Also laut FAQ Recht im RKNÖ Handbuch ( RKNÖ Handbuch ) wäre das absolut kein Problem.
Bin hier voll deiner Meinung. Das einzige Szenario, das mir hierzu theoretisch einfällt, wo Rocuronium schlagend werden könnte, wäre der ROSC bei dem der Patient anfängt, am Tubus herumzukauen, das NEF noch länger braucht und die ACN bereits vor Ort ist. Da wäre es streng genommen keine Prämedikation im Bezug auf die NKI-Anwendung.
Ja, aber dann braucht der Patient bitte auch noch die restlichen Elemente einer Narkose. Relaxierung ohne Hypnotikum ist schon fast Folter, und ein Schmerzmittel nach CPR ist bestimmt auch Patientenorientiert.
Ist mir durchaus bewusst, jedoch ging es mir hier um die Fragestellung, warum denn nun Rocuronium auf der Liste steht, da Medikamente wie S-Ketamin und Midazolam ja schon zuvor drauf waren. Daher meine Antwort.
Ist ja auch bei CPR-induziertem Bewusstsein so, dass eine alleinige Muskelrelaxation nicht der “way to go” ist, sondern auch Analgetikum + Sedativum dazuzugeben sind.
Vielen lieben Dank für den Hinweis!
Für alle ohne RKNÖ Login anbei einen Auszug, wobei ich nicht ganz verstehe warum man nicht gleich den ersten Absatz weggelassen hat.
Bezüglich Arzneimittelgabe bedeutet das, dass an Notfallsanitäter:innen nur die Gabe von Arzneimitteln delegiert werden kann, die auf den jeweiligen Arzneimittellisten stehen.
Zusätzlich umfasst der Tätigkeitsbereich des/der Notfallsanitäters/Notfallsanitäter:in “die Unterstützung des Arztes…”. Dadurch können Notfallsanitäter:innen auch weitere Tätigkeiten übernommen werden, sofern es sich um eine unmittelbare Unterstützung des Arztes bei seinen Maßnahmen (zB Applikation von Arzneimitteln bei der Narkoseeinleitung während der Intubation durch ärztliches Personal) handelt.
Naja der erste Absatz inkudiert somit auch eine Delegation von einem anderen NFS, bzw. die Abwesenheit des Arztes (während Transport) der zweite den Anwesenden Arzt wo dann mehr erlaubt ist
Oder eine Telenotarzt-Anweisung.
Delegation in diesem Kontext bedeutet dass die (ärztliche) Anordnung vorab gegeben wird, die Handlung jedoch ggf. zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, modifiziert, oder sogar gänzlich unterlassen wird.
Bsp: NEF begleitet nicht, NA gibt NFS eine Ampulle Morphin mit der Anweisung mit, bei abklingen der Initialdosis die zweite Ampulle zu verabreichen → NICHT ERLAUBT
Die Entscheidungsverantwortung liegt dabei beim Arzt/Ärztin, die Durchführungsverantwortung liegt beim/bei der Notfallsanitäter:in.
Das Verabreichen von Medikamenten abseits der AML2 (wie das im 2. Absatz beschrieben wird) ist laut einer verbreiteten Rechtsmeinung durch § 10 Abs. 1 SanG „Unterstützung des Arztes“ sowie § 49 Abs. 2 ÄrzteG „Hilfspersonen“ gedeckt.
Voraussetzung dafür ist jedoch dass es sich um keine Delegation im eigentlichen Sinne handelt, sondern „[…] nach ihren/seinen [des Arztes/der Ärztin] genauen Anordnungen und unter ihrer/seiner ständigen Aufsicht […]“ - also unmittelbar, mit genauer Anweisung, und in direkter Anwesenheit.
Entscheidungs- und Durchführungsverantwortung bleibt in diesem Fall beim Arzt.
Judikatur für diese Frage gibt es mWn jedoch keine, die Rechtsansicht dass NFS nur genau die jeweiligen AML’s verabreichen dürfen, ist meiner Meinung durchaus bereichtigt - „expressio unius est exclusio alterius“.
Das stimmt durchaus, aber die Gabe der geplanten Arzneimittel soll nur im Beisein und auf Anordnung eines Telenotarztes erfolgen.
Um neuen Schwung in diesem Thread zu bringen:
Ich habe Gerüchte um die nächste AML-Erweiterung (LV NÖ) gehört.
Grund genug um mir die Frage zu stellen welche Arzneimittel wir in NÖ auf den Arzneimittellisten wünschen.
Habt ihr das Rückmeldeformular genutzt? Welche Arzneimittel sind darin gefallen?
Mich interessiert das persöhnlich. Ich will keine Diskussion über selbstüberschätzende und miese NKV-Performance starten. Ich finde wir machen einen guten Job.
Was hast du denn gehört ?
Ich würde mir ein Morphin wünschen, sowohl bei traumatischen als auch bei nicht traumatischen Schmerzen. Zb Vendal und Fentanyl
ich vermute hier ziemlich sicher nur mit Telenotarzt Freigabe?
Angeblich könnten ACS künftig mit TNA versorgt werden. Wenn das wirklich kommt, müssen die Arzneimittel natürlich auch auf der AML stehen.
Habe dahingehend aber keine gesicherten Informationen.
Ich habe Piritramid und Morphin rückgemeldet.
Die neue RK-Bundes-Arzneimittelliste ist auf der Lernplattform unter "Lehrende/Lehrsanitäter/Modul 2 (NFS)/Bundes-Arzneimittellisten” einsehbar. Diesmal werden zum Teil Gruppen für Arzneimittel und einzelne Präparate “nur” als Beispiel genannt, etwa dass bei Schmerzen/Fieber dann “nicht-opioide Analgetika” als Gruppe und Ibuprofen, Ketoprofen und Metamizol als mögliche Präparate genannt werden. Weiters werden in der Arzneimittelliste 1 Glucocorticoide bei Anaphylaxie und Obstruktion der Atemwege erwähnt, sowie Sucralfat bei Verschlucken einer Knopfzellbatterie.
Was kann ich mir unter Cortison auf der AML1 vorstellen? Was inhalatives? Das Zäpfchen für jeden COPDler wirds ja hoffentlich nicht sein ![]()
Da bei den Glucocorticoiden auf der AML1 nicht näher auf obere/untere Atemwege eingegangen wurde, nehme ich an, dass dabei das Zäpfchen beim Pseudokrupp gemeint sein wird.
Dass Prednisolontabletten kommen, halte ich für eher unwahrscheinlich. Ich glaub, was inhalatives wird ja nicht mehr empfohlen
Ich denke das RK wird es hier wie der ASBÖ handhaben. Wir geben bei Kindern neben dem Berodualin auch Prednisolon als Zäpfchen
Aber das ist ja nicht neu oder? Diesen Algorithmus gibt es zb. in NÖ schon länger. Inklusive Paracetamol bei fieberhaftem Infekt.