Bin (noch) NFS NKA. So kams zu diesem Sonderfall, dass ich die AML2 anwenden konnte ohne einen Zugang zu etablieren.
Wie schwer waren die Patienten?
Gestern wurde die BLL abgeändert, jetzt soll maximal 15mg pro Dosis verabreicht werden, auch wenn die Patienten schwerer sind.
Ich hab durchaus auch gute Erfahrungen. Wir dosieren hier lt. AML2 in Ktn. 10mg bei Patienten > 60kgKG und 5mg bei patienten <60kgKG. In beiden Fällen gibts eine Maximaldosis von 20mg.
Im Handling haben dier die 5mg/ml in der Gesamtdosis von 25mg/5ml Ampullen. Da brauch ich nichts verdünnen und zieh mir immer die ganze Ampulle auf und drücke dann halt entweder 2ml oder 1ml ab.
Die Patienten bei denen das zur Anwendung kam brauchten in ca 50% der Fälle durchaus mehr, was dann durch den NA durchgeführt wurde. In den anderen 50% der Fälle hat die Dosis ausgereicht und der Patient konnte ohne NA hostpitalisiert werden bzw. der NA hat auch nichts mehr nachgespritzt.
Ein Benzo in Kombi war nicht notwendig (ist lt. AML2 auch nicht freigegeben) und es kam auch zu keiner Atemdepression.
Midazolam steht auf der AML 1 ist also freigegeben. Wird nur nicht in der SOP des LV Kärnten in der von dir genannten Indikation abgebildet.
Darf ich mal um einen kurzen überblick bitten, wer Keta/Mida gerade freigegeben hat?
Mein aktueller stand:
MA70: NKI mit Einzelermächtigung
RK Wien: alle NKI
RK NÖ: alle NKV
RK Kärnten: alle NKV aber sehr wenig
RK Stmk: Freigabe wurde widerrufen
ASBÖ: NKI mit Sonderfreigabe nach Aufschulung
Ich finds echt unfassbar wie das RK in jedem Bundesland was anderes macht während der ASB mit den eigenständigen Gruppen es schafft bundesweit einheitlich zu sein.
Ich möchte hier nicht dem ASB nahetreten und das RK verteidigen…
ABER: Sind wir uns sicher, dass das so ist?
Ich kenne das eher so, dass es eine ASBÖ-Bundesliste gibt (so wie beim RK), und jede Gruppe macht das so, wie sie es für richtig hält (so wie beim RK). Nur sind die ASB-Gruppen halt kleiner und haben ihre Algorithmen/SOPs halt nicht im Internet, weshalb es nicht so auffällt.
Ich kenns nur von meiner Gruppe. Unsere Gruppenärzte würden nichts von der Bundesliste abweichendes freigeben, und wir sind eine eigenständige Gruppe.
Auch bei uns wird die Bundesliste 1:1 übernommen
ASBÖ alle LVs ab NKI mit Aufschulung
Sorry, da muss ich dir teilweise widersprechen. Der ASBÖ hat alle Algorithmen/SOPs für jeden frei zugänglich. Auch ist ein abweichen der Bundesliste nicht vorgesehen und die Gruppenärzte halten sich auch an die Linie.
Siehe: sani.samariterbund.net
Was halt stimmt, manche kleinere Gruppen können/wollen sich beispielsweise den Phentrop nicht leisten.
Da wird ja auch aktuell gehofft, dass demnächst eine Überarbeitete AML1/2 veröffentlicht wird.
Ja schon klar, für den Krampfanfall nasal via MAD. Aber nicht in dem Kontext.
Also meine Gedanken dazu:
In jedem Bundesland ist das RK eine eigenständige Firma/Verein und für sich selbst verantwortlich. In der Bundesliste hat man halt alles reingeschrieben und den Ländern die Freiheit gegeben, dass zu verwenden was man braucht.
Jedes Bundesland hat andere Anforderungen an den Rettungsdienst. Das ergibt sich schon allein aus der Topographie und der Topologie im Gesundheitswesen. In Wien wo du max 30 Minuten zum nächsten KH brauchst, jede Spezialabteilung schnell erreichbar ist und der NA schnell vor Ort ist, brauchst du andere Skills und SOP’s als wenn du irgendwo im Gebirge unterwegs bist und es mehr als eine Stunde braucht bist du beim Ziel KH bist oder der NA vor Ort ist.
Alles klar - danke für die Antwort(en) - wusste tatsächlich nicht, dass diese „Bundesunterlagen“ tatsächlich nicht nur nette Schulungsunterlagen sind, sondern wirklich verbindlich verwendet werden. Wieder was gelernt. Danke
Da war auch bei dem Livestream Reden wir übers Retten ein kleiner seitenhieb von Schreiner seinem Kollegen gegenüber, obs dann eh mehrere Pfeiferl im RTW vorrätig haben
Evidence-based vs. Eminence-based
kurze Anekdote aus meinem Berufsalltag: Wir verwenden prinzipiell Ketanest hauptsächlich als Perfusor zum Vertiefen der Sedierung wenn Profpol/Remifentanil/etc. nicht mehr ausreicht. Mit ca. 25-75mg/h, je nach Bedarf. Zum Einleiten eher selten aber doch gelegentlich, also eigentlich nur wenn hämodynamisch instabil. Zur Analgesie sehr selten da es bessere Alternativen gibt.
Beim Einleiten hab ich mal die (eh beschrifteten) Spritzen verwechselt und 250mg Ketanest im Schuss reingejaukt, zusätzlich zu Fenta, Domicum und Esmeron. Habs zuerst gar nicht gemerkt, der Anästhesist meinte „hast du gerade das ganze Ketanest gespritzt?“, dann kams mir auch… Eine beidseitiges, stillschweigendes Nicken und das wars. Gott sei dank eben eine große therapeutische Breite, somit völlig egal. Der Patient hatte lediglich danach eine recht ausgeprägte Hypersalvation
sodass man eigentlich den Absaugkatheter schon im Mund hängen lassen konnte, wie beim Zahnarzt, so massiv war das aber auch das ging vorbei.
Mein Fazit, was ich für Leute im RD auch empfehlen kann: 10mg für Erwachsene (bolus oder auch als kurzinfusion), wenn großer fetter Erwachsener 15mg. Dann mal evaluieren ob es genug war, wenn nicht, bissl was nachspritzen. Fertig. Auf Kommastellen rechnen oder andere mathematische Einfälle würde ich mir sparen.
Wenn wir gerade von Esketamin in der Kurzinfusion reden, da gibts auch eine Doppel-Blind-Studie dazu.
Diese verglich 0,3mg/kg KG Ketamin als Bolus oder in einer Kurzinfusion:
- NRS Reduktion war nach 15 Minuten bei beiden gleich gut (5.75 ± 3.48)
- Leichte Sedierung (RASS -2.0) bei der Bolusgabe vs keine Sedierung (0.0) bei der Kurzinfusion
- Gefühl von Unwirklichkeit/Abgespaced sein tritt nur in halb so vielen Fällen auf
Alles ältere Damen um die 90-120kg. Also in etwa das 1,5 bis 2 Fache des Idealgewichts.