"First Responder Niederösterreich"

Den Chefarzt des Vereins gibt es tatsächlich, auch wenn er sonst ziemlich Kamerascheu zu sein scheint (gibt nur ein auffindbares altes Foto von einem Kurs zur Arbeitsmedizin), auch wenn dieses Foto noch ohne Bart ist, scheint es ein und die selbe Person zu sein.

Der vorgebliche Mitarbeiter der MA70 ist wohl KI generiert, ebenso wie der des ÖBH (das wurde ja bereits vom ÖBH bestätigt). Die Uniform der MA70 ist nämlich nicht korrekt. (Distinktionsschlaufen passen nicht, Farbe des Zipferschlusses).

Gemeint waren tatsächlich die fragwürdigen User des Dr. H, nicht du - sorry, falls das so rübergekommen ist.

… aber positiv zu erwähnen: er scheint die Aufträge wenigstens heimisch zu vergeben, sogar der „CEO“ von seven.social - Wir lieben Social Media. postet mit. Schön, dass sich auch die IT-Branche so für das First Responder-Wesen interessiert!

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Manchmal ist die Stadt Wien wirklich schnell in der Beantwortung einer Anfrage:

Bezugnehmend auf ihre Anfrage vom 18. Mai 2025 betreffend den Verein „First Responder Niederösterreich“ darf ich Ihnen mitteilen, dass diesem Verein keine Bewilligung als Rettungs- oder Krankentransportdienst in Wien gemäß § 6 oder § 8 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz WRKG erteilt worden ist.

Hinsichtlich der Anfrage betreffend die Blaulichtgenehmigung wird seitens der Magistratsabteilung 40 festgehalten, dass diesbezüglich keine Information vorliegt und die Anfrage der hiefür zuständigen Magistratsabteilung 46 weitergeleitet wurde.

Hinsichtlich der Anfrage betreffend das „RD-Kennzeichen" wird seitens der Magistratsabteilung 40 festgehalten, dass diesbezüglich keine Information vorliegt. Darüber hinaus darf angemerkt werden, dass in Wien die hiefür zuständige Stelle die Landespolizeidirektion Wien ist.

Für die Auskunftserteilung ist eine Verwaltungsabgabe von EUR 4,36 zu entrichten.
Rechtsgrundlage: Tarif I, A. Allgemeiner Teil, Z 7 der Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren, LGBI. Nr. 104/2001, idgF.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Abteilungsleiterin:
(elektronisch gefertigt)
Mag. Michael Tanzberger

Das Original poste ich hier nicht, da es auf meinen Namen / Organisation geht und ich mir dann doch diesen Nonsense mit Herrn H. nicht geben will. Auf Anfrage schicke ich es gerne an einen Admin damit die echtheit Bestätigt wird.

Ich sende nun eine Anfrage an die LPD Wien.
Die EUR 4,36 zahle ich gerne. Das wars mir wert.

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Ich denke, du müsstest diese Anfrage in NÖ stellen bezüglich des Vereins. Sie geben ja an in NÖ der Verein zu sein und dort eine anerkannte RD Organisation zu sein.

Zitat von der Homepage First Responder Niederösterreich

First Responder Niederösterreich ist eine private Rettungsorganisation gem. §23 Abs.1 Ziffer 7 SanG unter Aufsicht eines medizinischen Direktors ohne Transportauftrag

Wenn sie in NÖ die Berechtigung haben aber in Wien den Vereinssitz, bekommen sie das Wiener RD Kennzeichen (so wie alle NÖ RK Fahrzeuge das Tullner Kennzeichen haben - jedoch hier Bundeslandübergreifend)
Sicherlich unüblich und macht ein komisches Bild, aber rechtlich möglich.

Nein, rechtlich nicht möglich. Für die Zulassung von Fahrzeugen ist immer die für den Wohnsitz oder beim Verein dem Sitz des Vereins zuständige Behörde. In Wien ist das die LPD Wien, in NÖ die Bezirkshauptmannschaften bzw. in Statuarstädten der Magistrat.

Weiters definiert das NÖ RDG sowie das WRKG, dass es eine Einsatzleitstelle und Standorte im Bundesland geben muss. Die MA70 kann beispielsweise mit Ihrem Wiener Bescheid nicht in NÖ Dienstleistungen erbringen und vize-versa.

Das SanG ist ein Berufsgesetz. Es definiert nicht was eine Private Rettungsorganisation ist. Das mach das jeweilige Bundesland, welches auch das entsprechende Rettungsdienstgesetz zu erlassen hat.

Die Aufsichtsbehörde eines RD ist immer der Magistrat oder die zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Definitiv kein „Medizinischer Direktor“.

In NÖ können sie die Berechtigung nicht haben, das schreiben sie irgendwo selbst auf der Website - deshalb gibts ja diese Anfragen an den Landtag usw.
@Marcumar danke für die Initiative, bin gespannt, was da rauskommt!

Vermische nicht zwei Dinge.
Vereinssitz ist in Wien - Zuständigkeit LPD Wien und Kennzeichen Wien
Der Standort der Erbringung der Dienstleistung aber in NÖ und dort angemeldet → Anerkannte RD Organisation in NÖ

Ist das nicht das gleiche wie die ÖAMTC Flugrettung?
Firmensitz in Wien, Handlungsbereich aber in allen Bundesländern

Alle ÖAMTC Fahrzeuge (also Pannendienst), aber speziell auch das ÖAMTC NEF in Krems haben ein Wiener Kennzeichen
( NEF-ÖAMTC - We fly for your life)

Mit dem Absatz ist m.E. nur gemeint, dass sie die Voraussetzungen des §23 SanG erfüllen, und da ist nur ein Arzt als Aufsicht gefordert. Macht ja Adiuvare in Wien ähnlich, die sind ja auch kein RD, tun aber Dinge, die man nur gem. SanG tun darf - nämlich Sanitäter ausbilden.

Ja, weil das SanG ein Berufsgesetz ist und dazu gehört auch die Ausbildung gem. San-AV. Deshalb sind Ausbildungszentren und deren Voraussetzungen auch im SanG geregelt.

Bitte vergleich Adiuvare nicht mit diesem Verein. Das tut mir echt schon weh, weil ich weiss was die machen und mit wie viel Herzblut und Aufwand das dort betrieben wird.

Adiuvare hat Bescheide. Die Voraussetzungen für eine Ausbildung ist im §45 SanG geregelt. Die Bescheide sind sogar auf deren Webseite zum download:

Adiuvare darf das, weil Sie dafür von der MA40 Beschieden ist und alle Voraussetzungen erfüllt.
FRNÖ darf das nicht, weil Sie eben keine Bescheide für haben und mMn auch die Voraussetzungen nicht erfüllen.

Und nein, es kann nicht jeder in Österreich Sanis ausbilden.

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Klar, dass die Rahmenbedingungen bei beiden Organisationen unterschiedlicher nicht sein könnten, aber das ist auch nicht der Punkt: auch ÖBH und Polizei haben zB Sanitäter, welche ihre Tätigkeit innerhalb der Organisation ausüben dürfen, ohne ein RD zu sein (oder sein zu müssen).

Der ÖAMTC ist gleich wie das RK in Landesverbände und Regionalvereine organisiert. Und jeder der Vereine hat für Ihren Standort einen Bescheid der entsprechenden Landesregierung.

Das ÖAMTC NEF in Krems kenne ich nicht, das Auto wird aber vermutlich tatsächlich in Wien zugelassen sein. Aber diese Konstruktion kann man auch nur spielen, wenn man Bescheide für ganz Österreich hat.

BH und Polizei stellen KEINEN öffentlichen Rettungsdienst. Folglich sind Sie auch nicht Bescheidpflichtig. Die flicken nur Ihre eigenen Leute zusammen. BH und Polizei haben allerdings Bescheide nach §45 SanG für die Ausbildung von Sanitätern und Notfallsanitätern.

Den ÖAMTC Flugrettungsverein gibt es nur 1x für ganz Österreich
Ja natürlich hat dieser Bescheide von allen Bundesländern aber es würde jene reichen in denen er tätig ist (ÖAMTC in allen)

FRNÖ ist ein Verein, der genau wie der flugrettungsverein in Wien beheimatet ist, und gibt an einen Bescheid aus NÖ zu haben.
Mit diesem Bescheid werden sie dann mir Vereinsbehörde und Zulassungsbehörde (LPD W) gegangen sein.
Wie gesagt, macht ein komisches Bild, aber das beschreibt den Verein generell ganz gut

Nein. Weil der Christophorus Flugrettungsverein (CFV) eben in jedem Bundesland beschieden ist wo er auch Standorte hat. Konkret sind die Standorte, gleich wie bei Wucher oder Roy Knaus einzeln nach dem jeweiligen Rettungsdienstgesetzen beschieden.

Und wie Du richtig beschreibst ist FRNÖ in Wien beheimatet, Sie haben mIn keine operative Adresse in NÖ. Und als Wiener Verein können Sie in NÖ ohne Standort dort keinen Bescheid erlangen (und Sie haben auch keinen, sagen Sie ja selbst).

Ja, das hab ich ja auch geschrieben? Was ÖBH, Polizei, Adiuvare und FRNÖ tatsächlich gemeinsam haben: sie sind (auch) Organisationen gem. §23 SanG. Damit dürfen lediglich Sanitäter ihre Tätigkeit gem. SanG prinzipiell ausüben. Klar ist aber auch, dass für alles darüber hinaus (Betreiben eines RD, Ausbilden von Sanitätern) Genehmigungen der Landesregierungen notwendig sind.

Adiuvare hat solche, FRNÖ lt Eigenangabe nicht.

Das macht mir die Sache ja so rätselhaft - wie kommen sie zu diesem Kennzeichen und zur Blaulichtgenehmigung?

FRNÖ ist zwar in Wien beheimatet, aber die Korrespondenzadresse für die Eingabe im nö. Landtag ist in Vösendorf (übrigens kein Wohngebäude, sondern ein großes Restaurant mit Hotel)

Nun mittlerweile hat Adiuvare ja einen eigenen Bescheid und davor lief es bekanntlich über die Kooperation mit den Maltesern. Also alles sauber dort. Ganz im Gegenteil zu anderen.

Ich meinte das Foto oben mit dem Fahrzeug und den Mitarbeiterinnen.

Auch mit dem Maltesern hatte Adiuvare einen Bescheid. Dieser lautete auf Malteser und Adiuvare. Dies war ein gemeinsamer Bescheid.

Adiuvare hat sich letztes Jahr von den Maltis emanzipiert und eigene Bescheide erwirkt. Und wie man so hört, war das alles andere als leicht. - da andere Player hier nicht besonders happy darüber waren.

Adiuvare hat gute Leute in Führungspositionen, echt viel Investiert und die haben das durchgedrückt. Wie ein Herr H. einen Bescheid als RD, bei den vom Wien und NÖ im Gesetz geforderten Vorgaben realisieren will, ist mir ein Rätsel. Und die anderen Stakeholder würden da auch noch ein Wörtchen mitreden.

Das WRKG und das NÖ RDG sehen mehrere Personen vor. Unter anderem einen Chefarzt, welcher die Qualifikation „Leitender Notarzr LNA“ haben muss und einen Chefarzt Stv. mit derselben Qualifikation. - Ebenfalls einen Hygienebeauftragten, einen Technischen Leiter samt Stv., eine Apotheke und die Möglichkeit Sanitäter auszubilden. - Sprich Bescheide für die Ausbildung gem SanG. - Und dann kommen noch die Qualitätskriterien hinzu, wie die Fahrzeuge ausgestattet werden müssen etc. sowie der Nachweis einer Finanzierung für mindestens 12 Monate… Was soll ich noch sagen?

Sind wir uns ehrlich, das ist alles gaga. Der Verein hat keine gesetzliche Grundlage, das was er machen will zu machen und schert sich auch nicht darum. Sie machen Eingaben an den Landtag ohne die nötige Unterstützung durch LAbg. zu haben, Sie faken Bilder und erfinden Notkompetenzen, faken „Pressekonferenzen“ etc. etc. - Das ist doch alles vollkommener humbug und gehört einfach nur abgestellt.

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Ich bin gespannt. Ich sehe das etwas anders. Kein Verein kann eine operative Adresse haben bevor nicht die organisatorischen Vorraussetzungen geschaffen wurden (da gehört das „anmelden eines Fahrzeuges“ dazu).
Und Ihnen zu sagen, ihr dürft die organisatorischen Voraussetzungen nicht erfüllen weil keine operative Adresse vorliegt - da dreht sich das ganze im Kreis.

Der Verein FR NÖ macht klar, dass er operativ in NÖ tätig werden möchte. Somit können Sie dort den Bescheid erlangen (grundsätzlich - dabei bitte nicht Diesen Verein mit der ganzen RedFlags bedenken - davon wissen bzw wussten die Behörden vllt nichts).
Wo der Vereinsitz ist, ist dafür mMn unerheblich - in diesem Fall in Wien, somit Fahrzeuganmeldung in Wien und er wird mit seinem Antrag oder was auch immer aus NÖ in Wien zur LPD gegangen sein und dadurch das RD Kennzeichen beantragt und offensichtlich erhalten haben - und damit vermutlich die Blaulichtberechtigung.

Also ich vermute, die LPD Wien wird dich in ihrer Begründung für das RD Kennzeichen an eine NÖ-Grundlage verweisen (da Wien ja bereits gesagt hat, von ihnen kommt es nicht)
Und was ich tatsächlich nicht glaube ist, dass es ein gestohlenen oder gefälschtes Kennzeichen ist. Das ginge sogar für ihn zu weit.

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Es kann sein, dass die LPD sich da wirklich nicht drum schert. ABER eine Blaulichtgenehmigung ist im § 20 KFG 1967 geregelt und dazu gibt es unmengen an Judikatur und UFS Erkenntnissen im RIS. IdR wird dies sehr restriktiv gehandhabt. Es gibt einen Rechtssatz aus 2008, welcher bis heute gültigkeit hat: „Einer Bewilligung von Blaulicht bzw Folgetonhorn für ein Fahrzeug eines First Responders fehlt es daher an einer gesetzlichen Grundlage“ -

Deshalb glaube ich, dass er sich das Blaulicht einfach draufgemacht hat, ohne jegliche Bewilligung, weil diese explizit für FR nicht bewilligbar ist.

Siehe:RIS - Rechtssätze und Entscheidungstext für 2008/K3/1846-1 - Unabhängige Verwaltungssenate