Arzneimittellisten

OEGERN
„Nach dem klaren Wortlaut des §§11,12 SanG haben Notfallsanitäter mit entsprechender
Ausbildung von den Notfallkompetenzen unter anderem auch bei Abwesenheit eines Arztes
Gebrauch zu machen, um dadurch dem Notfallpatienten eine dem Stand der medizinischen
Wissenschaften entsprechende, sofort und unbedingt notwendige Versorgung zukommen zu lassen“

SanG
„Sie haben das Wohl der Patienten und der betreuten Personen nach Maßgabe der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren“

Also man ist laut SanG sehr wohl verpflichtet dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu folgen.
Klar sind die AML bindend, aber nur darauf darf man sich glaube ich auch nicht ausreden - eine Mitverantwortung hat man immer.

Falls ein Patient auf Grund einer Therapie zu Schaden kommt, wissend dass diese Therapie nicht dem
Wissensstand entspricht auch wenn sie vom Chefarzt so freigegeben ist, wird der Sanitaeter bestimmt mithaftbar sein, da bin ich mir sicher.

Da der Sanitaeter nicht wie es im Sang steht sorgfaeltig und nach aktuellem Wissensstand gehandelt haette.
Natuerlich haftet die Organisation bzw der Chefarzt halt mit wenn man die AML genau bevolgt.

Wenn man von der AML auch nur gering abweicht wird die Organisation nicht haften, vor Gericht wird man alleine stehen denke ich mal,
aber solang man dem Wissensstand entsprechend gehandelt hat sehe ich kein Risiko.
Sofern es nicht um Medikamente oder Massnahmen geht die GAR nicht vorgesehen oder freigegeben sind - das allein waere natuerlich wiederum strafbar.

Also prinzipiell sehen wir das eh gleich, die AML ist natuerlich bindend und auch Nichtanwenden ist bei Schaden strafbar.
Aber wenn jemand zu Schaden kommt weil etwas der AML eben nicht (mehr) dem Wissensstand entspricht kann man sicher auch rechtlich ein Problem haben.

Oder glaubt Ihr dann haftet der Chefarzt zu 100% allein?
Ich bin mir sicher man haftet mit…

So hatte ich das eben auch interpretiert.
Nur weil es SOPS ueber alles moegliche gibt heisst das nicht dass das alles fuer Sanis freigegeben ist.

Die SOP’s usw. werden durch die Arbeitgeber und Vereine gerne als sakrosankt hingestellt sind aber strenggenommen nur Verhaltensrichtlinien welche im Rahmen eines Arbeitsgerichtsverfahrens bei Angestellten und im Rahmen einer Entfernung aus dem Ehrenamt gegen Ehrenamtliche angewendet werden können.
Wenn ich als RS / NFS mich entsprechend der SOP verhalte und es zu einem Prozess kommt kann ich mich darauf berufen. Da ich als RS / NFS verpflichtet bin mich weiterzubilden und z.B. das RK die Inhalte usw. vorschreibt, welche ich im Jahr zu absolvieren habe um dem Gesetz zu genügen, kann mir dies niemand vorhalten.
Interessant wird es wenn ich jetzt externe Weiterbildungen besuche bzw. mich fortbilde und auf der Basis dieses Mehrwissens erkenne das es auf der Basis der SOP zu einem Schaden des Patienten führen kann. So lange dies noch im Bereich der theoretischen Betrachtung ist, ist alles in Ordnung. Dann muss ich auf dem Dienstweg mitteilen lieber Verein deine SOP entspricht nicht dem aktuellen Wissensstand ich würde empfehlen dies anzupassen.
Komme ich als RS / NFS jetzt aber in eine akute Situation, wo ich eine Maßnahme ergreifen muss, welche mir das SanG einräumt die SOP aber untersagt und ich kann auf der Basis meiner Wissens erkennen, dass ich durch die Anwendung der Maßnahme eine gemäß aktuellen Wissensstandes besseres Outcome für den Patienten zu erwarten habe und die Maßnahme empfohlen ist gemäß den wissenschaftlichen Richtlinien (ERC / AHA usw. usw.) wird es interessant.
Weil die SOP sind nur vereinsrechtliche Dokumente, welche aber durch ihre Anzeige bei den Behörden rechtliche Bindungskraft für die ihnen Unterworfenen erlangen. Jetzt würde es im Rahmen eines Prozesses interessant, da zum einen der Verein gehalten ist sich an den aktuellen Wissensstand zu halten, zum anderen die Behörde auch eine Prüfverpflichtung für die vereinsrechtlichen Dokumente haben und ich mich ja auch auf dem aktuellen Wissensstand halten muss.
Wenn ich in dem Prozess jetzt darstelle, dass sowohl der Verein, als auch die Behörden sich nicht an den aktuellen Wissensstand halten, liegt einerseits ein Organisationsverschulden durch den Verein und eine Dienstaufsichtsverletzung seitens der Behörde vor. Als Behörde wird man aber in der Regel es sich einfach machen und den Verein mit der Berücksichtigung des neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstandes beauftragen. Ich vermute nur das ein Gericht hier die Behörden nicht aus ihrer Prüfpflicht entlassen. Dies ist der Grund warum im eine höhere Qualifikation und eine mehr an Weiterbildungen seitens der Vereine garnicht so gerne gesehen wird, da man dann ja mitdenkende Mitarbeiter hat.

Bei den Vorarlberger AMLs tut sich etwas.

Ab 1.10 gibt es folgende Änderungen:

AML1:

  • 500 mg Aspirin als Kautablette beim ACS

AML2:

  • Dimetinden + Prednisolon bei der allergischen Reaktion/Anaphylaxie
  • Vor jeder Nitrogabe muss nun ein Zugang gelegt werden
  • Neue KIs des Nitrospray sind der inferiore STEMI und Verdacht auf Aortendissektion
  • 500 mg Aspirin i.v. beim ACS
  • Krampfanfall bei Patienten >30kg darf jetzt Midazolam mittels MAD verabreicht werden anstatt Stesolid-Rektiolen (die werden immernoch verwendet für <30kg)

Auch die Verständigung eines Arztes wurde geändert:
Es muss nur noch der Leitstelle mitgeteilt werden, dass man eine NK-Anwendung macht und der Chefarzt der Organisation bekommt dann eine SMS.
Ob ein NA nachalarmiert wird kann der Sani selbst entscheiden.

Und Nitro ist bei der Hypertension rausgefallen. Ersatzlos. :confused:

@Dexter
ASS nur als Kautablette. Nicht i.v.

gibts in der AML2 kein Ebrantil?

Bei meiner Version von Anfang September ist Nitro immernoch für den hypertensiven Notfall freigegeben und auf der Liste 2 beim ACS Aspirin i.v.

Nö, nur den Nitrospray für Hypertensive Krisen

Nitro bei egal welchem STEMI sollt eigentlich grds konttaindiziert sein
Ansonsten daumen hoch, schritt nach vorn

In der aktuellen Version im eLearning ist ASS per oral drinnen und Nitro bei Hypertension.

Jedoch wurde das Nitro in diesem Fall per separater Aussendung verboten.

Edit: Kommando zurück. Ass ist auf Aml1 per oral drinnen und in der Aml2 i.v.!!
Hab mich verschaut!

Naja. Dass wir jetzt gar nix mehr haben für Hypertension finde ich schwach. Hier hätte man bestenfalls das Ebrantil anderer Listen übernehmen können.

Ich hatte bisher weitaus häufiger Patienten mit extrem hohem Blutdruck als mit allergischen Reaktionen…

Paspertin wär auch hilfreich. Aber ok. Mal schauen was noch kommt.

Kannst du bitte ein Beispiel einer Maßnahme nennen, die das SanG erlaubt und eine SOP untersagt?
Stimme deiner Aussage grundsätzlich zu, denke aber, dass es keinen tatsächlichen Fall gibt. Das SanG erlaubt wenige Maßnahmen explizit, zB Sauerstoffgabe wenn ich mich recht entsinne - und ich kenne keine SOP die das untersagte.

Warum 500 mg ASS beim ACS? In sämtlichen mir bekannten Guidelines der Fachgesellschaften sind es schon länger nur mehr 250 mg.

das is halt denken a la: vü hüft vü

neeee. bei 500mg fängt der therapeutische Bereich zur Schmerzstillung an xD

Die Frage wie viel Aspirin man geben sollte muss sehr differenziert betrachtet werden.

Für die Dauertherapie ist völlig klar das geringe Dosen ASS (50-100mg) ausreichen, diese Dosen wurden mit massiven Studien gefunden (Men’s Health, Women’s Health für die Primärprävention, aber auch bei der Therapie des ACS wie die rezente CURRENT-OASIS 7, ACUTE etc).

Klar sind ein paar Dinge:

  1. Ein definierte Menge an oralem ASS (jedenfalls 300mg, eher weniger) reicht aus um die COX-1 vermittelte Plättchenaggregation zu hemmen.
  2. Mit höheren Dosen nimmt dieser Effekt nicht mehr zu, neben anderen Wirkungen (Analgesie, Fiebersenkung) treten einfach mehr Nebenwirkungen auf.
  3. Eine Dosis von 500mg ASS ist bei nicht einschlägig vorerkrankten Patienten (GI-Blutungen, Geschwüre, etc) sicher, bei der Einmalgabe gibt es klinisch wahrscheinlich nicht wirklich einen relevanten Unterschied zwischen einer 500mg oder 250mg (in der Dauertherapie aber sehr wohl!) - 500mg ist in Europa für die OTC Indikationen idR auch die Anfangsdosis.
  4. Es gibt aktuelle Daten (ACUTE Studie) die doch nahelegen, dass eine i.v. Dosis von 250mg bzw 500mg ASS schneller und besser wirkt als 300mg oral. Dh wenn man die Wahl hat sollte man es eher i.v. geben, dann sind aber 250mg i.v. ausreichend (und „besser“ als 300mg oral).

Ich würde mir daher wirklich nicht zu viele Gedanken machen (va als Sani), auch aktuelle CME Artikel (zb grade wieder einer über „ACS“ in der August-Ausgabe von „Der Kardiologe“) schreiben einfach „250-500mg i.v.“ - das ist ingesamt in der breiten klinischen Praxis nicht die große Fragestellung und wird einfach so gemacht. Auch wenn es dahinter natürlich massiv Daten und Fragestellungen (Non-Responder (gibt es sie - wirklich?), Interaktionen, etc) gäbe…

Nach den ganzen Leitlinien und auch meinen Beobachtungen im Krankenhaus sollte ein zu hoher BD über einen langen Zeitraum (mehrere Stunden bis zu 24 Stunden) gesenkt werden.
Im AKH werden orale Calciumantagonisten wie Nitrendipin-Tabletten verwendet und dann amal geschaut was passiert; wenn sich danach nichts tut, wird härter rangegangen.
Das wäre eine für mich eine elegante Lösung für die Sanis draussen bei „mäßigen“ Hypertensionen, bei Systole ~260+ brauch ich natürlich was härteres oder einen Arzt
Vielleicht kann hier einer der anwesenden Ärzte/ Studenten seine 5 Cent beitragen?

Man lese die Guidelines (btw sehr aktuell - zu Hypertension sind sie erst ein paar Wochen alt).

Man braucht das gar ned lange ausführen, denn im wesentlichen werden 2 Dinge unterschieden:

Hypertensiver Notfall („Hypertensive Emergency“): Das ist ein hoher RR mit End-Organ Schaden —> sofort senken, nicht mehr als 20-25% - verschiedene Medikamente zur Auswahl, dazu gibt es ein paar spezielle Krankheitsbilder mit einem Ziel-RR (Herzinfarkt - RRsys<140; Hypertensives Lungenödem - RRsys<140; Aortendissektion - RRsys<120 etc)

Hypertensive Krise („Hypertensive Urgency“): Das ist einfach nur ein hoher RR, da soll der Druck über mehrere Stunden mit oralen Medikamenten gesenkt werden.

Aus meiner Sicht (Klinisch + Präklinisch) muss man sich einfach nur bewusst sein was eine hypertensive Krise und ein End-Organ Schaden ist und ned jeden RR „just because we can“ korrigieren.

Dann wäre aber auch eine alternative zum Ebrantil gescheit, jetzt nicht in der Stadt. Aber am Land oder in situationen wo der transport ins KH eher länger dauern könnte. Da wäre doch eh irgendein calciumantagonist gescheit nehme ich jetzt mal an.

academic.oup.com/eurheartj/arti … 21/5079119
Danke für den Tipp!

Warum eine Alternative?

Wenn es ein Notfall ist hat man mit Ebrantil ein super Medikament (besser als Nitro!). Wenn es kein Notfall ist dann braucht eh nix. Wenns ein Notfall ist und die Transportzeit ist lange kann man ja immer wieder was spritzen - überhaupt kein Problem.

i.v. Ca-Blocker sind ned wirklich das richtige für Sanis. Außerdem sind die meist vorhandenen Formen (Verapamil - Isoptin®) in Kombination mit ß-Blockern kontraindiziert und damit scheiden sie bei sehr vielen Patienten von vornherein aus.

Natürlich würd sichs anbieten den Leuten mit hohem Druck (wie im Spital) einfach zb ein Amlodipin p.o. zu geben. Aber das ist schlicht und einfach nicht die Aufgabe des Sanis und diese Personen brauchen streng genommen auch keinen Rettungsdienst. Klar, man führt sie dann halt ins Spital (wir sind ja in Österreich) - aber behandeln muss man sie nicht. Ich bin aber keineswegs dafür, dass Sanis anfangen am BO Hausarzt spielen - das kann gehörig schief gehen!

Naja, wenn ich mit einem Pat. mit 230 syst eine Stunde oder länger ins KH fahren muss,wäre irgendwas zum seichten Senken schon leiwand.
Vor allem bei „fehlendem Notfall“ und langen Transportzeiten