Ja das ist mir klar. Aber in dem zitierten Beispiel ging es auch um NFS mit zwei RS. Und ein derartiges Team kann meiner Meinung nach auch nur BLS machen (außer es gibt dann eben doch noch einen NA in dem Szenario)
Jein. Das eine ist die Verwendung und das andere die rechtliche Aufgabenstellung.
Beispielsweise sieht das Recht vor dass der der Notfallsanitäter " die Verabreichung von für die Tätigkeit als Notfallsanitäter erforderlichen Arzneimitteln, soweit diese zuvor durch den für die ärztliche Versorgung zuständigen Vertreter der jeweiligen Einrichtung gemäß § 23 Abs. schriftlich zur Anwendung freigegeben wurden (Arzneimittelliste 1)" durchführt. Daraus leitet sich auch eine rechtliche Verpflichtung ab. Wenn der NFS also „als RS“ zu einer Anaphylaxie fährt, Adrenalin am Auto hat, dies in der Organisation auch freigegeben ist und der/die Patient:in durch die Nicht-Gabe einen Schaden erleidet dann wird „aber ich mag nimmer“ oder „das RK hat gesagt, ich bin ab sofort als RS unterwegs“ eine verdammt schlechte Verteidigungsstrategie sein.
Daher kann man das Statement vom RK NÖ nicht als „Rechtsansicht“ sehen sondern rein als organisationsinterne Handhabe. Das SanG kann davon nicht berührt werden (In dem Punkt zumindest).
Das war jetzt nicht bezogen auf die Rezertifizierung. Dort sind immer 3 NFS (bis inkl NKV) gemeinsam am Werk.
Ich wollte sagen, dass in der Rezert die gesamte Reanimation betrachtet wird und nicht nur die eigene Leistung. Denn in der Realität am echten Patienten muss ein NFS das Team koordinieren, auch mit den 2 RS.
Und es stimmt. Auch wenn ich in der ursprünglichen Nachricht hier nicht explizit von der ALS Situation gesprochen habe und auch nicht per se daran gedacht habe, lässt es sich aus dem Kontext so verstehen.
Das ist wohl weil ich bei NFS immer an NKV denke (weil der NFS alleine wie besprochen wenig Sinn macht).
Aber dennoch, auch vom „einfachen“ NFS mit 2 RS werden andere Dinge erwartet als von 3 RS.
Der NFS sollte nicht am Anfang automatisch den LTS-D hineinstecken, sondern eine vernünftige Atemwegsentscheidung treffen und evtl. Beutel Maske mit Guedel/Wendel wählen wenn kurz darauf ein NA eintrifft.
Der NFS hat die CuffDruckmessung, antizipiere-und-plane-voraus hinsichtlich Vorbereitung iV Zugang und die entsprechenden Medikamente, die reversiblen Ursachen,…
Das macht es nicht zum ALS, aber dennoch nicht der „klassische BLS“.
Also vom NFS wird mehr erwartet, aus gutem Grund, und das ist zu einem gewissen grad auch in der Rezert abgebildet.
Das SanG sieht keine „Rückstufung“ vor und leider verstehe ich auch den Sinn dahinter nicht. - Eine erworbene Kompetenz kann man nicht zurücklegen. Gleich wie man seine Matura oder einen Lehrabschluss nicht „zurücklegen“ kann.
Man hat hier einen Berufsabschluss, welcher auch mit Pflichten einhergeht. Im Dienstbetrieb wird das sehr schwierig zu argumentieren sein, wenn ein „zurückgestufter“ NFS etwas nicht tut, obwohl er es könnte und de jure dürfte.
Das RK ist generell etwas eigen. In NÖ scheint das noch ausgeprägter zu sein.
Der Sinn dahinter ist schon gegeben. Es gibt nunmal einen Haufen (vornehmlich 50+) Mitarbeiter die eigentlich nur mehr ihre wöchtentliche Dialyse führen aber nie im Leben mehr auf einem RTW Dienst verrichten würden. Oder diejenigen die immer noch gerne als San2 mitfahren, aber verhindern wollen dass sie mit ihrem NFS den sie vor 20+ Jahren gemacht haben plötzlich als höchste Kompetenz am Auto sitzen. Weil sie wissen, dass sie das nicht mehr können und weil sie es dementsprechend auch nicht mehr wollen.
Das RK will diese Mitarbeiter natürlich nicht einfach verlieren (zumal sie oft auch in anderen Leistungsbereichen tätig sind).
Dass das rechtlich wohl eher als dunkelgrau anzusehen ist, da geb ich dir recht.
KTW-B anmelden und man bekommt keine kritischen Einsätze mehr.
OK. Ist ein Freiwilligenproblem. Lebe da in einer anderen Welt. Und… ich bin nun 48, also in 2 Jahren 50 und bin eigentlich ganz gut am RTW (Zumindest sagen das meine Fahrerin und Kolleg*innen)
Naja wir sprechen vom RK NÖ, welches das „Zurücklegen“ eingeführt hat. Da sind nunmal die Mehrzahl aller Sanis Freiwillig?
Und ich wollte nicht unterstellen, dass die Mehrzahl aller Mitarbeiter 50+ nicht mehr „gut am RTW“ sind. Ich habe lediglich gesagt dass die Mehrzahl aller Mitarbeiter die nur mehr ihre wöchentliche Dialyse und keinen RTW (als San1) wollen 50+ sind.
Ein kleiner aber wichtiger Unterschied
Also die Sanis, dies bei uns zur Pension geschafft haben, wollten am Ende alle nichtmehr RTW, die wollten die ruhigsten KTW/ATW/sonstwas Dienste wo sie keine Verantwortung und nix haben.
Dadurch, dass Sani nicht im Gesundheitsberuferegister ist, ist der Ausbildungsstand nur bei der jeweiligen Organisation bekannt… Die auch dann diesen internen Ausbildungsstand bekannt geben würde, nehme ich an.
Gar nicht ein Freiwilligenthema. Gibt gar nicht so wenig Hauptberufliche die in den Jahren vor der Pension am liebsten BKTW fahren (würden). Die vor 30+ Jahren den NFS gemacht haben und mit der heutigen Rettungswelt nicht zurecht kommen. Und bei denen es natürlich keine Option ist sie deshalb zu kündigen. Warum keine Alternative bieten wenn es in der Organisation möglich ist?
Unwahrscheinlich. Das SAN-G gibts seit 2002 und die Ersten NFS kamen 2004 in den Dienst.
Ich weiss schon, damal wurde jeder MTF-SHD-G Sanitätsgehilfe mit Defi-Berechtigung speziell beim RK einfach als NFS weitergeführt. - Das war ein gober Fehler, ist halt so passiert, weil es das neue SAN-G hergegeben hat.
Ich fahre in Wien und ich kenne auf die Schnelle keinen NFS, welcher 30+ Dienstjahre hat und immer noch fährt.
Ich bin nun 47 und ich spüre meine Knie auch schon. Der Job ist hart und wenn ich mir vorstelle, dass ich das noch 20 Jahre machen soll, dann graut mir.
Ja, Durchlässigkeit und zeitgemäße Arbeitsmittel sind langsam überfällig…
Den NFS Kurs gibt es deutlich länger als das SanG, ich habe meinen 1997 gemacht. Mit dem SanG wurde überhaupt niemand zum NFS hochgestuft, das gab das Gesetz nicht her, einzig die NKx sind damals dazu gekommen.
Und ich kenne persönlich nicht so wenige, die den NFS länger haben als ich. Das der Job im Alter nicht leichter wird, genau darum geht’s ja in diesem Thema…
Nope.
Das MTF-SHD-G sieht keinen „Notfallsanitäter“ vor. Dieser wurde erst mit dem SAN-G 2002 geschaffen.
Das SAN-G hat hingegen sehr wohl Übergangsbestimmungen für Sanitätshelfer.
Das was Du schreibst ist leider mit dem Gesetz nicht in Einklang zu bringen.
Es mag sein, dass Du einen Kurs 1997 gemacht hast. Damals war die Ausbildung nicht geregelt. Jeder konnte alles ausbilden.
ich hab meinen NFS Kurs 1993 gemacht, auf einer Dienststelle die damals bei der Ausbildung bei Einführung der NAWs in NÖ sehr aktiv war. Aber es waren der Erinnernung nach nur ca. 200h, das allerdings sehr intensiv durch einen Dr.med. (als Hauptberuflicher, wartend auf Turnusplatz) und den damaligen Chefarzt geschult.
Im NAW System war das Festigen der Skills durch die Doppelbesetzung mit einem zweiten NFS auch nach der Einschulungszeit und der eigenen NFS Prüfung im Dienst sehr gut möglich - und Feedback und Nachfragen und gemeinsames Checken der Standard.
2002 gab es dann es eine Umstiegs-Prüfung nach dem SanG, die war halbwegs anspruchsvoll. Es wurde niemand „automatisch“ übernommen.
Das KH Praktikum habe ich damals freiwillig nachgemacht.
Bin immer noch aktiv, aktuell als NFS/NKV mit Zertifikaten nach PHTLS/AMLS/EPC.
Ja, die freiwillige Rückstufung vom NFS auf RS gibt es in meinem LV. Finde ich gut.
Kenne allerdings keinen der das gemacht hätte. Nur Personen die sich selber zurücknehmen in der Auswahl der Dienste oder der Teams.
Doch, das ist von LV zu LV beim RK unterschiedlich handgehabt worden. In OÖ beispielsweise wurden NAW Sanis einfach als NFS übernommen.
Es gab ja auch keinen genormten NFS Kurs oder RS Kurs wie er nun in der SAN-AV geregelt ist. Auch gab es kein einheitliches Curriculum.
Und auch die Bezeichnungen (RS, NFS) gab es vor dem SAN-G nicht. Jede Organisation hat das gelehrt, was Sie für wichtig empfunden haben. So wars halt damals.