Fahrzeuge des ÖRK LV Salzburg

Bin kein Jurist, sondern Techniker. Mein Verständnis von Normen sieht vereinfacht so aus:
Eine Norm spiegelt den aktuellen stand der Wissenschaft wieder. Sie ist kein Gesetz, aber im Schadensfall wird man sich an ihr orientieren. Soll heißen: Wenn ich ein Getriebe baue, dem Kunden verkaufe, und dieses Getriebe versagt vorzeitig, dann kann ich hoffentlich nachweisen, dass ich bei seiner Berechnung und Konstruktion alle gültigen Normen eingehalten habe. Ansonsten gnade mir Gott :wink:
Und ich wage mal zu behaupten, dass es sich mit Rettungsautos ähnlich verhält. Sollte also ein Patient Schaden erleiden, aufgrund eines nicht der Norm entsprechenden Auto (bsp: Notruf wegen Brustschmerz, „RTW“ ohne 12er EKG kommt, erkennt den Infarkt nicht, Pat. NACA 7) kann ich mir vorstellen, dass das für die Organisation unangenehme Folgen haben kann.

Ja, dass währe wirklich mal ein riesen Fortschritt, wenn wir dieses Level Flächendeckend erreichen würden. Ich finde es auch nicht schlecht, dass ihr den Typ-B als RTW im Gesetz verankert habt, dass ist mehr als in den meisten anderen Bundesländern, in denen großteils der Typ-A2 diese Aufgaben übernehmen muss. Dennoch sehe ich, wenn mann sich auf den Typ-B beschränkt, Probleme, wie z.B. die Tatsache, das ein „vollwertiges“ EKG nicht vorgegeben ist. Jetzt zu glauben, dass das dann freiwillig über die Anforderung der Norm hinausgehend eh nachgerüstet wird, ist leider erfahrungsgemäß nicht der Fall, zumindest nicht Flächendeckend.

Dieser Punkt, den du angesprochen hast, den habe ich bei einer Juristentagung eingebracht. Fünf Juristen - zehn Meinungen. Nein, so schlimm war es nicht, aber sie sagten im Endeffekt alle, dass das halt (leider) alles noch nicht ausjudiziert ist.

1.) Wenn im Landesrettungsdienstgesetz die Einhaltung der Norm nicht vorgeschrieben ist, vielmehr sogar eine niedrigere Ausstattung vorgeschrieben wird, ist wohl eher nicht die Organisation, sondern eher das Land haftbar.

2.) Dazu müsste aber einmal ein Haftungsfall vorliegen. Und das ist extrem schwierig, weil „Ursache-Wirkung“ extrem schwierig nachzuweisen sind, sofern nicht der Patient von der Trage fällt und sich was bricht. Man bräuchte wohl mindestens einen Todesfall nach allergischem Schock und einen RTW ohne Epipen und NFS. Und Angehörige, die das bis zum Schluss durch ausklagen, und keine Vergleiche akzeptieren.

Einhellige Meinung: das Straf- oder Zivilrecht ist kein geeignetes Mittel, um den Gesetzgeber zum Beschließen sinnvoller Gesetze zu bringen.

Btw sind die Diskussionen über Übersetzungen sinnlos. Wenn die Ersteller der DIN beschlossen haben das der Rettungswagen ein Typ C ist, dann ist das einfach so.

Und es ist auch kein Übersetzungsfehler:

Für ITW gibt es übrigens eine eigene Norm, die DIN 75076. Dort ist ergänzende Ausrüstung zum Typ C normiert, ua mehr Perfusoren, Blutgasanalyse etc.

Nur geht uns die DIN halt nix an, oder täusche ich mich?

Nicht unbedingt.

Der Punkt ist halt, dass es von der EN/ÖNORM (ÖNORM EN 1789:2007+A2:2014-09) offizielle Fassungen auf Deutsch, Englisch und Französisch gibt. Und da hat man sich schon was dabei gedacht, da gibt es keine „Übersetzungsfehler“ sondern das ist eine ganz offizielle Fassung und steht gleichwertig neben den anderen Versionen. Schauen wir uns doch die Französische Variante (NF EN 1789:2007+A2:2014-09)

Ich kann auch nur Schul-Französisch - Fett markiert sind die wesentlichen Punkte:

les premiers soins = die erste Hilfe
les soins intensifs = die „intensive Hilfe“ beziehungsweise bedeutet es auch Intensivpflege

Was sagt uns das jetzt? Was ist „intensive care“? Wenn der Typ B das „Erste Hilfe“ Auto ist, dann ist es sicher nicht das definitive Fahrzeug für den kritischen Patienten.

Auch die Franzosen fahren mit einem Typ C wenn sie NAW fahren („SMUR“). Die haben auch die Mutter aller Arzt-zentrierten Systeme. Die Quintessenz ist wohl, dass das höchstrangige Rettungsmittel für kritischen Patienten ein Typ C sein soll.

Und das bedeutet letztlich, dass man entweder alle Fahrzeuge als Typ C ausstattet und ein Notarzt nur zusteigen muss (NEF nur mit reduzierter Ausstattung für den „Erstangriff“) oder aber, dass man „nackte“ Typ C vorhält und die wesentlichen Teile der Ausrüstung im NEF transportiert werden und der somit nur im „Verbund“ mit einem NEF zu einem Typ C aufgerüstet werden kann.
Beides kann man machen, nur sollte man zumindest die Maße des Typ C einhalten - ohne die kann ein Fahrzeug nie ein Typ C werden.

Letztlich ist eine Mischung aus RTW und NKTW wohl am sinnvollsten. Aber ist eigentlich eh eine bekannte Weisheit.

Kurzes Beispiel aus der Stadt Salzburg: Beim letzten großen Staatsbesuch wurde ein stinknormaler RTW, wie er sonst im Regel-RD im Einsatz ist, mit den notwendigen Gerätschaften aus dem NEF vollgeräumt (dank Halterungen und viel Platz kein Problem) und mit 2 NFS+NA besetzt. Und fertig war eine NAW, der allen Anforderungen für Typ C entspricht.

Tatsache ist, in Salzburg bilden NEF und RTW eine vollständige Einheit, die, anders als in vielen anderen Bundesländern, Typ C entspricht. Und dank der Trennung von RD und KT wird eine Mindestzahl an RTWs immer freigehalten (das geht soweit, dass im Extremfall niederpriorisierte Einsätze oder Krankentransporte warten müssen). Zudem kommt kein Mensch (=Disponent oder anderer Verantwortlicher) im Normalfall auf die Idee, ein NEF mit einem KTW zu disponieren, da diese weder die Gerätehalterungen noch den ergonomischen Freiraum haben

Ich laufe zwar Gefahr, mich zu wiederholen, aber ich bevorzuge ein unkonventionelles, aber funktionierendes und praxisorientiertes System jederzeit irgendwelchen realitätsfremden Normen, die Material auf ein Auto bringen, dass dann niemand benutzen darf.

Meine Worte! (y) Man muss halt nur aufpassen das man nicht zu viel immer in den RTW Tragen muss.
Nicht einmal in Wien entsprechen die Fahrzeuge Typ C. Es gibt wahrscheinlich kaum einen RTW in Österreich der Typ C entspricht. Dazu müssten sie ein Thoraxdrain, ZVK Set und Perfusor mitführen.

Die Perfusoren kommen (bei den Organisationen gibt es sie meines Wissens auch schon). Thoraxdrainage und ZVK-Nadel sind zumindest bei der MA70 im Rahmen einer Überarbeitung der Inventarlisten im Sinne der Kosteneffizienz rausgeflogen und werden nur mehr im NEF vorgehalten.

In Salzburg sind ab sofort neue VW Crafter anstatt wie bisher MB Sprinter als BTW im Einsatz. Das Design kommt auf dem Fahrzeug echt gut zur Geltung (ist glaub ich der österreichweit erste Crafter in Gelb-Rot), vom Grundaufbau (2 Tragsessel+Rollstuhlplatz und Sitzbank) ändert sich meines Wissens nach nichts.

Fotos:
facebook.com/rkzell/posts/786196191587050