Arzneimittellisten

Wo in Ö befindet sich das nächste KH der Grundversorgung eine Stunde Fahrzeit entfernt?

Die Hälfte meines Bezirks liegt in der >1h ins nächste KH Zohne. Bei gutem Wetter und wenig Ferkehr…

damit kannst du aber weder vöcklabruck noch wien meinen? also welcher bezirk wäre das?

Für mich stellt sich in der Hypertensiver Notfall/Krise die Frage ein wenig anders; hab ich durch eine p.o. oder s.l. medikation vl eine rückfallebene wenn ein iv zugang primär nicht möglich ist?
könnte man auch so argumentieren, meiner meinung nach ist der RD für nicht mehr zuständig.

hab ich wirklich einen Notfall muss der druck a bissal runter, isses a krisal ohne akuten organschaden hab ich zeit und da is dann a stunde auf oder ab auch egal.

Ok. Also ich hatte die Präsenzveranstaltung jetzt.

Folgendes: Nitro bei Hypertensiver Krise bleibt bei uns bestehen. Die Aussendung der Chefärzte gilt laut unserem Chefarzt nicht für uns.
Jedoch habe ich gehört sei man am abklären wie und durch was es ersetzt werden soll.

Künftig wird bei so ziemlich jedem Notfallpatienten ein i.v. Zugang gelegt und Blut abgenommen.

Bei Anwendung einer NK wird die Leitstelle informiert die den ggf. mitalarmierten NA informiert und auf jeden Fall den Chefarzt per SMS und Mail. Damit ist ein Arzt „verständigt“. Eine Nachforderung des NA ist nicht zwingend notwendig bzw. liegt im Ermessen des Sanis vor Ort (Unterzucker, allergische Reaktion, etc…). Mitalarmierte NA könnte man auch stornieren, wird aber bei den doch recht kurzen Eintreffzeiten kaum vorkommen, dass man alle Maßnahmen schon erledigt hat bis der NA da ist.

Bravo!
Es geht also auch außerhalb Wiens :smiley:

Welches Bundesland bist du?

Ich muss wohl umziehen ^^

Jo

Das glaube ich leider nicht :frowning:

Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage wird Blut abgenommen? Im SanG ist das ja nicht vorgesehen.

Das SanG verbietet es aber auch nicht explizit. Von daher steht es meiner Meinung nach dem Chefarzt frei, selbst zu definieren.
Für die Sanis ist die rechtliche Grundlage dann ganz einfach die bindende Anweisung des Chefarztes bzw. seine Algorithmen.

Begründet hat er es unter anderem damit, wenn man eh schon eine Leitung legt, erspart man dem Patienten eine weitere Punktion im Spital wenn man gleich schon vor Ort Blut abnimmt.

Meiner Meinung nach hat es auch noch Vorteile bei der Diagnose z.B. eines NSTEMIs bei dem die Herzwerte über einen gewissen Zeitraum beobachtet und verglichen werden müssen. Je früher ich die erste Blutprobe habe, desto schneller bekommt der Patient seine Diagnose.

Mal ganz abgesehen davon, dass ich jetzt vmtl. mehrere Leitungen pro Dienst legen kann und damit endlich um einiges routinierter werde.
Die alten Richtilinien erlaubten die Leitung ja nur bei Patienten die hämodynamisch irgendein Problem hatten (Rea, Hypovolämie, etc…). Na toll. Alle paar Wochen einmal eine Leitung und dann noch bei schlechtem Venenstatus. Dass das nix wird, ist ja auch klar.

Sehe ich auch so. Abgesehen davon sind auch die Notfallpatienten eher selten.

Das ist richtig, gibt aber genau vor wann du die NK anwenden darfst.

Nämlich

und selbst bei viel Fantasie, fällt da das Setzen eines Venflons zur Blutabnahme nicht darunter. Ebenso dass jeder Notfallpatient einen bekommt.

Wenn ich mich nicht irre ist in einem anderen Gesetz sogar festgeschrieben, wer Blutabnehmen darf. Finde es jetzt aber auf die schnelle nicht.

Zuerst muss mal erwähnt werden, dass Notfallpatienten vom NKVler nur dann einen Zugang bekommen/Blut abgenommen wird,
wenn der NA auf der Anfahrt ist, damit der NA schneller seine Medis verabreichen kann.

Die Themen Zugang legen ohne Algorithmus, Blutabnahme, Off-label use usw. waren natürlich Bedenken.
Uns wurde vom Chefarzt/LV gesagt, dass alles rechtlich abgeklärt wurde und der Chefarzt gerade stehen muss, wenn sich jemand aufregt.

Jein. Ich wollte damit eigentlich auch sagen, dass früher bei ACS oder Hypertension ja „nur“ Nitro gegeben wurde und im Algorithmus daher auch kein Zugang vorgesehen war.
Jetzt ist der Zugang bei jedem(!) Algo der AML2 dabei (selbst beim Krampfanfall stehts ganz unten dabei).

Auch wenn ich ihn für die Medikamente die ich geben darf nicht brauche (Nitro, Midazolam über MAD) und keinen NA nachhole muss ich einen Zugang legen.

Wenn ich aber zum Beispiel für einen Überzucker oder Herzrhythmusstörungen einen NA nachfordere, habe ich keinen Algo nachdem ich irgendwas verabreichen darf, soll aber trotzdem einen Zugang legen und Blut abnehmen damit das alles schon gemacht ist bis der NA da ist und der gleich loslegen kann.

-.-
Das legen einer Leitung kann niemals darunter fallen, weil es keine therapeutische Maßnahme ist.
Aber für die meisten Algos brauche ich einen Zugang für die Medis und wenn nicht ist es ratsam einen zu haben (Nitro). Von daher ist die Anwendung der NKV als vorbeugende Vorsichtsmaßnahme sehr wohl eine Maßnahme „zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit“.

Mir fällt aber auf die schnelle auch kein „Notfallpatient“ ein, bei dem ein Zugang fehl am Platz wäre. Aber evtl. definierst du den Begriff anders als ich.
Für mich ist es ein vital bedrohter Patient. Entweder kann ich ihm schon helfen und/oder es braucht den NA.

Und die Blutabnahme erspart dem Patienten eine weitere Punktion im Spital.

Das Gesetz das du ansprichst gibt es meines Wissens, wobei es nicht um das abnehmen des Blutes per se geht, sondern mehr um das Testen des selben. Zum Beispiel darf nicht jeder dein Blut hernehmen und auf Drogen testen (Arbeitgeber oder so), etc…

Sei es wie es wolle.
Ich bin weder Arzt, geschweige den Chefarzt und habe die Algos bekommen nach denen ich arbeiten MUSS.
Und in dem aktuellen Fall arbeite ich auch gerne danach, weil ich sie für sinnvoll halte.