Falscher Notfall-Sanitäter bei Busunfall Mondsee

der heißt jetzt GA :wink:

Ich wüsste nicht warum ich mir eine Uniform kaufen sollte wenn ich diese zur Verfügung gestellt bekommen muss (!).
Desweiteren halte ich es für mehr als verantwortungslos das man derartige Uniformen überhaupt privat kaufen kann/darf.

Na ja wieso? Du kannst dir zb beim RK E+S alles kaufen was du willst. Und diverse Händler wie zb Fairrescue verkaufen gegen Vorlage des Dienstausweises noch viel coolere (bessere) Sachen. Kommt immer auf das persönliche Verantwortungsbewusstsein an.

Du kannst bei Hortig oder Niemöller jederzeit eine neutrale Jacke kaufen und dir selbst nen Patch drauf nähen. Oder irgendwas machen, dass es nach HiOrg aussieht. Alle Verbote sind nur verschwendete Lebenszeit, wer sowas haben will bekommt das auch.

was genau ist daran verantwortungslos?

du kannst dir übrigens auch polizei, bundesheer und sonstige uniformen kaufen.
die verantwortung(slosigkeit) liegt immer noch bei dem, der sie trägt.

Auch wenn das offtopic ist aber angenommen ich bin rk Mitglied und Kauf mir einen Overall für den khd, was ja erlaubt ist. Wenn ich jetzt austrete, wer will und Vorallem wer kann mir verbieten das ich meinen privat gekauften Overall trage?
Wenn ich verantwortungsvoll Händle Trag ich ihn nur bei der Gartenarbeit aber wenn ich will kann ich damit auch außer Haus gehen…

nur gibt’s bei der polizeiuniform ein trageverbot :wink:

Der Verdächtige wurde mittlerweile von der Polizei ausgeforscht - das war, wie auch hier diskutiert, dank dem Interview offensichtlich nicht sonderlich schwierig.

Genauso wie für die Rot-Kreuz-Uniform. (§8, Rotkreuzgesetz).

LG,
SanG

Ich wäre mir nicht so sicher ob das hier anzuwenden ist. Das muss man nämlich in Verbindung mit dem § 2 lesen.

Der Rettungsdienst ist keine Aufgabe des Roten Kreuzes im Sinne des Rotkreuzgesetzes sondern eine ganz normale Dienstleistung, somit ist der Zusammenhang zur „Aufgabenerfüllung“ des RKs nicht gegeben. Und selbst wenn…das ist eine einfache Verwaltungsstrafe. Bei den Konsequenzen wär es gefährlicher nen Alkotest zu verweigern…

Ich würd keine Angst haben!

Das sehe ich nicht so. Würde sich der §8 explizit auf den §2 beziehen, müsste das wohl gekennzeichnet werden. Wenn man das umdrehen würde, könnte jeder, der nicht in §2 erwähnten Tätigkeiten verwickelt ist, mit dem Roten Kreuz auf der Stirn herumlaufen. Dem ist aber nicht so…
Und zur Strafe: Naja, ein Strafmaß bis 3600€ ist meiner Meinung nach nicht so wenig.

LG,
SanG

Nachtrag: Ich hab jetzt ein bisschen im RIS geschmökert. Leider habe ich keinen passenden Rechtsspruch entdeckt, aber 2 interessante Fälle, die schon für die Gültigkeit von §8 unabhängig von §2 sprechen:
Das RK hat anscheinend das GK verklagt: Klick mich, um zum RIS zu kommen!. Recht bekommen hat das GK nur, weil das „Zeichen nicht ausschließlich mit dem Kreuz-Symbol als bloßem Teil des Logos verglichen werden darf“.
Das RK hat auch die bereits angesprochene Website verklagt: Klick mich, um zum RIS zu kommen! Auch hier hat Fairrescue nur Recht bekommen, weil es sich um die Logos auf den Produkten handelte. Hätte die Webiste das Logo auf ihrer Homepage, würde die Sache wahrscheinlich anders aussehen…

So far so good.

Die von dir genannten Fälle sind 1. die untersten Instanzen (UVS und LVG (der „neue“ UVS)) und 2. betrifft das andere Fallgruppen. Ich würde auch sagen, dass man eher kein rotes Kreuz auf einen RTW/KTW malen sollte wenn man nicht das RK ist (alleine aus markenrechtlichen Erwägungen). Ich sehe aber nicht, weswegen es einer Privatperson verboten sein sollte in einer RK Uniform oder teilen davon herumzulaufen. Selbst wenn sie auf einer Unfallstelle herumläuft!

Wobei ich glaube ja man zwischen der Gesellschaft „Rotes Kreuz“ und dem Verein unterscheiden muss. Ich glaube nal gehört zu haben, dass die LV’s nur ein Vereinslogo verwenden und im Falle eines bewaffneten Konfliktes eine eigene Kennzeichnung nach dem RK Gesetz erfolgen muss.

Jup, das Logo des Roten Kreuzes mit dem Schriftzug „Österreichisches Rotes Kreuz …“ darunter ist ein Markenlogo und hat in einem bewaffneten Konflikt keine Auswirkungen.

Bei einem bewaffneten Konflikt zählt nur das Schutzzeichen (ein Rotes Kreuz auf weißem Hintergrund). Dieses ist aber nicht ausschließlich der Organisation/dem Verein „Rotes Kreuz“ vorbehalten.

Wobei es dem ÖRK erlaubt ist (genauso wie dem Bundesheer) schon in Friedenszeiten bewegliche und unbewegliche Dinge mit dem Schutzzeichen zu kennzeichnen (Hausdächer Dienststellen… Autodächer).

oder ähnliches.
Was mich am meisten verwundert ist der Umstand:
Heute kommt man (in oÖ) mit einer so minimalen Ausbildung wie nie hinter das Lenkrad eines Blaulichtfahrzeuges*, dass es mich wundert, warum der arme Wicht solch ein deviantes Verhalten an den Tag legt.

*HÄND

wenn man sich die Facebook Seite anschaut von dem der es angeblich sein soll dann sieht man das die Fotos die er auf der fb seit hat von einem KH der salk sind. also irgendwas mit dem Bereich hat er zu tun.
die frage ist nur was.
bin gespannt was da rauskommt und ob man erfährt was der wirklich ist.

Stand eh schon in der Zeitung: DGKP und seinerzeit RS beim ÖBH … anscheinend wollt er nur helfen, jetzt muss er sich halt wegen Mißbrauch eine Notzeichens verantworten. Mehr wird da nicht rsuskommen.

Jetzt hat sich der BVRD zu dem Vorfall zu Wort gemeldet:
http://www.pressreader.com/austria/kronen-zeitung/20170108/281745564069501

na dann wird ja alles gut.