Erweiterte AML 2 ab April für Niederösterreich

Butylscopolamin (Buscopan) sollte bei Nierenkolik nicht mehr eingesetzt werden!
N-Butyl‐Scopolamin hat keinen Einfluss auf den Nierendruck, relaxiert nur in sehr hohen Dosen den
peripheren Harnleiter und sollte somit nicht eingesetzt werden [70, 71].“ (S2k-Leitlinie)

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Vielen Dank für den Hinweis. Das war mir nicht klar. Wieder was gelernt :slight_smile:

Die größte Gefahr sehe ich darin, einfach etwas auf eine Liste zu schreiben, die dann für wirklich ALLE freigegeben ist. Der Schritt vom NFS zum NKV ist gerade in NÖ nicht mehr allzu schwierig (Onlinekurse und als Prüfung eine Patientenbeurteilung die der NFS Prüfung sehr ähnlich ist).
Ich bin für eine AML für NKI mit Einzelfreigabe. Falls es da bei einzelnen Personen Probleme geben sollte ist es auch leichter, durch Entzug der Freigabe wieder mehr Sicherheit für den Patienten herzustellen. Bei Freigabe für alle via AML 2 geht das nicht…
By the way: Hat die MA70 Keta Mida nicht auch nur für NKI freigegeben?

Nur weil es auf der Liste steht muss es noch nicht automatisch für alle freigegeben sein.

.Aus Gründen des Patientenschutzes, der Haftungsvermeidung und der Qualitätssicherung ist es – anlehnend an die Einweisung bei neuen Medizinprodukten nach den §§ 80 ff. Medizinproduktegesetz – geboten, neue
Medikamente nur nach entsprechender nachweislicher Schulung des Sanitäterpersonals freizugeben.
Dies wurde auch in den parlamentarischen Erläuterungen zur Stammfassung des SanG im Jahr 2002 betont, wonach Voraussetzung für die Durchführung der allgemeinen Notfallkompetenzen u.a. ist, dass nur solche Maßnahmen zur Anwendung kommen, deren sichere Beherrschung im Rahmen
der Ausbildung und Fortbildung nachgewiesen wurde.

Sohin kann die Erlaubnis zur Anwendung im Einsatz davon abhängig gemacht werden, eine entsprechende Fortbildungsveranstaltung für das neu zu implementierende Medikament erfolgreich absolviert zu haben. Dabei ist auch eine Verknüpfung mit standardisierten, (inter)national anerkannten Kursformaten (z.B. ERC, AHA, PHTLS, AMLS EPC) möglich. Die Teilnahme an dieser
Fortbildung darf aber nicht bestimmte Notfallsanitäterinnen ohne sachlicher Begründung von Vornherein ausschließen.*

Wie umfangreich die Zugangsbeschränkung ausfällt ist von der Organisation abhängig (bei Penthrop war es nur ein E-Learning). Aus meiner Sicht würde auch nichts gegen einen wiederholten Nachweis (siehe Kommentar ÖGERN „Ausbildung und Fortbildung“) sprechen („AML Rezertifizierung“). Es muss halt sachlich begründbar und darf nicht diskriminierend sein.

Eine Freigabe nur für NKI halte ich in NÖ aktuell für sinnlos. Auf Grund der geringen Zahl an NKI (auch in Zukunft absehbar), hätte das keine wesentliche Auswirkung auf die Versorgung.

Folgendes fiktives Beispiel dazu:
Sanitäter A ist NKI mit Einzelermächtigung und macht welchen auch immer gearteten Blödsinn mit einem Analgetikum, der dem Patienten schadet. Um die Gefahr zu bannen dass das nochmal passiert, wird ihm die Einzelfreigabe (eventuell temporär) entzogen.
Sanitäter B ist NKV, macht den selben Blödsinn. Welche Handhabe hat dann der Chefarzt?

Die selbe Handhabe wie bei jedem anderen Sanitäter, egal welcher Qualifikation, welcher einen Patienten geschadet hat.

BTW, das SanG sieht formal auch keinen Entzug der NKI Ermächtigung vor.

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Stimmt, da hast du Recht.
Wird insgesamt eine spannende Sache.

Immerhin werden da Medikamente für großteils ehrenamtliche NKV mit 2-3 Diensten pro Monat freigegeben, die die MA70 nur ihren beruflichen NKI zutraut…

Nicht allen NKI - nur jenen mit der entsprechenden Zusatzausbildung…

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that proves my point :wink:

Das sind ja alles richtige Einwände. Aber was meiner Meinung nach komplett unter geht: Ja leider haben wir in Österreich keine längere Sanitär Ausbildung. Ja leider haben wir nur in Wien wirklich NKI Sanis auf hohem Niveau. Aber…was können die Patienten da dafür? Warum haben sie nicht das Recht auf eine schnelle Schmerztherapie wenn der NA länger braucht?

Mmn wiegen die Vorteile von hunderten schmerzfreien Patienten den sehr sehr seltenen Fall einer Komplikation auf. Und es ist ja nicht so, dass der Patient nach 2mg Dormicum plötzlich tot umfällt. Eine Atemdepression lässt sich beherrschen bzw. antagonisieren. Und alles andere ist präklinisch irrelevant.

Für eine Ketanest Gabe zur Analgesie brauche ich nicht zwingend einen NKI, warum auch?

Das Medikament ist gut erforscht, seit den 70er Jahren in Verwendung, auch in präklinischen Settings mit Freiwilligen (siehe u.a. Australien). Die therapeutische Breite ist gross, das Nebenwirkungsspektrum im Rettungsdienst gering und gut bekannt. Zusätzlich muss ich es nicht zwingend i.v verabreichen, auch i.n oder i.m sind möglich.

Auch muss ich nicht immer Midazolam dazu geben. Die fast schon reflektorische Midazolam Gabe bei Ketamin wird ohnehin kritisch diskutiert.

Ich glaube „hier fürchtet man sich etwas vor dem Unbekannten“?

Zwar „schon“ aus 2016, aber als Einstieg zu empfehlen: Lesematerial für den Keta-Vortrag - dasFOAM Think Tank

Ist nicht in der Steiermark die SOP für Ketanest ohne Dormicum? Weiß das wer? Weil Monitoring ist dort ja nicht verfügbar (Siehe anderer aktueller Thread)

Wenn du den Satz mit „regelhaft am RTW“ ergänzt kann ich dir zustimmen, aber so wie du es geschrieben hast ists einfach nur Grütze :face_with_raised_eyebrow:

„Einen NKI“ brauchst du nicht zwingend, aber wegen der Sache mit der Einzelfreigabe wärs…

Hier Dosis nur für Erwachsene > 50 kg angeführt

Algo: starke Schmerzen (Trauma)

Ab NRS > 4

Paracetamol (1 g i.v.)
Oder
Methoxyfluran 1E

Oder Ab NRS > 6

Esketamin (0,125 mg/kgKG i.v.)
In Kombination mit
Midazolam (2 mg i.v.)

Es steht in Kombination, also wenn Esketamin dann muss Midazolam.

Methoxyfluran 1x wiederholbar
Esketamin 3x wiederholbar bis zu einer maximal Dosis von 0,5 mg/kgKG

Was dir keinen wirklichen Vorteil bringt, wie wir ja schon erarbeitet haben

Sofern es bei der geringen initial und repetitiven Dosierung bleibt, wäre die Mida Gabe sogar noch argumentierbar, da die „bad trips“ vermutlich mit der geringen Dosierung vergesellschaftet sind.
Bei ausreichend hoher Dosierung sind sie deutlich seltener. CAVE Bias! CAVE Eminenzbasiert (nicht meine sondern die von Anästhesisten).

Mit den 0,5mg/kgKG kann man aus meiner Sicht eine ausreichende Wirkung sicherstellen. Nur die kleinen Schritte dorthin (auch im Hinblick der HWZ), naja ist die Frage wie lange man zwischen den Wiederholungen warten sollte laut SOP.

Eminenzbasiert- das merk ich mir wenn ich mal wieder als Erklärbär tätig bin :smile:

woher kommen eig die Infos zu AML Erweiterung?

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Bei uns ist das Schädelhirntrauma als Kontraindikation zusätzlich gelistet.