Arzneimittellisten

Hallo,

wollt mich gern erkundigen wie die verschiedenen AML in den unterschiedlichen Bundesländern und bei den unterschiedlichen Organisationen aussehen.
Ich fang mal mit Wien (4fW) an, ASB NÖ hat diese übernommen:
AML 1: Nitro bei Lungenödem und Hypertensiver Entgleisung, Beta2-Mimetikum bei Bronchospasmus, ASS bei ACS

AML 2: Midazolam/ Diazepam bei Krampfanfall, Naloxon bei Opiatüberdosierung mit resp. Insuffizienz, Adrenalin/ Amiodaron bei Reanimation
Adrenalin im bei anaphylaktischen Schock, Glucose bei Hypoglykämie

Weiters würde ich von euch gern wissen, ob ihr etwas dazugeben/ wegnehmen würdet, wenn ihr die Möglichkeit hättet.
Also ich würd 1) Nitrospray bei Hypertension gegen einen Alpha1-Blocker wie Urapidil austauschen :slight_smile:
2) die im-Dosis von 0,3 mg Adrenalin beim Schock auf 0,5 mg erhöhen

Steiermark:
AML1:
Paracetamol 500mg bei ‚leichten bis mittelstarken Schmerzen und Fieber‘
beta2 (+ parasympatholytika) bei asthma, copd,… (primär als vernebler, auch als Dosieraerosol zugelassen)

  • Also ist auch CombiVent zum vernebeln zugelassen (y)
    0,3mg Adrenalin Autoinjektor bei Anaphylaxie
    AML2:
    Nitro bei Hypertensive Krise, Lungenödem, MCI
    Adrenalin, Sedacoron bei Reanimation
    Glucose bei Hypoglykämie
    500ml Flüssigkeit bei Hypovolämie
    Diazepam beim Krampfanfall als Rektiole

ASS, Naloxon (haben am Land nicht so viele ‚Junkies‘^^) haben wir nicht in der Liste
Urapidil bei hypertensiver Krise wäre schon was feines :wink:

Nächste Woche erfahre ich die aktuelle Liste aus OÖ - werde dann berichten :slight_smile:

RK hat AFAIK österreichweit die selbe Liste (es kann sein, dass Wien wegen dem Rettungsverbund ausscheren muss).

Seit wann wird in der STMK die NKV zugelassen ( da gabs ja dieses ominöse Blattl zu unterzeichnen, dass man verzichtet die NKV anzuwenden) bzw. seit wann gibts da ne Liste 2, außer für die RM.
Und auch in OÖ dachte ich gibts keine Liste 2.

Zum Thema Stmk und NKV:
Zurzeit bin ich NKA und lasse mir aufgrund von Studium und Famulatur Anfang März den NKV anrechnen.
Die NKA Sachen darf ich anwenden - zumindest habe ich nichts gegenteiliges gehört.
Wie es dann ab März ausschaut - ich werde berichten.

In Oberösterreich ist es halt so, dass man nur die Sachen, welche sich im SEW befinden, verwenden darf.
Also darf ich keinen mitgebrachten Nitro-Spray oder Vernebler bei entsprechender Indikation verwenden.
Aber da wir in OÖ Venflons und Infusionen mitführen darf ich diese dann ab Anfang März verwenden.

Sofern ich weiß, wurden diese „wir verbieten Notfallkompetenzen“-Verrücktheiten mit der RK-österreichweit einheitlichen Arzneimittelliste abgestellt.

Also beim RK Kärnten wird NKA und NKV weiterhin nicht ausgebildet und die Listen bleiben auch leer.
Am besten man spricht dieses Thema hier gar nicht an…

Mittlerweile gibt es die (eigentlich) österreichweiten Arzneimittellisten des ÖRK wieder auf der Lernplattform: Direktlink (Login auf der ÖRK-Lernplattform erforderlich)

halte ich ohne die möglichkeit adequat auf einen allfälligen massiven blutdruckabfall reagieren zu können nicht für gescheit
stimme aber zu, dass nitrolingualspray in der indikation „hypertension“ nichts verloren hat.

worauf basiert diese einschätzung?

Folgendes zum Thema Suprarenin und anaphylaktischen Schock findet sich im Austria Codex: „Anaphylaktischer Schock: Bevorzugt i.m. anwenden: 0,3-0,5 mg, ev. nach 15-20 min wiederholen“
Also sind 0,3mg der ‚perfekte‘ Einstieg zum Therapiebeginn… und wenn ich mich nicht ganz irre darf man mit NKA auch noch einen zweiten Epi-Pen weiterhin bestehenden anaphylaktischen Schock anwenden…

Hey,

das im Austria Codex kannte ich noch gar nicht, nur die ERC-Guideline, dort wird immer von 0,5mg gesprochen.
lg

ist so nicht ganz richtig! anwenden darfst du es immer, du hast es hald meistens nicht mit. aber es gibt dienststellen die ein eigenes NKV set haben, dass dann der NKV im Fahrzeug mithat wo dann die ganze arzneimittelliste 1 und 2 enthalten ist…

Die Vorgangsweise bei der Verabreichung von Nitroglycerin im Rahmen des Szenarios ist bei der Arzneimittelliste an einen strengen Algoritmus gebunden. Es wurde entscheiden, dass bei Hypertonie>syst 180 UND gleichzeitigem Auftreten von Symptomen eine sublinguale Verabreichung von Nitrolingual gerechtfertigt ist AUCH wenn die Indikation „Hypertonie“ nicht direkt im Austria Codex oder sonstwo in einer ERC richtlinie etc,… steht.
Urapidil wird wenn bei Hypertens. Krise eingesetzt i.v. verwendet. Eine i.v. Gabe ist für dieses Medikament durch den Sanitäter mit NKA/NKV vorerst NICHT vorgesehen.
also entweder auf den Paramedic warten oder am besten Medizin studieren dann bist du nicht so algoritmus gebunden und darfst in einem gewissen wissenschaftlichen Rahmen selbst entscheiden welches Medikament in welcher Verabreichungsform du in gewissen Situationen für richtig hältst. :wink:

Dürfte ich fragen welche Dienststellen in Oberösterreich so motiviert und solche NKV Sets bereitstellen?

@wuestenfuchs:
Darf ich fragen wie du auf deinen massiven Blutdruckabfall auf Nitrolingualspray reagierst? Von der Zulassung des Medikaments zum reinen Blutdrucksenken aus? Meines Wissens nach gibt es diese nicht, denn dafür gibt es spezielle Medikamente wie zB Urapidil.

@Semmerl:
zumindest lt. Wiener Liste ist der Epi-Pen 1x wiederholbar, wenn sich die Kreislaufsituation nicht bessert. Die Anaphylaxie schreitet aber fröhlich weiter voran (Schwellungen, Quaddeln etc) da Adrenalin in keinster weise die Histaminausschüttung stoppt, dafür wäre ein Anithistaminikum zu verabreichen (Fenistil, Dibondrin) doch das scheint dem Patienten wirklich das Leben zu retten, wer will das schon?!?!

Warum würde ich Urapidil bevorzugen?
Einfache Antwort: Titrieren, man muss ja nicht gleich mit der ganzen Ampulle beginnen. Beim Nitro kann man nur schätzen wie viel wirklich den Kreislauf erreicht (verschlucken, anatmen, etc.) - ich empfinde Ebrantil einfach als berechenbarer

@NKx: früher waren Dibondrin und irgendein Kortikoid auf der Wiener Liste ab Stadium 2.
Die Chefärzte haben das aber wieder weg genommen weil es ja nicht lebensrettend ist, wie Adrenalin, da das Stadium 2 noch nicht lebensbedrohend ist.
Also soll man bis Stadium 3 warten und dann lebensrettend Adrenalin spritzen :slight_smile:

Btw ist in Wien (zumindest bei uns) seit einer knappen Woche die nasale Applikation diverser Notfallmedikamente ( Naloxon und Midazolam) untersagt. Begründung gab es keine, fand die nasale Applikation sowohl bei der Opiatintoxikation als auch beim Krampfanfall als Innovation und sehr gute Alternative bei einer schwierigen Venensituation.
Sprich Midazolam wird jetzt auch i.v. ( 5mg auf 10ml Nacl, titriert) verabreicht. ( Den genauen Algorithmus und ob wiederholbar oder nicht, kenn ich jetzt nicht)

Auf die Liste 1 dazu geben würde ich Paracetamol
Auf die Liste 2 definitiv Dibondrin und Solu Volon und Adrenalin zum Vernebeln beim akuten Bronchospasmus oder dem Pseudokrupp bei Kindern.
Das ist vorerst mal ausreichend. Im Zuge einer Ausbildungserweiterung würd ich mir dann aber dringend ein Analgetikum wünschen aber auch Urapidil zum RR Senken.

Ein Wunsch nach einem Antihistaminikum ist ja verständlich, aber ein starkes Cortison-Präparat? :question:
Die Streichung des nasalen Naloxon im RD in Wien ist angesichts des Einsatzspektrums schon fragwürdig… :open_mouth:

Solu Volon ist das einzige Kortison Präparat welches wir mitführen. Und die Ambulanzen sind eher überrascht dass wir meistens nur eine Ampulle a 40mg verabreichen. Die Dosen im KH bei der Behandlubg einer Allergie dürften weit höher liegen.