Also wenn explizit gefragt wird ob das Fakt oder erstmal nur Hörensagen ist und ich auf eine entsprechend Aussendung verweise, kann man das schon glauben, soviel Vertrauen sollten wir hier schon haben. Ich fühle mich nicht unbedingt verpflichtet irgendwas „zu belegen“
Die Liste ist in dem Sinne nicht „revolutionär“, aber dennoch ein weiterer vernünftiger Schritt in die richtige Richtung.
„revolutionär“ fände ich eine SOP zb mit Fentanyl für NKI wie in einigen deutschen Ländern (halt für die dortigen NotSan) (funktioniert hervorragend, irgendeine rezente Ausgabe von „Rettungsdienst“ hat eine Studie dazu), eine österreichische Organisation hat es ebenso freigegeben mit besten Erfahrungen. Bestimmt kann man viel mit Paraceatamol/Novalgin usw abfangen aber manchmal brauchts halt mehr. Und da finde ich Opiode besser als dieses Ket +Dormicum gschisste gschassti mit Nebenwirkungen. Nur meine persönliche Meinung
Schreiner hat im Q&A Webinar zur aktuellen Arzneimittelliste erwähnt, dass er nicht viel von Paracetamol i.v. hält (aufgrund der geringen Wirkung), nachdem ein Zuschauer gefragt hat warum es das Medikament nicht auf die Arzneimittellisten geschafft hat.
Ist verbindlich wohl erst zu beantworten wenn die neuen Behandlungsleitlinien veröffentlicht sind.
Ich interpretiere es aber wie folgt:
leichte Schmerzen → paracetamol oral wie bisher
mittel bis starke Schmerzen → Metamizol primär, Esketamin als Eskalationsmöglichkeit, Penthrop für Schmerzspitzen beim Umlagern (oder wenn kein i.v. Zugang möglich)
Sie sprechen auch von Metamizol als potentem Fiebersenker und einer entsprechenden Richtlinie.
mittlere und starke Schmerzen (Metamizol als primäres Analgetikum, Esketamin als Eskalati-onsmöglichkeit, wenn mit Metamizol keine ausreichende Analgesie erreicht werden kann, Me-thoxyfluran zur Reduktion des Umlagerungsschmerzes oder wenn kein venöser Zugang mög-lich ist)
Schmerzen beim schweren Trauma (Esketamin als primäres Analgetikum, Methoxyfluran zur Reduktion des Umlagerungsschmerzes)
Fieber
Aufgrund der Aufnahme von Metamizol in die Arzneimittelliste 2 – primär zur Schmerztherapie – steht auf den Fahrzeugen ein potenter Fiebersenker zur Verfügung. Es wurde eine Behandlungsleitlinie zur Versorgung von Patient:innen mit akut behandlungsbedürftigem fieberhaften Infekt erstellt.
Ich bin (im positiven Sinn) gespannt, wie sich das bewährt. NÖ ist das einzige Flächenbundesland, wo es richtig viele NFS gibt - also zu viele, um irgendwie eine „handverlesene Truppe“ zu haben. Und sie bekommen trotzdem einen ziemlichen Entscheidungsspielraum.
Tja, das System heute entspricht in etwa der Stufe zwei im vom Forum RD vorgeschlagenen neuen SanG: „Rettungssanitäter*in mit Notfallkompetenzen (RS N)“ mit „45-60 ETCS“, also bis etwa 1500 Ausbildungsstunden.
Das 3jährige Pflege-Bachelor-Studium hat übrigens 180 ETCS…
die ab Juni verlangten Behandlungsrichtlinien sind noch umfangreicher als heute. Der Pool an NKVs ist durchaus heterogen, man kann wohl anmerken dass sich der Chefarzt mehr am sehr kompetenten NKV orientiert hat, als am „kleinsten gemeinsamen Nenner“. Das ist mutig, und hat grossen Respekt verdient.
Es liegt jetzt an der Umsetzung auch allen NKVs Training und Feedback Loops zu schaffen sodass die Behandlungsrichtlinien auch breit und sicher angewendet werden.
Die hier dargestellten ECTS sind allerdings nur die verbrachten Stunden…. In dem Moment wo man die Selbststudienzeit mit einrechnet schaut die Sache schon ganz anders aus… wenn ich auf der Uni ne Prüfung ablege wird auch der gesamte Arbeits/Lernaufwand mit eingerechnet und nicht nur die Übungstage an denen ich anwesend war. Ich erinnere mich hier zb an eine Auswertung das der NKV in NÖ (wenn man den tatsächlichen lernaufwand miteinbezieht) bei etwa 90-100 ects liegt - ähnlich wird das in Wien auch ausschauen. Also sind wir hier bei einer Ausbildungsdauer von 1,5 Jahren (wenn man nun Buchstabenkurse auch noch macht und diese auch in ects rechnet sind wir bei 2 Jahren)
ja eh, auf diese 2 Jahre hatte ich ja angepeilt mit dem RS-N
Also die Stufe 2 im Konzept.
Wundere mich jetzt grade über die wenigen ECTS die ich genannt hatte, sollten ja eher 120 sein. In der Aussendung steht 15 für RS, und 45-60 ECTS aufbauend auf den RS dazu für den RS-N. Also 75? Da fehlt noch was auf 2 Jahre…
Jetzt ist es offiziell. Am 10.06 gibt es ein Special Event bezüglich den neuen Behandlungsleitlinien. Es wird in der Einladung ganz klar auf die Schmerztherapie hingewiesen.
Ich weiß nicht ob es schon erwähnt wurde, aber mit den neuen Behandlungleitlinien wird auch eine einheitliche Kompetenzmatrix kommen in der festgeschrieben ist welche Maßnahmen auf welcher Kompetenzstufe offiziell freigegeben sind.
Dabei wird zwischen Maßnahmen unterschieden die ein Sanitäter können muss (z.B. i.v. Zugang beim Erwachsenen ab NKV oder Sauerstoffgabe ab RS) und solchen die Freigegeben sind sofern sie Beherrscht werden (z.B. i.v. Zugang bei Kindern oder assistierte Beatmung für RS).