[Diskussionsthread] Coronavirus SARS-CoV-2

falsch. nextstrain.org/narratives/ncov/ … 2020-03-13
wenns dich interessiert, lies dich mal zu „mutagenic drift“ und „mutagenic shift“ ein.

mobil.krone.at/2117059

wird wohl bei uns nicht anders werden.

twitter.com/docjmaga/status/1238477345155096576

twitter.com/Oa4Rd/status/1235944315601457152

Erfahrungsbericht aus der Lombardei und die SOP zum Thema der FW Berlin

Gibt es Schnelltests? Ab wann schlagen die an und wo kriegt man die? Ich würd gerne Nachbarschaftshilfe machen, möcht aber sichergehen, dass ich keine Viren verschleudere…weiss da wer was ?

Koll. Ho. You make my day!
Egal, wer frägt soll eine Antwort bekommen.
Sie sind doch Techniker. Ich würde empfehlen etwas mehr Struktur in Ihre Fragen etc. zu bringen.
Schnelltest. Bis dato gibt es zugelassen eine Laboruntersuchung des Rachenabstriches auf diese Viren.
Für den Heimanwender findet man in onlineshops für teures Geld Test die höchstwahrscheinlich nie beim Käufer ankommen werden ??? An den Grenzen wird profan nur die Körpertemperatur gemessen.
In einem DACH Forum nach Nachbarschaftshilfe zu fragen ist ebenfalls eher gut gemeint aber sonst eher nicht zielführend.

Finde es interessant, dass man jetzt neben Miliz auch alle Zivis der letzten 5 Jahre einberufen will.

Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage könnte das möglich sein?

Zumindest für den Rettungsdienst bezweifle ich den Sinn hinter der Maßnahme schon sehr…
Was will ich mit jemandem der vor Jahren mal ein bisschen KTW gefahren ist und schon nicht mehr rezertifiziert ist?

Menico, meiner Meinung nach ist in dieser Aussage von Ihnen auch die Antwort.
Transportfahrten mit einem Sanitäter / Arzt, somit spiele ich einen Ausgebildeten und zertifizierten Sanitäter frei.

§ 21 Zivildienstgesetz (ZDG)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005603

Dazu müsste es erst einen Erlass geben, der das auch ermöglicht.

So wie ich das lese gilt das für „Zivildienstpflichtige“. Wenn ich meinen Zivildienst abgeleistet habe, bin ich nicht mehr Zivildienstpflichtig.
Wie ich das sehe bin ich von der „Erklärung des Zivildienstes“ bis zur ableistung desselben „Pflichtig“.

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen.

Das siehst Du falsch. Das wäre ja auch absurd, der Zivildienst ist als Ersatz zum Wehrdienst im Sinne der zivilen Landesverteidigung gedacht. Genauso wie ein wehrpflichtiger durch Ableistung des Grundwehrdienstes wehrpflichtig bleibt (deswegen wird er ja auch im Grundwehrdienst ausgebildet!) bleibt ein Zivildienstpflichtiger nach Ableistung des ordentlichen Zivildienstes zivildienstpflichtig und kann bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres zur Leistung des außerordentlichen Zivildienstes herangezogen werden. Erlöschen kann die Zivildienstpflicht nach Ableistung des ordentlichen Zivildienstes auf Antrag, im Wesentlichen bei Eintritt in einen Wachkörper bzw. ins Bundesheer. Das was Du als „Zivildienst-Ableistung“ beschreibst ist bloß die Erfüllung des ordentlichen Zivildienstes (§ 6a Abs. 2).

Also an einem Erlass wird es sicher nicht scheitern, das ist im Prinzip nichts anderes als ein besserer Rundbrief. Im Moment werden gerade ganze Gesetze in Samstag/Sonntag-Sitzungen durch den Nationalrat gebracht:
parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX … 45808.html

Ok, ich habe mir jetzt das ganze Zivildienstgesetz durchgelesen. Anscheinend werden derzeit tätige Zivildiener „verlängert“, wobei das rechtlich so funktioniert, das man nach dem ordentlichen Zivildienst (9 Monate) zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen wird. (D.h.: es ändert sich doch die Art der Zuweisung zu einem gewissen Stichtag.)
Ich bin gerade in den letzten Zügen meines Zivildienstes, würde aber nachher sowieso Hauptamtlich tätig werden. Bin auch schon offiziell Berufssanitäter. Glaubt ihr, ich habe eine Chance, der Verlängerung des Dienstes zu widersprechen, mit dem Argument, dass ich ja über eine Berufsausbildung verfüge und wenn wirklich Bedarf besteht einfach angestellt werden kann?
Ansonsten müssten ja auch Hauptamtliche, die in den letzten Jahren noch Zivis waren, wieder zurückgestuft werden? Die unterscheidet ja rechtlich nichts von mir, in dem Moment wo wir alle die ordentlichen 9 Monate Dienst abgeleistet haben, oder? Oder denke ich zu naiv?
Außerdem mangelt es bei uns derzeit sowieso stark an Hauptamtlichen… Bin gespannt auf eure Meinungen

Das Ganze funktioniert nur in Kombination mit der Mobilmachung des Heeres, was auch passiert.

Erlässe hast du jetzt innerhalb von ein paar Stunden, also um den rechtlichen Rahmen mache ich mir zur Zeit keine Sorgen.

Des weiteren wurden auch pensionierte Ärzte und Pfleger aufgefordert sich zu melden.

Mit dem Argument kannst dich brausen gehen.

Ehemalige Zivildiener, die jetzt Hauptamtlich sind, wird es wohl nicht treffen, da diese sowieso schon im System sind und somit keine Verstärkung darstellen.

Genau, holen wir doch die Risikogruppe ins Coronaboot…

Nicht überall ist das Risiko gleich groß. So können die älteren Ärzte junge Ärzte freispielen, die dann in den Risikobereichen tätig werden.

Wir können aber auch junge Österreicher ins Boot holen die mit Dr. Google zusammen arbeiten…

Ich für meinen Teil bin jung und leiste als Hauptberuflicher gerne meinen Beitrag und mache das gerne. Als Pensionierter würde ich jedem etwas husten.

Ich glaub ihm gehts wohl um die Art des Anstellungsverhältnisses und der Bezahlung… Nicht um „verstärkung“ oder nicht…

Mich betriffts schon lange nicht mehr, ich frage mich aber schon auch wie es bei den wiedereinberufenen mit Bezahlung ausschaut…

Wenn nach dem Zivi eine familie gegründet hast und gutes geld verdienst und so mir nicht dir nichts wieder nur ein paar hundert Euro bekommst schaust dich an…