Spannend, da die Feuerwehr explizit vom SanG ausgenommen ist und genauso wie Berg-, Höhlen-, und Wasserrettung für die technische Rettung und damit verbundene Erstversorgung zuständig ist bis zur Übergabe an den Rettungsdienst. Die rechtliche Grauzone und die Probleme im Ernstfall sind für mich nicht ersichtlich.
Mir ist nicht ganz klar, inwiefern es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt? Entweder die Feuerwerhsanitäter dürfen eh nichts, was nicht jeder darf, oder es muss ein entsprechendes Gesetz geben.
Die Sanitäter dürfen das, inkl. Arzneimittellisten, was sie auch in den HiOrgs, in denen sie tätig sind, dürfen.
Keine Rechtliche Grauzone. Wenn die Gemeinde die Feuerwehr ebenfalls mit der Rettung beauftragt und diese auch die entsprechenden Voraussetzungen (Ausgebildetes Personal, Chefarzt, Stellvertreter, Räumlichkeiten, Fahrzeuge etc.) hat, dann ist das absolut in Ordnung. - Admont hat das. Dort ist die Feuerwehr gleichzeitig die Rettung.
Sanitätergesetz 2002. - Und das entsprechende Landesgesetz (Meist Rettungsdienstgesetz). Jeder, auch Feuerwerker können Sanitäter oder NFS werden. Das SAN-G gibt das her. - Gleichzeitig muss jede Gebietskörperschaft (und die Feuerwehren gehören meist diesen) den Rettungsdienst beauftragen oder selbst machen (Siehe Wien oder Admont).
Wenn die Gemeinde nun die Feuerwehr damit beauftragt, dann ist das rechtlich vollkommen in Ordnung. Da gibt es keine wie auch immer gearteten Probleme.
Ich hatte mich auf den Vorposter bezogen, das SanG nimmt ja die Feuerwehr grundsätzlich aus, diese darf also “Sanitäter” schaffen, die nicht dem SanG entsprechen. Dann aber eben auch nicht mit Befugnissen aus dem SanG.
Dass die Feuerwehr einfach ein RD nach SanG sein kann ist natürlich kein Thema. Das heißt dann aber nicht Feuerwehrsanitäter sondern RS oder NFS. Fantasiebezeichnungen sind in Berufsgesetzen dieser art eher nicht so das Ding.
Danke, auf das wollte ich auch raus. Es ist eher üblich, für diesen Part der technischen Rettung als (qualifizierter) Ersthelfer zu agieren, wo jede/r entsprechend seines Ausbildungsstandes im Rahmen der damit notwendigen Versorgung und der vorhandenen Mittel hilft.
Welche Befugnisse wären das? Im SanGesetz steht nichts drinnen, was explizit nur Sanitäter dürfen.
Das Thema stellt sich in Österreich in dem Ausmaß nicht, aber in DE gibt es zb. Grubenretter die mehr Kompetenzen als ein NFS dort haben.
Ja, aber das SanG hebt teilweise den Arztvorbehalt auf. Deswegen ja meine Frage, wo ein Feuerwehrsanitäter seine Befugnisse bekommt. Entweder er arbeitet nach SanG oder einem anderen Gesetz. Ich kenne kein Feuerwehrgesetz, dass medizinische Maßnahmen freigibt, somit dürfen sie aus meiner Sicht nur das, was ein Ersthelfer darf, aber eben nicht was ein Sanitäter, DGKP oder Arzt darf.
Intubieren darf ein NKI ja auch nur auf Grund des SanG.
Der Vollständigkeit halber: Ich kann nur den öffentlichen Teil des Artikels lesen, wenn es später darin ausgeführt wird weiß ich das nicht.
Hat da jemand genauere Infos. Der Artikel ist für mich hinter einer Paywall.
Will die FF jetzt eine Einrichtung laut § 23 SanG werden oder ist ihnen der § 3 SanG zu schwammig?
Wie is das dann bei Betrieben? Weil ja die BTF Chemiepark Linz den RTW betreibt aba eigentlich gar nicht ins Krankenhaus fahren dürfte?
Und der RTW der BTF CPL dürfte nicht ins KH fahren … weil???
Du vermischst da ein paar Dinge. Der RTW der BTF Chemiepark Linz hat nichts mit einer BF oder FF zu tun, die im Auftrag der Gemeinde Rettungsdienst erbringt. Der RTW dort ist eine betreibsinterne Leistung, meistens werden damit Erleichterungen bei den Arbeitsschutzvorschriften erkauft (so z.B. auch in der voestalpine). Dass die normalerweise keine Patienten in Krankenhäuser bringen ist rein eine Entscheidung des Unternehmens, das hat nichts mit Gesetzen zu tun. Die dürfen natürlich auch in Krankenhäuser fahren mit den Patienten. Ich gehe davon aus, dass sie das mit Schwerverletzten auch tun.
Ok. Ja was ich mal gehört habe weils ja ein Feuerwehrfahrzeug ist dass die das nicht dürfen. Glaub aber eher dass die nur bei Notfällen ins KH fahren weil ja dann der nicht im CPL ist und fehlt.
In NÖ gibts doch schon länger den FMD mit vielen Befugnissen für deren Mitglieder, gibts da keine Erfahrungen?
Welche Befugnisse haben die?
In OÖ soweit ich weiß keine Befugnisse die über die Erste Hilfe hinausgehen.
Früher war mal der Cortisonspray in den Feuerwehren verteilt, aber da hab icb keine Quellen gefunden.
Gute Frage. - Betriebsrettungen können, wenn Sie sich ans SAN-G halten und als vom Land beschieden werden auch Rettung spielen. - Alternativ kann man auch mit einem etablierten RD kooperieren. → Chemiepark Linz ist ja meiner Info nach eine Kooperation mit dem RK?
Bei den Feuerwehren ist das eindeutig. Feuerwehren gehören zur Gemeinde in der Sie tätig sind. Und Gemeinden sind ja der Auftraggeber der Rettung. Feuerwehren sind Einrichtungen einer Gebietskörperschaft gem. § 23 Abs. 1 (1) 6. SanG.
Die voestalpine Betriebsrettung ist als Bezirksstelle des ÖRK LV OÖ organisiert. Die BTF Chemiepark Linz fährt nicht unter der Flagge des ÖRK.
Natürlich kann eine Feuerwehr auch als normaler RD Anbieter nach SanG auftreten, dann gibt es aber keinen speziellen Feuerwehrsanitäter, sondern einen RS oder NFS.
Ja, und deshalb geht das auch.
Ja stimmt. Es ist halt eine österreichische Wortschöpfung. Der WEGA Beamte mit NFS Ausbildung ist ja auch ein “Polizeisanitäter” - Ich denke, dass das einfach eine österreichische Sprachschöpfung ist. De jure sind das eh RS oder NFS. Anders kann man es ja gar nicht abbilden.