Meiner Meinung nach fehlt hier eine Einheitlichkeit, vor allem in der Material Logistik ala anderer HiOrg LV’s.
Es wäre eventuell auch nicht schlecht wenn die Großunfall/Katastrophenvorsorge Landessache ist und dieses dann die verschiedenen HiOrg’s damit beauftragt.
In meinen Augen wäre das unabdingbar. So wie in Deutschland - dort wird zentral geplant und zentral beschafft. Die HiORGs bekommen die Autos (GW-SAN, teilweise NKTW) gratis und müssen halt im Bedarfsfall damit parat stehen. In manchen Ländern dürfen die HiOrgs das Material für eigene Ambulanzen einfach so benutzen, teilweise müssen sie es „zurückmieten“ und teilweise darf es gar nicht verwendet werden.
Warum auch nicht! Wäre doch super! Und wenn ein Land anfängt könnte das vielleicht Schule machen
das stimmt … also ähnlich wie es Kärnten, Stmk, Tirol hat.
Leider muss vmtl erst etwas passieren bis es soweit ist … siehe Beispiel Tirol … da kam das Umdenken in dieser Hinsicht auch erst mit der Lawinenkatastrophe von Galtür 99
Wie ich das verstehe dreht es sich darum, dass die Einsatzorganisationen nur per Vertrag an den KHD des Landes NÖ gebunden sind. Diese zivilrechtlichen Verträge zwischen den Partnern kann man natürlich ändern und bei Streitereien und Vertragsbrüchen geht’s mit den teuren Anwälten langwierig vor das Zivilgericht. Ich nehme an, das stört die Einsatzorganisationen. Wenn’s im Gesetz stehen würde, dann ist das Land NÖ aus der Privatwirtschaftsverwaltung draußen. Somit ist man in der Hoheitsverwaltung der Nö. Landesregierung und bei Streitereien geht’s vor das Landesverwaltungsgericht, das dann nach Punkt und Beistrich entscheiden muss.
Falls es wen interessiert, in OÖ stehen in Einsatzorganisationen auch nicht im Gesetz, werden aber per Bescheid der Oö. Landesregierung als Hilfsorganisation des KHD anerkannt und somit auch zum Einsatz verpflichtet und bekommen dafür auch Geld und Gerät. So braucht man keine Gesetzesänderung wenn eine Organisation dazukommt oder eine bestehende ihren Namen ändert.
Die zentrale Beschaffung von Gerät ist ein anderes Thema. Das gestaltet jedes Bundeland für sich. Ob man den Einsatzorganisationen zentral Geräte beschafft und zur Verfügung stellt oder ob man ihnen zweckgebunden Geld gibt um selbst zu entscheiden was die beste Lösung ist, soll jeder selbst beurteilen. Zu beachten ist auch, dass die Gesetzeslage in .de ganz anders ist und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz ein enormes Budget hat. Auch der Katastrophenschutz der deutschen Bundesländer hat eine viel größere Macht, als in .at. Das ist aber eine andere Geschichte…
Grundsätzlich wäre eine Beschaffung wie in Bayern mit Rtw’s und Ktw’s sowie nef’s am besten. Durch die hohe Stückzahl wird der Preis für alle billiger.
Aber auch eine Katastrophenvorsorge mit anderen Fahrzeugen für Rettung, Feuerwehr und andere Hilfsorganisationen (wasserrettung und Co) mit Fahrzeugen wie in Deutschland wäre sinnvoll.
Die Öwr und viele Rettungshunde Organisationen haben Sanitäter auf die wir derzeit nicht zurückgreifen können aber gerade diese wären im khd Fall eine notwendige Reserve.
Auch die einheitlichen khd Fahrzeuge für sanhist und Co wären ein verteilt damit klar geregelt ist wer was hat und Vorallem tut sich der Leiter leichter wenn er im Schadensfall einfach 2 mobsan’s und 2 sanhists anfordert und alle wissen was da dann kommt.
Hier haben wir in Österreich generell noch viel aufhohl bedarf.
Von den Vorteilen die das THW bringt und ein eignes Bundesamt im Ministerium das sich ausschließlich mit khd Planung und Co auseinandersetzt möchte ich gar nicht eingehen da dies den Rahmen sprengen würde.
Alles in allem haben wir noch viel Nachholbedarf bedarf im Vergleich zu unserem nördlichen Nachbarn.
Meistens bestehen Standards nur für eine Organisation in einem Bundesland.
Gerade mal in Wien hat man es geschafft für die Euro 2008 die „set’s“ Organisationsübergreifend zu standardisieren.
Aber ein gemeinsamer Einkauf damit das billiger wird ist auch hier nicht möglich.
Also der Inhalt der einzelnen Sets (BaGUS, MeGUS, OrGUS,…) sollte eigentlich österreichweit zumindest innerhalb des RK einheitlich sein, weil es ja eigentlich eine Rahmenvorschrift vom ÖRK gibt auf der die jeweiligen Durchführungsbestimmungen der einzelnen LVs aufbauen oder zumindest aufbauen sollten. Was nicht normiert ist, zumindest in NÖ, ist wie Sets transportiert werden (Anhänger, eingenes Fahrzeug,…). Bei einem MeGUS sollte ich, zumindest ungefähr, überall das gleiche bekommen, egal ob im Burgenland oder in Vorarlberg. Natürlich nicht auf die Spritze genau, aber im großen und ganzen schon. Das ist ja der Sinn von diesen vorgegeben Sets. Sonst könnte man ja gleich sagen jeder macht was er für richtig hält.
Also in der Rahmenvorschrift steht es als Empfehlung drinnen. Und verhalten tut sich das Ganze wie beim Fahrzeugdesign oder der Ausstattung der Fahrzeuge innerhalb des ÖRK - sprich 9 Lösungen …
Bei und gibt es das jedenfalls nicht - bei uns gibt es KHD-Anhänger und SanAnhänger, wobei letzterer für die Versorgung von 50 Verletzten/Erkrankten ausgerüstet ist. Diese sind über das ganze Bundesland verteilt stationiert.
In OÖ nutzen wir SEA´s- Schnell-Einsatz-Anhänger. Aber diese sind überall unterschiedlich Ausgestattet. Da unsere OS auch der NEF-Stützpunkt ist, ist unser SEA der einzige im Bezirk mit Medis (Ketanest, Dormicum, Pulmicord, Prednisolon, etc.). Alle sollten jedoch zumindest 8 Klapptragen, 2 Triageböcke und Material für die Behandlungsräume I,II,III beinhalten. Vom Umfang her sind sie für ca. 25 Verletzte ausgelegt.
Zelte, Stromerzeuger, Feldbetten und Co. kommen mit der MSE- Mobile-Sanitäts-Einheit, einem schweren 2-Achsen Anhänger.
Vom Material her sind wir meines Erachtens bestens aufgestellt, vom Personal her eher mangelhaft. Wir hatten vor einiger Zeit eine Großübung mit ca. 50 RS, 1 NFS und 1 NA. Und besser wirds im Realfall auch kaum aussehen. Es ist ja sehr schön in jedem Anhänger 40 Infusionen mit zu haben, nur leider ist dann niemand da der auch einen i.v. Zugang legen kann/darf…
Das alte OÖ Problem halt…
OK, zumindest was das Material für NFG angeht passen die NÖ Durchführungsbestimmungen ziemlich gut mit den Rahmenvorschriften zusammen. Was aber natürlich leider noch nicht heißt, dass sich dann auch die einzelnen Bezirksstellen an die Durchführungsbestimmungen halten. Ich kann nur für meine Bezirksstelle sprechen, bei uns passt es bis auch wenige Kleinigkeiten.
der asb versucht jetzt Bundesländer weise in erster Linie und dann auch bundesweit einheitliche Regelungen zu schaffen.
In nö ist es so das dass rk zwar Vorschriften hat aber bezirksstelle a hat das Material in 2 kleinen Hängern, bezirksstelle b in 1 großen und bezirksstelle c wiederum in einem Fahrzeug gelagert.
Und wenn bezirksstelle a einen lp15 hat, die b einen lp12 und die c einen corpuls 3 dann kennt man sich beim nfg erst wieder nicht mit dem Material vom Nachbarn aus.
Diese Kleinigkeiten sind dann oft das Problem. Es sind alles defis mit ekg aber eben verschiedene.
wär ich jetzt auch gespannt … es wird in Zukunft einiges kommen… Der neue LRKDT und die Viertelsvertreter haben einiges vor … zu Umsetzung dauert es halt einige Zeit …