Meine Frage, lt. OÖRK besteht die Möglichkeit seinen NFS zurückzulegen, sich sozusagen auf RS zurückzustufen.
Ich habe einen solchen „oof - on“ Button im SanG nicht gefunden, hab ich da was übersehen? lg
Also wenn, dann ist es sowieso nur ein „off“ Button
Hier die aktuelle Rechtsansicht des LV NÖ zur Rückstufung:
Das Sanitätergesetz (SanG) unterscheidet Rettungssanitäter:innen (RS) und Notfallsanitäter:innen (NFS; inkl. event. erworbener Notfallkompetenzen). Die Ausbildung zum NFS erfolgt dabei aufbauend auf die Ausbildung zum RS. Eine Rückstufung von NFS zum RS ist dabei im SanG nicht explizit geregelt.
Das Rote Kreuz Niederösterreich vertritt dazu folgende Rechtsansicht: Die Frage der Rückstufung von NFS zu RS ist keine Rechtsfrage nach dem SanG, sondern vielmehr eine dienstrechtliche bei berufsmäßiger Ausübung durch hauptberufliche Sanitäter:innen oder eine der inneren Struktur, Handhabung, Organisation innerhalb einer Rettungsorganisation bei ehrenamtlichen Sanitäter:innen.
Gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 SanG umfasst der Tätigkeitsbereich des Notfallsanitäters alle Tätigkeiten des Rettungssanitäters (Verweis auf § 9 leg.cit.). Daher steht es dem Träger einer Rettungsorganisation frei, aus welchen Gründen auch immer, einen Notfallsanitäter nur mehr beschränkt auf Tätigkeiten des Rettungssanitäters einzusetzen. Durch Zeitablauf wird in der Folge der Notfallsanitäter die notwendige Rezertifizierung nicht mehr erlangen können, wohl aber jene eines Rettungssanitäters. Wie dies innerorganisatorisch, evtl. sogar dienstrechtlich zu handhaben ist, ist daher keine Frage des Sanitätergesetzes.´
Persönlich finde ich das sehr kritisch.
Sie sagen zwar das es eine interne rückstufung ist, aber ex lege ist die Person immer noch notfallsanitäter
Aus rechtlicher Sicht ist die Person immer noch NFS - und wird auch juristisch so betrachtet werden.
Wenn die Person zB Organisation wechselt, ist sie auch plötzlich wieder NFS wenn das Zeugnis vorgelegt wird.
Es ergeben sich auch unbeantwortete Fragen.
Was ist wenn die Person wieder NFS werden will.
Eine (rechtlich abgebildete) rückstufung wäre zwar sinnvoll, aber die ist jetzt nicht da und so finde ich den NÖ weg letztlich für den Mitarbeiter riskant, da diesem aktuell verkauft Wird er ist wieder RS - was aber nicht stimmt.
Andererseits gibt es das auch in keinem anderen Beruf meines Wissens Nach.
Kein Facharzt kann sich auf einen Allgemeinmediziner runter stufen lassen und kein DGKP auf einen PFA.
Ich glaube das NÖ nichts machen würde was juristisch fragwürdig und so nicht gedeckt wäre. Und wie sagt man so schön - drei Juristen haben fünf unterschiedliche Rechtsauffassungen.
@Morgen : Da hast du glaub ich viel Vertrauen in die Unparteilichkeit der genannten Organisation und ein Argument fehlt mir da ehrlich gesagt auch - ich denke viel mehr, dass da großes Eigeninteresse dahintersteckt, ja keine ea Sanis (die sich nicht reinfuchsen wollen/ ausgebrannt sind) an abgelegenen Ortsstellen zu verlieren und das kann eine solche „Rechtsansicht“ auch „verursachen“. Das zweite klingt nach einem Kalenderspruch, der hier wenig konstruktiv ist. Auch wenn es mehrere Ansichten gibt, gibt es immer Ansichten, die unvertretbar sind und daher keiner hat.
Ich bin eher beim @maximilian , denn soweit ich weiß ist es rechtlich so, dass man eben mit der jeweiligen Qualifikation einen Sorgfaltsmaßstab erwirbt, der bei der Beurteilung des Verhaltens angelegt wird. Den NFS zurückzulegen und zu sagen, ich bin jetzt RS, halte ich für eine seltsame Konstruktion, vor allem weil es beim NFS viel mehr um Wissen (z.B EKG-Schreiben) als um Fähigkeiten geht (als z.B bei NKx). Dem Chefarzt bitten, die persönliche Freigabe für die NKI zurückzunehmen, halte übrigens für problemlos möglich!
Vielleicht ist es möglich, ich denke aber es ist leichter argumentierbar seinen Sani generell zurückzulegen (wie sich als Arzt von der Ärzteliste streichen zu lassen), für den Alltag bleibt aber ein erhöhter Sorgfaltsmaß wegen Sonderwissens bestehen.
LG
Ich verstehe was du meinst. Aber ich würde nicht sagen, dass mein Vertrauen in die Hiorg so groß ist das ich dem einfach blind folge, sondern vertraue ich der Rechtsauffassung von echten Juristen mehr als jener Hobbyjuristen hier im Forum. Der Spruch mit den 3 Juristen und 5 Meinungen war eher als kleiner Witz zu verstehen und nicht als Argument.
Ich kann der Idee einer Rückstufung aber sehr wohl etwas abgewinnen. NFS die schon ewig dabei sind und wenig Interesse haben ihr können wieder auf den neusten Stand zu bringen/halten müssen nicht gleich ausscheiden. Solange die Basics passen, können diese dann noch immer bktw fahren oder im GSD mithelfen. Ist auch für viele ein schönes Hobby in der Pension. Ich finde es zeigt auch einiges an Charakter sich einzugestehen, dass man der Notfallrettung nicht mehr gewachsen ist und sich in ruhigere Bereiche begibt.
Das andere Organisation das evtl. anders handhaben, bzw. noch nicht so umsetzen, liegt vermutlich mitunter daran, dass diese kein Interesse an solch einer Lösung haben. Die MA70 fängt mit nem auf RS zurückgestuften Mitarbeiter im Fahrdienst nichts an und andere RK LVs haben schlicht zu wenig NFS um sich das leisten zu können.
Ich bin aus politischer Sicht bei dir, für solche Personen, die du nennst, diese Möglichkeit zu eröffnen. Das ist halt nur kein rechtliches Argument sondern ein „Wunsch an die Politik“. Ich bin halt skeptisch - sicher bin ich mir auch nicht, ich denke nur, dass es, vor allem was das „interne Zurücklegen“ anbelangt (genau so wie @maximilian meint) aus rechtlicher Sicht wohl nicht gehen wird, vor allem weil das RK die betroffenen Bestimmungen des SanG nicht einfach einseitig aushebeln kann.
ich verstehe das problem nicht ganz. kann die person, welche ihren NFS „zurücklegen“ möchte nicht einfach keine RTW/N-KTW dienste mehr machen? Sprich, nur mehr Krankentransporte o Behindertenfahrten?
Theoretisch ginge das natürlich.
Praktisch scheitert es an 2 Dingen.
- an der rezertifizierung. Diese ist in NÖ für NFS anders als für RS. 3er Team ALS und tatsächlich nicht mehr leicht. Für die „alten NAW-Fahrer NFS“ ist das ein Hindernis.
- Wollen die dann trotzdem RTW fahren, aber hald die Verantwortung nicht tragen (wie eben früher auf manchen NAWs
Ich stimme schon zu, dass dieses „Problem“ primär NÖ trifft, aber scheinbar teilen sie meine „Hobby-Juristen“ Meinung doch, da sie ja sagen, dass das nur RK Intern ist und das SanG damit nicht berührt wird (da es nach dem SanG nicht geht) - und mein Zugang ist das der Rechtssprechung letzten Endes die interne Einstufung egal ist, und die gesetzliche Lage ansehen
Ernstgemeinte Frage: kennst du das RK Niederösterreich?
Ja sehr gut und es gibt dutzend Sachen die schlecht laufen und viele die gut laufen - aber ich maße mir nicht an eine juristische Ahnung zu haben und muss dementsprechend Vertrauen in Jene haben die sie haben.
Dann weißt du bestimmt auch, dass zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme es noch keine Stabsstelle Juristische Angelegenheiten im LV NÖ gab und somit die die Juristen jene waren die in irgendeiner Funktion zufällig im RKNÖ Waren zu dem Zeitpunkt, egal ob ehrenamtlich.
Soll jetzt nicht deren Qualifikation kleinreden, das wurde sicher nach besten Wissen und Gewissen gemacht.
Aber stell dir nicht vor, dass dort mehrere (oder zumindest einer) Juristen im RKNÖ sitzen die sich Tag für Tag mit solchen Angelegenheiten beschäftigten.
Hab auch nie was anderes behauptet. Juristen sind es trotzdem.
Fun Fact: mir fällt gerade ein, dass NÖ nicht die einzige Organisation ist die etwas in der Art macht. Ich mein mich zu erinnern, dass du als Zivi bei den 70ern nur RS-Zivi bist obwohl du beim RK zb als EA NKV fährst.
Gibte es irgendwo eine gesetzliche Vorgabe für eine eigene Rezertifizierung bei NFS?
Negativ, das Gesetz unterscheidet nur zwischen Rezert für RS-NKV und Rezert für NKI
Eine interne Vorgabe gibt es dafür.
Das kann intern durchaus verlangt werden
(So wie OÖ die Rezert jedes Jahr verlangt - alternierend erwachsen und Kind)
Daraus ergibt sich hald das Problem für jene NFS die nur noch am Papier NFS sind (aus welchen Gründen auch immer, und zum Teil auch durchaus selbstreflektiert, dass sie die Ansprüche von heute nicht mehr erfüllen können/möchten)
Einmal in zwei Jahren eine ALS Rezertifizerung zu machen wird ja nicht zu viel verlangt sein. Gibt Online Kurse dazu und ein eigenes Vorbereitungstraining. Muss man sich halt ein bisschen damit beschäftigen.
Und dann halt nur mehr KTW fahren. Dann kommst du auch nicht in Verlegenheit irgendwelche NKs anwenden zu müssen.
Da bin ich bei dir und begrüße diese Unterscheidung.
Es ist aber keine „einfache“ ALS-Reanimation
Bewertet wird da vor allem CRM und TeamLead.
Wenn dein Team member (der theoretisch nicht bewertet wird) beim der Medikamentengabe den Algorithmus hinsichtlich Zeit nicht einhält, wird das dem Team leader angelastet, da er mit seinem Team rezertifiziert wird - auch wenn er selbst keine NKV hat.
Entlastet der Kollege nicht vollständig, wird es dem TeamLeader angelastet, egal wie viel Stress er gerade selbst hatte usw.
Das wird wir den nicht geübten NFS der einst vom sangehilfen umgestuft wurde oft schwierig, vor allem wenn seine team Kollegen schwach sind und Kontrolle, Anweisung und co brauchen und wenn die nicht vorher gemeinsam trainiert haben.
Ich finde es super. Aber es ist nicht leicht - vor allem wenn man die RS Rezert gewohnt war
Gesetz nicht, aber interne Vorgabe - soll bei uns auch kommen plus zusätzliche Fortbildungsverpflichtung für NFS. Also 12h RS und eben +xh für NFS noch