtig er kommt im KFG nicht vor aber der Arzt schon und darauf kann man sich ja beziehen.
Auch wenn die Judikatur da bisher sehr restriktiv ist.
Bekommst du nicht als Arzt ohnehin eine Blaulichtgenehmigung?
Oder erst wenn du eine Ordination hast?
Bei uns in OÖ hat zumindest jeder Allgemeinmediziner mit Ordi ein Blaulicht im Auto und ist regelmäßig damit unterwegs, wenn er es möchte.
Das ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich weil die Vergabe beim Landeshauptmann liegt.
In der Steiermark gibts eine Sondergenehmigung nur dann , wenn man im Rahmen des Visitenärztlichen Dienstes (Nachfolger vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst) entsprechende Dienste nachweislich absolviert.
Siehe: Blaulichtbeantragung - GVG — Gesundheitsversorgungs-GmbH
Was bis dato mit den Ärzten passiert die über das „alte Modell“ (Arzt mit Ius + Meldung an RLS Steiermark damit die APP freigeschaltet wird), fahren ist mir nicht bekannt.