Freiwilliges Zurücklegen der NFS Berechtigung

Uns wurde gesagt, dass jemand der eine solide BLS Reanimation mit Ansätzen von CRM hinlegt, nicht durchfallen wird. Er wird im unteren gelben Bereich sein, einige Lernaufgaben bekommen, aber trotzdem nicht durchfallen.

Da liegen offensichtlich durchaus Unterschiede vor.

Zur Klarstellung: meine zuvor genannten Punkte heißen nicht, dass jemand automatisch durchgefallen ist - aber es fließt in die Beurteilung ein.
Bedeutet, es wird nicht nur das eigene handeln bewertet, sondern auch ob man die gesamte CPR im griff hat (wie man es als NFS am RTW-C, womöglich mit 2 RS, wovon einer Praktikant ist auch muss).

Eine solide BLS Reanimation mit Ansätzen von CRM ist keine ALS Reanimation.

Inwiefern kann ein NFS und zwei RS ALS machen? Keine Medikamente, kein erweitertes Atemwegsmanagement, keine manuelle oder erweiterte elektrische Therapie? Also ist das das doch auch nur BLS. Oder wird dann zusätzlich noch ein NA gestellt?

Ein NFS kann das nicht, ein NKV sehr wohl. ZB: RS 1 macht HDM, RS 2 richtet Zugang und Medikamente her, NKV sichert Atemweg, dann wechselt RS 2 zur HDM, NKV macht Zugang und Medikamente, RS 1 beatmet…
Manuelle elektrische Therapie, also alles andere als halbautomatischen Defi gibt das SanG nicht her.

Der zweite Teil des zitierten Textes ist da schon konkreter:
Notfallsanitäter:innen, die künftig nur mehr einen Einsatz im Tätigkeitsbereich eines Rettungssanitäters beabsichtigen, können mittels schriftlichem Antrag an das Chefarztreferat (chefarztreferat@n.roteskreuz.at) des Landesverbandes Niederösterreich ihre organisationsinterne Rückstufung beantragen. Nach der Eintragung des Vermerkes: „organisationsinterne Rückstufung auf RS auf eigenen Wunsch“ in das Mitarbeiterdatenblatt, beschränkt sich der Tätigkeitsbereich des Antragstellers im Roten Kreuz Niederösterreich auf den eines RS.

Im Sinne der tätigkeitsrelevanten Fortbildungspflicht (§ 4 Abs. 1 SanG) entfällt somit die Notwendigkeit der Fortbildung im spezifischen Tätigkeitsbereich eines Notfallsanitäters iSd § 10 Abs. 1 SanG. Organisationsinterne Anforderungen an RS bezüglich Tätigkeitsrelevanz sind dabei unter Betracht zu ziehen. Die Darstellung der Qualifikationsstufe der jeweiligen Sanitäter:innen im Mitarbeiterdatenblatt bzw. im Sanitäterausweis erfolgt ab diesem Eintrag in der Qualifikationsstufe Rettungssanitäter. Dies bezieht sich ebenso auf die Berechnung der Fortbildungsverpflichtung für Sanitäter:innen im RKNÖ und somit auch auf auszustellende Übernahmebestätigungen an andere Rettungsorganisationen.

Ja das ist mir klar. Aber in dem zitierten Beispiel ging es auch um NFS mit zwei RS. Und ein derartiges Team kann meiner Meinung nach auch nur BLS machen (außer es gibt dann eben doch noch einen NA in dem Szenario)

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Vollkommen richtig, da hast du voll recht. Der „normale“ NFS bringt dir in der Notfallrettung de facto so viel/wenig wie der RS. Verstehe die Leute auch nicht, die NFS bleiben und keine Kompetenzen dazu machen…

Jein. Das eine ist die Verwendung und das andere die rechtliche Aufgabenstellung.

Beispielsweise sieht das Recht vor dass der der Notfallsanitäter " die Verabreichung von für die Tätigkeit als Notfallsanitäter erforderlichen Arzneimitteln, soweit diese zuvor durch den für die ärztliche Versorgung zuständigen Vertreter der jeweiligen Einrichtung gemäß § 23 Abs. schriftlich zur Anwendung freigegeben wurden (Arzneimittelliste 1)" durchführt. Daraus leitet sich auch eine rechtliche Verpflichtung ab. Wenn der NFS also „als RS“ zu einer Anaphylaxie fährt, Adrenalin am Auto hat, dies in der Organisation auch freigegeben ist und der/die Patient:in durch die Nicht-Gabe einen Schaden erleidet dann wird „aber ich mag nimmer“ oder „das RK hat gesagt, ich bin ab sofort als RS unterwegs“ eine verdammt schlechte Verteidigungsstrategie sein.

Daher kann man das Statement vom RK NÖ nicht als „Rechtsansicht“ sehen sondern rein als organisationsinterne Handhabe. Das SanG kann davon nicht berührt werden (In dem Punkt zumindest).

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Das war jetzt nicht bezogen auf die Rezertifizierung. Dort sind immer 3 NFS (bis inkl NKV) gemeinsam am Werk.

Ich wollte sagen, dass in der Rezert die gesamte Reanimation betrachtet wird und nicht nur die eigene Leistung. Denn in der Realität am echten Patienten muss ein NFS das Team koordinieren, auch mit den 2 RS.

Und es stimmt. Auch wenn ich in der ursprünglichen Nachricht hier nicht explizit von der ALS Situation gesprochen habe und auch nicht per se daran gedacht habe, lässt es sich aus dem Kontext so verstehen.
Das ist wohl weil ich bei NFS immer an NKV denke (weil der NFS alleine wie besprochen wenig Sinn macht).

Aber dennoch, auch vom „einfachen“ NFS mit 2 RS werden andere Dinge erwartet als von 3 RS.
Der NFS sollte nicht am Anfang automatisch den LTS-D hineinstecken, sondern eine vernünftige Atemwegsentscheidung treffen und evtl. Beutel Maske mit Guedel/Wendel wählen wenn kurz darauf ein NA eintrifft.
Der NFS hat die CuffDruckmessung, antizipiere-und-plane-voraus hinsichtlich Vorbereitung iV Zugang und die entsprechenden Medikamente, die reversiblen Ursachen,…
Das macht es nicht zum ALS, aber dennoch nicht der „klassische BLS“.

Also vom NFS wird mehr erwartet, aus gutem Grund, und das ist zu einem gewissen grad auch in der Rezert abgebildet.