Keine nasale Applikation mehr? Warum, wieso, weshalb? Grade beim Krampfanfall großartig, wer will da schon stechen???
gilt diese Neuerung für alle (4fW) oder nur bei euch MA70ern?
Ich habe eine Idee dazu warum es weg ist: es wurde der Beipackzettel zu den Medikamenten gelesen und bei keinem findet sich nur irgendwie etwas zur nasalen Applikation Ich bin auch ein Fan davon, aber das ist der einzige Grund der mir gerade einfällt.
Wie sind eure Erfahrungen mit dem Epi-Pen? Ich hatte das Teil einmal vor eintreffen als Laienmaßnahme verabreicht, schien nicht zu helfen, Spasmus mit schwerer Atemnot, Exanthem, RRsys 80 HF 150. Besserung auf Sauerstoff, 500ml EloMel im Schuss, 30mg Dibondrin und 250mg Metasol binnen weniger Minuten. Bei Übergabe „stabil“ mit HF100, RRsys100, Atemnot weg, Spasmus gebessert.
attnang Puchheim im Bezirk Vöcklabruck zum Beispiel. haben kleine PAX Amputation wo alles drin ist (Epi-Pen) vermutlich nicht da der ja nicht am NEF vorhanden ist. Müsste man nachfragen
Auf den ITFs hab ich gehört gibt es das auch vereinzelt
Persönlich habe ich noch keine Erfahrung mit dem EPI-Pen; über Epinephrin i.m. kann ich jedoch nur positiv berichten.
Ist ein Anwendungsfehler ausgeschlossen (10sek. warten sind länger als gedacht)?
Es geht bei den ganzen Listen auch immer um den rechtlichen Faktor: Zumindest werden die einschlägigen Bestimmungen im SanG derzeit so interpretiert, dass es auf der Liste 2 nur Medikamente geben darf, die akut zum Leben Retten notwendig sind, und deren Gabe nicht bis zum Eintreffen des NA warten kann. Damit fällt alles weg, was zwar absolut medizinisch indiziert ist, aber nicht notwendig ist zum „Sterben verhindern“.
Keine Ahnung warum es gestrichen würde. Das es „off-label use“ war, war aber allen bekannt. Aber eig egal wie das Medikament in den Körper kommt, Hauptsache es kommt dahin wo’s soll. Wirken tuts so und so an den gleichen Rezeptoren…
Adrenalin i.m hab ich im übrigen in 7 Jahren noch nie in Anwendung gesehen. Für mich bleibt das sehr fraglich und im Notfall verabreiche ich weiterhin ein Antihistaminikum und ein Kortikoid …
Dass ma uns vor Off-Label-Use fürchten und Nitrospray auf allen Listen zur Blutdrucksenkung vorgesehen ist find ich aber jetzt schon ein klein wengerl seltsam…
Anwendungsfehler nicht ausgeschlossen, war bei der Applikation ja nicht dabei.
Ob es nun wirklich am Off-Label-Use liegt weiß ich nicht, war nur eine Idee. Dass auch Nitro Off-Label-Use ist habe ich oben schon hinterfragt bzw. nach einer Quelle gebeten, ich kenne das aber auch so. Meiner Meinung nach ist aber Adrenalin bei Anaphylaxie nicht Lebensrettend sondern max. Lebensverländernd und was wenn ich keinen NA zeitnah greifbar habe? Einen Zugang bekommt der Patient ja schon zwecks Infusion, warum nicht wirklich leben retten?
Achja - wie im NEF-Video man will ja nur helfen nicht retten…
4.1 Anwendungsgebiete
– Behandlung des akuten Angina pectoris Anfalls
– Zur vorbeugenden Einnahme unmittelbar vor körperlichen Belastungen oder ande- ren Situationen, die erfahrungsgemäß Angina pectoris Anfälle auslösen können (Prophylaxe der Angina pectoris)
– Akuter Myokardinfarkt
– Akute Linksherzinsuffizienz
– Katheterinduzierte Koronarspasmen bei Koronarangiographie
drk-hechtsheim.de/fileadmin/inte … ingual.pdf
—> klarer off-label use
Wie sieht das dann für den Sanitäter aus wenn da was passiert? Ist ja eigentlich eine Einlassungsfahrlässigkeit oder? Auf der anderen Seite muss er ja aufgrund der Alogithmen…
Wie solls wohl aussehen…? Wenn er sich an den Algoritmus hält wird nicht viel passieren und er ist rechtlich abgesichert. Wenn nicht dann nicht, und niemand anerer wird für seine Handlungen gerade stehen.
Nunja er verwendet ein Medikament das für diese Verwendung nicht zugelassen ist. Das ist es wohl im Zuge der Sorgfalts- und Fortbildungspflicht bei einem NFS nur schwerlich vereinbar zu sagen das hab ich nicht gewusst oder?
naja aus diesem grund gibt es die algorithmen! der ärztliche leiter hat gesagt wenn dass, dann wird das gemacht… so überlebt bis heute das paramedic system im angloamerikansichen raum
er hält sich nur an die spielregeln. er hätte die größeren probleme wenn er es nicht anwenden würde wenn es einen vorhandenen Algorithmus gibt
Heute durfte ich die Unterschrift zur Kenntnisnahme der Arzneimittelliste 1+2 hergeben.
Hier geht es nur darum, dass wir diese ‚österreichweite‘ Liste nun offiziell kennen. Anwenden darf man diese - nur weil wir keines dieser Arzneimittel am SEW mitführen können wir keine Notfallkompetenz ausüben.
Wegen NKV: Den Algorithmus für die Hypovolämie darf ich (sobald ich NKV bin (11.3.)) dann auch anwenden, da Venflons, Infusion+Besteck im SEW vorgehalten werden.
→ Also keine Unterschrift, dass ich meine Notfallkompetenz nicht anwenden dürfte.
Andere Frage: Gibts eigentlich vom ASB in Niederösterreich auch eine einheitliche Liste und jeder Gruppe ändert ein bisserl was oder gibt es wirklich viele verschiedene AML?
Eig zählen die Wiener AML, St. Pölten zum Beispiel hat diese erweitert mit Urapidil, Ketanest und Dormicum
Theoretisch dürft ja jeder Gruppenarzt die AML erweitern, denk ich…
Darf man als NFS NKV Analgetika geben? Ich mein Ketamin ist schon ein bisschen heftig…
Gibt es laut SanG eigentlich beschränkungen welche Medis in Frage kommen und welche nicht?
Soweit ich weiß, dürfen das nur NKI ( vll gibts eine Arzneimittelliste 3?) und es bedarf einer persönlichen Freigabe durch die Gruppenärztin. Is dem Fall vom ASB St.Pölten eine Anästhesistin im dortigen KH.
Einschränkungen was Medis angeht gibts eig nicht. Zumindest hab ich nichts gefunden was im Gesetzt darauf hindeuten würde…
ähnlich wie bei den rettungsmedizinern, kann es keine arzneimittelliste 3 geben. da es im SanG eine Arzneimittelliste 1 gibt, und eine 2 gibt, müsste eine 3 ebenfalls im SanG geben.
bei den Rettungsmedizinern ist es die liste 2a (da erweiterungen nicht im SanG erwähnt sind. nettes schlupfloch)
in diesem video wird das NKI system von st.pölten beschrieben
youtube.com/watch?v=UdFHX9zv4mQ
lg
Also wenn ich das Gesetz richtig deute
jeweils im Rahmen von Maßnahmen zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit eines Notfallpatienten, soweit das gleiche Ziel durch weniger eingreifende Maßnahmen nicht erreicht werden kann.
muss das Leben in Gefahr sein ( Antiemetika werden also nie freigegeben )
Analgetika könnte man argumentieren, dass Schmerz vermehrt Katecholamine freisetzt, die die AF anheben, periphere Vasokonstriktion und damit die Azidose fördern, das Herzerl antreiben (im kardiogenen Schock zB nicht so toll) und den O2-Bedarf steigern usw.