Ein paar Bilder von einem unserer RTW´s:
Ist nicht die aktuellste Fahrzeuggeneration, der RTW ist Baujahr 2015. Er steht in einer Landdienststelle und wird sowohl für Einsätze als auch für Krankentransporte genutzt, deswegen der Tragsessel. Die RTW´s in der Stadt haben statt dem Tragsessel einen Stryker Sessel.
Wir haben bei uns einen All-in-One Rucksack in dem sich alles für einen „normalen“ Einsatz findet. Also Diagnostik, Verbandsmittel, Sauerstoff etc… Defi ist ein LP1000 mit 3er EKG
Die Bilder wurden mit zustimmung der Organisation veröffentlicht.
Stimmt, aber imho findest du das nur bei Fahrzeugen von Profile und bei ganz bestimmten Sonderlösungen anderer Ausbauer die für Fernfahrten/Verlegungen geplant wurden.
Ja so ist es halt. Eigentlich wäre die Gemeinde Wien ja der richtige Ort um den Arbeitnehmerschutz hochzuhalten. Ist das ein Thema?
Wäre ja vielleicht mal ein Thema für die Personalvertretung. Es steht ja eine mittelfristig die Neubeschaffung der ganzen Crafter-RTW an (Gerüchteweise werden es Koffer die der Bastelverein gerade entwickelt (mit dem Amarok NEF scheint man auf den Geschmack gekommen zu sein) - wegen Umsetzen und so.).
Andererseits werden die ganzen Produkte - so auch die bei Dlouhy verwendeten Jany Sitze (jany.dk) - für sich genommen geprüft. Was fehlt ist halt ein „Real-Crashtest“ mit dem Fahrzeug in seiner Gesamtheit (Ambulanzmobile macht das). Weil die getestete Lifepak Halterung bringt mir nix, wenns die Wand vom RTW (wieder erwarten) vielleicht doch ned dablast.
Was ich an den Kistln noch nicht ganz durchschaut habe:
Im Thread „Erfahrungen KED-System“ ist zu lesen: „… ,weil es die EN1789 vorsieht und die bei uns im LRG verankert ist “
Ich gehe mal davon aus, dass damit gemeint ist, dass ein Fahrzeug, welches RTW heißen soll, auch ein Typ-C sein muss.
Wenn ich mir jetzt die Bilder und die Beschreibung der Ausstattung ansehe, fällt mir als erstes ein fehlendes EKG auf.
Soll der „RTW“ also nur ein Typ-B sein? Und wofür dann das KED?
Unter dlouhy.at/krankentransport_m … menuid=152 finden sich übrigens Innenraumfotos von der aktuellen Generation des Sprinter-KTWs (Foto 7-12), wie er in der Stadt momentan paralell zum VW Transporter mit MHD eingesetzt wird (zweiterer tendenziell eher als Zivi-KTW). Alle Fahrzeuge (sowohl RTWs als auch KTWs) haben jedoch nahezu die selbe Ausrüstung zum Mitnehmen, im Moment ist das ein Notfallrucksack mit Diagnostik, Verband, Schienung, Infusionen, Zugänge und Krimskrams, sowie einer Sauerstofftasche/Rucksack mit Ambubeutel, Larynx- und Guedeltuben und O2 samt Masken und halt LP1000 und Accuvac. Deswegen fahren KTWs auch nicht-notarztpflichtige Einsätze, vorrausgesetzt, sie sind freiwillig oder mit min. einem Hauptamtlichen besetzt.
Da muss mir jetzt einer aushelfen ^^ Wir haben bei uns jetzt eigentlich keinen KTW, nur einen Jumbolino (GKTW), aber soweit ich mich erinnern kann haben die KTW schon auch einen Sani Sitz.
Der RTW ist im LRG als Typ B vorgegeben. Entspricht im übrigen, wie bereits 100 mal hier gepostet, der originalen englischen Version der EN1789, in welcher B als RTW und C als Intensivtransportwagen definiert ist (erst die deutsche Version macht aus dem Intensivtransportwagen einen „Rettungswagen“ - nicht Rettungstransportwagen). KED oder Spineboard ist bei Typ B bereits Inhalt der Norm.
KTW basieren lt LRG auf Basis A2 (was in vielen Gegenden Österreichs leider einen RTW darstellt)
An manchen Standorten ist auch ein EKG in Form eines LP15 an Board.
KTW haben den Betreuungsessel, auch manche RTW haben diesen nach wie vor. In der Tat auf der linken Seite, da kein Tragsessel und am Land halt auf der rechten Seite (wenn ein Tragsessel verbaut ist)
Ich hoffe, ich verstehe jetzt das Richtige unter „Betreuungssessel“ (der wegklappbare in Fahrtrichtung), da sieht die Situation (in der Stadt) so aus:
KTW Sprinter: Kein zur Seite klappbarer, nur Tragsessel+Sitz gegen die Fahrtrichtung an der Trennwand.
KTW Transporter: Auf der rechten Seite zum Wegklappen + Tragsessel + Sitz gegen die Fahrtrichtung (der T5 HD aus Hof hat keinen Tragsessel, die Trage bleibt aber trotzdem fix links)
RTW Sprinter: Wegklappbarer Sessel auf der rechten Seite (früher links) + Sitz gegen die Fahrtrichtung
Ich weis, das der Typ-B in der Englischen Version als „Emergency-Ambulance“ = Rettungswagen und der Typ-C als „Mobile intensive care unit“ geführt werden. Allerdings glaube ich nicht das der Typ-C mit „Intensivtransporter“, also einem Sekundärretungsmittel zu übersetzen ist. Ich denke viel mehr, dass damit quasi eine „Intensivstation“ die zum Patienten kommt gemeint ist, also das was ein RTW eigentlich sein sollte.
Also ein RTW braucht definitiv nicht die Ausstattung eines Intensivtransportwagens, außer er wird auch als jener eingesetzt. Und daher ist und bleibt die deutsche Version der EN1789 einfach falsch übersetzt. In GB kommt daher bspw. auch nur ein Typ B zum Patienten und der Typ C für den Interhospitaltransfer
Würde mich wundern, wenn Deutschland, die Schweiz aber auch Wien & Vorarlberg einfach aufgrund eines Übersetzungsfehlers völlig übertrieben Autos eines höheren Typs einsetzen würden…
Unabhängig von den Normen (von denen ich offen gesagt relativ wenig Ahnung habe) gehört gesagt:
Es funktioniert. Dank der riesigen Arbeitsfläche lassen sich die Notarztkoffer sehr schön ablegen und für die Fahrt mit einem Haken sichern (und es bleibt noch immer mehr als genug Platz daneben zur Ablage von Medikamenten etc.), und sämtliche Gerätehalterungen sind ebenfalls vorhanden. Und genügend ergonomischer Freiraum zum herumtanzen um den Patienten ist sowieso dank mittiger Trage da.
Zumindest in Zusammenarbeit mit einem NEF erkenne ich fast keine Nachteile z.b. zu einem bayrischen RTW, der bereits alles mit an Bord hat. Und da Salzburg nunmal über die höchste Anzahl an bodengebundenen Notarztmitteln pro Einwohner verfügt (1 NAW/NEF auf 39200 Einwohner), kann man hier mit Fug und Recht behaupten, dass die „fahrende Intensivstation“ zuverlässig zum Patienten kommt. Ob das jetzt mit einem oder zwei Fahrzeugen geschieht, ist im Endeffekt relativ egal.
Zumindest Wikipedia meint über die Norm CEN1789, dass der Typ C nicht für Primäreinsätze sondern für Intensivtransporte gedacht ist - sogar mit Deutschlandbezug:
„Mobile intensive care unit (Type C)
This type of ambulance is commonly seen in the movement of high acuity (ICU) patients between hospitals. It provides adequate space for not only the medical equipment commonly seen in ambulances, but also to accommodate hospital equipment, such as ventilators, during transport. In some locations, vehicles of this design may be used to provide mobile resuscitation services, either supplemented by an emergency physician response, or with the physician as a part of the crew. In Germany, the vast majority of primary emergency ambulances (Rettungswagen) are required to be Type C ambulance without being dedicated to intensive care transports.“
Mit Typ B wird hier meines Erachtens ein RTW beschrieben:
„Emergency ambulances (Type B)
The most commonly seen type of emergency ambulance. This vehicle type permits increased treatment space and also the ability to store significantly larger amounts of medical equipment. Such vehicles will typically respond independently to emergency calls, providing some level of treatment.“
sind in DE noch lange nicht alle RTW als Typ C ausgeführt
in Vorarlberg heißt der RTW RTW C - hat aber jetzt mit der Norm genau gar nichts zu tun - wie in NÖ, wo der RTW C laut Ausstattungsliste Typ B erfüllt
hat die WBR einen verschiebbaren Tragentisch? Glaube der ist links verankert und damit nicht von 3 Seiten zugänglich, ergo auch nicht Typ C
ist hinlänglich bekannt, dass die deutsche Übersetzung nicht ident mit der englischen Originalfassung ist (wie halt jede Norm) - das ist jetzt also nicht unbedingt etwas Neues
Wobei wir schweifen vom Thema ab - Normen sind da um einen Standard oder eine Richtung vorzugeben. Eine Umsetzung ist kein Muss (Ausnahme, wenn in einem Gesetz darauf referenziert wird) und das ist auch gut so. Auch wenn sich ein Großteil auf den RTW Typ C einschießt. Mir nutzt das Material nichts, wenn ich das Personal nicht dazu habe, welches es bedienen kann oder soll. Kostenthema - ich denke der Mittelweg, NFS auf den RTW und das Material was dieser auch bedienen und anwenden kann/darf, soll verfolgt und umgesetzt werden. Das reicht aus ,-)
Bin kein Jurist, sondern Techniker. Mein Verständnis von Normen sieht vereinfacht so aus:
Eine Norm spiegelt den aktuellen stand der Wissenschaft wieder. Sie ist kein Gesetz, aber im Schadensfall wird man sich an ihr orientieren. Soll heißen: Wenn ich ein Getriebe baue, dem Kunden verkaufe, und dieses Getriebe versagt vorzeitig, dann kann ich hoffentlich nachweisen, dass ich bei seiner Berechnung und Konstruktion alle gültigen Normen eingehalten habe. Ansonsten gnade mir Gott
Und ich wage mal zu behaupten, dass es sich mit Rettungsautos ähnlich verhält. Sollte also ein Patient Schaden erleiden, aufgrund eines nicht der Norm entsprechenden Auto (bsp: Notruf wegen Brustschmerz, „RTW“ ohne 12er EKG kommt, erkennt den Infarkt nicht, Pat. NACA 7) kann ich mir vorstellen, dass das für die Organisation unangenehme Folgen haben kann.
Ja, dass währe wirklich mal ein riesen Fortschritt, wenn wir dieses Level Flächendeckend erreichen würden. Ich finde es auch nicht schlecht, dass ihr den Typ-B als RTW im Gesetz verankert habt, dass ist mehr als in den meisten anderen Bundesländern, in denen großteils der Typ-A2 diese Aufgaben übernehmen muss. Dennoch sehe ich, wenn mann sich auf den Typ-B beschränkt, Probleme, wie z.B. die Tatsache, das ein „vollwertiges“ EKG nicht vorgegeben ist. Jetzt zu glauben, dass das dann freiwillig über die Anforderung der Norm hinausgehend eh nachgerüstet wird, ist leider erfahrungsgemäß nicht der Fall, zumindest nicht Flächendeckend.
Dieser Punkt, den du angesprochen hast, den habe ich bei einer Juristentagung eingebracht. Fünf Juristen - zehn Meinungen. Nein, so schlimm war es nicht, aber sie sagten im Endeffekt alle, dass das halt (leider) alles noch nicht ausjudiziert ist.
1.) Wenn im Landesrettungsdienstgesetz die Einhaltung der Norm nicht vorgeschrieben ist, vielmehr sogar eine niedrigere Ausstattung vorgeschrieben wird, ist wohl eher nicht die Organisation, sondern eher das Land haftbar.
2.) Dazu müsste aber einmal ein Haftungsfall vorliegen. Und das ist extrem schwierig, weil „Ursache-Wirkung“ extrem schwierig nachzuweisen sind, sofern nicht der Patient von der Trage fällt und sich was bricht. Man bräuchte wohl mindestens einen Todesfall nach allergischem Schock und einen RTW ohne Epipen und NFS. Und Angehörige, die das bis zum Schluss durch ausklagen, und keine Vergleiche akzeptieren.
Einhellige Meinung: das Straf- oder Zivilrecht ist kein geeignetes Mittel, um den Gesetzgeber zum Beschließen sinnvoller Gesetze zu bringen.