Das ergibt für mich auch kein gutes Bild, zumal eine Grundfrage weiterhin offen bleibt:
Entweder es gab einen schriftlichen Vertrag, dann hat dieser sicherlich Fristen beinhaltet. Wurde seitens der MA70 einfach die Frist ignoriert - was ich für so unprofessionell wie unwahrscheinlich halte; wurde die Frist eingehalten und dies seitens Adiuvare einfach anders kommuniziert - aus welchen Gründen auch immer; gab es nie einen schriftlichen Vertrag, sondern nur ein mündliches “Gentlemen’s Agreement”, das funktioniert hat, solange alle Beteiligten bei der selben MA waren und es als Nebenbeschäftigungsvehikel geduldet war - dann würde es mich wundern, wieso das Modul jemals bewilligt wurde, wenn die Ausbildungsplätze nicht sichergestellt sind.
Die Bedarfsprüfung gem. WRKG ist über den §6 Abs 2 Z.1 WRKG hinaus überhaupt nicht geregelt. Es gibt hierzu auch entgegen deiner Behauptung keinerlei Judikatur, denn - wie du als vermeintlicher Jurist wissen müsstest - steht Art. 18 B-VG dem entgegen, dass einfach “irgendeine” Bedarfsprüfung stattfindet. Du wirst aber vermutlich bereits Erkundigungen eingeholt haben, um entsprechende Kennzahlen zu erlangen, vielleicht möchtest du uns ja mitteilen, worauf die Behörde dabei genau achtet. Oder du bist der erste, der dann gegen den Bescheid beruft und durch LVwG/VwGH Rechtssicherheit herstellt.
Ich wollte ja dazu gar nichts mehr schreiben…
…denn ich hatte mir ja tatsächlich die Mühe gemacht dem Ratschlag zu folgen etwas das RIS zu durchforsten. Natürlich Urteile des LVwG/VwGH und nicht des OGH, denn dieses ist natürlich nicht zuständig. Da du das Thema nun aber aufgegriffen hast, schreibe ich doch etwas dazu:
Zugegeben, in habe die hier zitierten Taxi-Urteile gefunden, sie sind viele Jahrzehnte alt, basieren auf einem Gesetz das noch viel älter ist und seit einigen Jahrzehnten außer Kraft ist. Tatsächlich gab es damals für Taxi-Unternehmen eine Bedarfsprüfung. Diese Zeiten sind durch die Liberalisierung des Marktes aber schon lange vorbei - aber ja, entgegen der Behörde war in dieser Wirtschaftssparte der VwGH mehrmals der Ansicht, dass ein Bedarf gegeben sei.
Nun auch wenn man sich angesichts des kollektivvertraglichen Mindestlohns, der Mindestausbildungsdauer und einem guten Teil der Einsätze der Verdacht aufdrängen könnte, der Rettungsdienst wäre dem Taxigewerbe nahe verwandt, so ist das natürlich nicht so. Zu glauben ewig alte Urteile von ewig alten Gesetzen könnten hier als Grundlage dienen ist natürlich einzig eins: Quatschjura.
Genau deshalb hatte ich dazu eigentlich ursprünglich auch gar nichts mehr geschrieben, denn ehrlich gesagt war mir das zu intellektuell seicht. Nicht nur, dass man in der österreichischen Rechtssprechung etwas was nichts mit dem eigentlichen Sachverhalt zu tun hat, nicht als “Musterurteil” sehen kann, sondern vielmehr das eigentliche Thema zu betrachten hat und lediglich die Fakten dazu zählen, ist eigentlich ja nicht so schwer. Tatsächlich gab es in Wien bisher noch keinen Rettungsdienst welcher das Verfahren so durchlaufen hat. Die Zuständigkeit ist aber klar geregelt, der Magistrat Wien hat es durchzuführen und gemäß Geschäftseinteilung zuständig ist die MA40.
Die MA40 selbst hat die Daten über den Bedarf einer weiteren Rettungsorganisation wohl auch nicht vorliegen. Was wird also passieren, man fordert entsprechende Daten und eine Stellungnahme bei der für die Durchführung des Rettungsdienstes zuständigen MA70 an. Eventuell holt man auch noch ergänzende Stellungnahmen der bereits bestehenden privaten Stakeholder an. Die MA70 wird die Stellungnahme und die dazu passenden Daten liefern, welche selbiges untermauern. Ein ganz übliches behördliches Verfahren eben. Aufgrund der von der MA40 eingeholten Daten und Stellungnahmen wird die MA40 ihre Entscheidung treffen.
Ich habe zuvor hier etwas sarkastisch überspitzt geschrieben, dass die gesetzliche Anforderung des “Bedarfs” wohl davon abhängig sein würde, ob man den Bewerber möchte oder nicht. Natürlich war es eine sarkastische Überspitzung. Aber jeder der sich mit Statistik und Studien beschäftigt, weiß, wenn man will, kann man damit sehr viel belegen - und die Ergebnisse zu ein und der selben Fragestellung können meilenweit auseinander liegen. Viel hängt nun mal davon ab, was man beweisen möchte.
Ein Musterverfahren geschweige denn, welche Daten für diesen Bedarf herangezogen werden müssten gibt es eben nicht - noch ist es im Gesetz definiert. Bei einem Negativbescheid, steht dem Bewerber natürlich der Rechtsweg zum LVwG/VwGH offen. Der Ausgang wird aber mehr als ungewiss sein, denn die verwendeten Daten an sich, werden wohl korrekt sein. Man kann also lediglich in Frage stellen, ob die verwendeten Kriterien tatsächlich geeignet sind um den Bedarf zu messen. Ein bestimmt nicht sonderlich einfaches Unterfangen. Mit Quatschjura wird man allerdings nichts erreichen.
Die MA40 und der gesamte Magistrat Wien wird einem etwaigen Verfahren vor dem LVwG/VwGH sehr entspannt entgegen sehen. Das ist der Magistrat Wien, aber auch die MA40 gewohnt. Für den Magistrat Wien sind die potentiellen Verfahrenskosten bei einem Verlust vor dem Verwaltungsgericht etwas das aus der Portokasse bezahlt wird. Für ein nahezu-vielleicht-sicher-vielleicht-doch-nicht-ganz-oder-so insolventes Unternehmen… naja…
Zur Information: Der Account des Benutzers bekannt als “marcumar” wurde auf seinen eigenen Wunsch hin gelöscht, ebenfalls auf seinen Wunsch wurden seine Beiträge in diesem Thread weitgehend entfernt.
War aber auch irgendwie zu erwarten. Der Gegenwind war ja dann doch recht groß zuletzt.
Am Ende stellt sich die ganze Sache ja doch anders dar, wenn man sich etwas umhört. Der Narrativ, der hier versucht wurde zu erzeugen, hat dann wohl nur bedingt was mit der Realität zu tun.
Bleibt zu hoffen, dass all jene, die bereits Geld für Kurse bezahlt haben, auch den Kurs als Gegenleistung erhalten, oder aber das Geld retour bekommen.
Und wer weiß schon, ob der werte Herr nicht irgendwann mit anderem Account wieder zurück kommt. Soll es ja alles schon mal gegeben haben
Auf der Website gibt es eine neue Stellungnahme, wonach nun doch ein Insolvenzantrag gestellt und Adiuvare abgewickelt wird, das Projekt wird nicht weitergeführt.
…schade, der Grundgedanke aus der Gründungszeit von Adiuvare war ja nicht schlecht - im Gegenteil. Es waren viele gute und egaierte Menschen über die Zeit an diesem Projekt in irgendeiner Form beteiligt. Viele Personen denen man einen Fortbestand und Erfolge gewünscht hätte. Viele davon hatten zuletzt aber nichts oder nicht mehr viel zu sagen.
Nur mit dem Kopf durch die Wand gegen allen und jeden - mit diesem neuen Weg der letzten ~2 Jahre, geht es halt nicht. Mit der auf Selbstüberschätzung basierenden Ellbogenmentalität und großkotzigen leeren Quatschjura-Drohungen beeindruckt man weder Behörden noch alt eingesessene historisch gewachsene Vereine. Kamikaze mag zwar Märtyrer schaffen, letzten Endes sind es aber eben doch nur Suizidenten wie viele andere auch. Eine Randnotiz in der österreichischen Rettungslandschaft.
Laut den Praktikanten ist die theoretische Ausbildung abgeschlossen. Lediglich die geplante Prüfungsvorbereitung und die geplante Prüfung im Dezember fehlen und wurden vom GF abgesagt.
Abgesehen von den iSimulates, den drei Airway-Erwachsenen-Puppen und dem Minolta Kopierer/Drucker/Scanner erstaunlich wenig wirklich wertvolles dabei.
Da hätte man aufgrund gewisser Äußerungen durchaus mehr erwartet. Einige Kuriositäten in der Sammlung erscheinen angesichts anderslautender Äußerungen hier allerdings etwas amüsant.
…aber meines Wissens hat iSimulate kein Abo-Modell, sondern nutzt das klassische buy+use Modell. Kurz und gut, alles was einmal gekauft wurde kannst du nutzen. Einige Funktionen sind allerdings einmalig kostenpflichtige Erweiterungen - je nachdem was eben bei diesem Produkt bereits freigeschalten ist, hast du. Etwaige weitere Funktionen die nicht freigeschalten wurden, müsste man eben noch zusätzlich erwerben, wenn man diese nutzen möchte.