A&W Blog Kraftakt Rettungsdienst Arbeitnehmer:innenschutz in Verzug

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Rein für OÖ gesprochen, würde ich hier den Ball ganz klar bei den Arbeitnehmer-Vertretern aka Betriebsrat sehen. Diese sind zumindest beim größeren der Vereine aber gefühlt lediglich zum Gutschein-Verkäufer verkommen. Wirkliche Verbesserungen sucht man seit Jahren vergeblich.

Gleichwohl wären sportliche Aufnahme-Tests schon lange notwendig, sodass eine Grundfitness bzw. Eignung der Mitarbeiter garantiert werden könnte, weiterführend Betriebssport in der Dienstzeit usw. dringend notwendig. Da das System aber natürlich großteils auf ZVD, FSJ, EA usw. aufgebaut ist und wie eingangs erwähnt der BR unfähig ist, wird das ein Wunschdenken bleiben. Ergänzend sei zu erwähnen, dass der BR eines schon kann, nämlich Revolten im eigenen Lager :joy:

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Egal wie viel Fitness vorhanden ist, die Arbeitsweise wie sie gelebt wird ist eine massive Belastung und technische Hilfsmittel sind Jahrzehnte überfällig. Eigentlich müsste man derzeit Exoskelete evaluieren und nicht darüber diskutieren, ob ein Sessel wirklich über Treppen hinuntergleiten darf, oder das nicht eher eine manuelle Tätigkeit bleiben sollte.

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Das eine würde das andere ja nicht ausschließen. Und gehts um die körperliche Belastung, die auch durch technische Hilfsmittel nicht auf Null gestellt werden kann, so ist Fitness eigentlich mitunter der größte Faktor, wie ich selbst meinem Körper bei der Verarbeitung dieser Belastung helfen kann.

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Klar, Fitness ist auch wichtig, aber die völlig krankrn Bewegungsabläufe zu minimieren hat viel mehr Wert imo.

Im RD kommts ja unweigerlich vor, dass man Mal aus nem Autowrack wen rausheben muss. Da braucht es dann Fitness und viele Hände, der Bewegungsapparat wird maximal in Zwangshaltung gebracht und belastet. Überall wo das mit Hilfsmitteln reduziert werden kann, muss es das auch. Sagt ja eigentlich auch das Gesetz, da steht nirgendwo “außer das kostet was”.

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Bezüglich Exoskelett gibt es bei der Berliner Feuerwehr ja auch eine laufende Studie „ExoFire“. Ob dabei auch bei den RD-Tätigkeiten getestet wird weiß ich aber nicht.

Klar ist jedoch, dass es valide Daten geben muss, die auch eine Wirkung aufzeigen/beweisen, zudem muss die Praktikabilität gegeben sein, und noch viele weitere Faktoren müssen gegeben sein, damit man überhaupt solch teuren Hilfsmitteln anschafft. Da werden noch Jahre vergehen.

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Hallo!

Von mir stammt der Artikel (der das Thema auch nur eher gekürzt beleuchten kann leider). Das bedeutet - ich bin Betriebsrat. Ich kann den Frust, den manche mit der Arbeitnehmer:innenvertretung in Österreich generell haben (egal ob BR, AK, Gewerkschaften) zu 100% nachvollziehen.

Einer der letzten BR-Vorsitzenden in OÖ hatte den klingenden Namen “August Wöginger”.

Was aber auch klar ist: Der Ball liegt ganz sicher nicht (nur) bei den Arbeitnehmer:innenvertretungen, sondern auch gesetzlich geregelt bei den Arbeitergebern. Die halten sich schlicht und ergreifend nicht an bestehende Gesetze.

Und ja - es braucht bei den Maßnahmen um den Belastungen zu begegnen selbstverständlich auch welche auf individueller Ebene. (persönliche Fitness, Betriebssport, “rückenschonendes Arbeiten”, etc.). Aber das Gesetz ist klar: Vorher müssen (auch) alle technischen Möglichkeiten genutzt werden.

In 20-30 Jahren werden Exoskelette normal sein, wenn wir in Österreich aber so weitermachen reden wir dann immernoch darüber ob eine elektrohydraulische Trage wirklich notwendig ist.

Den Vortrag vom Montag (und auch die Podiumsdiskussion) gibts in hoffentlich wenigen Tagen als Video zum anschauen - da werden viele Fragen klar beantwortet :wink:

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Wenn sich Arbeitgeber, also in dem Fall Rettungsorganisationen, ganz klar nicht an Gesetze halten, dann frage ich mich allerdings, warum die Arbeitnehmer-Vertretungen hierzu nicht Rechtsmittel ausschöpfen!? Wäre ja eigentlich deren Aufgabe.

Also ist die Sache entweder rechtlich doch nicht so „klar“, oder aber die Betriebsräte machen ihre Arbeit nicht.

Versteh mich nicht falsch, es ist klar und unbestritten, dass sich in der RD-Landschaft was ändern muss. Dazu gehört unter vielen Punkten auch die Anschaffung technischer Hilfsmittel. Wenn sich dann aber ein Betriebsrat hinstellt und meint die Arbeitgeber verstoßen klar gegen Gesetze, seitens des BR wird diesbezüglich aber kein Rechtsmittel eingelegt, dann stimmt irgendetwas nicht.

Oder aber es gibt diesbezüglich schon Verfahren, dann berichtige mich gerne und ich ziehe meine Aussage zurück.

Und bezüglich Wöginger in OÖ. Dass der kein Held als BR war ist klar. Der noch aktuelle BR aber auch nicht. War seine größte Leistung doch gefühlt seinen Vorgänger abzumontieren.

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Tja, eine mehr als berechtigte Frage, auf die ich auch nach jahrelanger Arbeit eine eher unzureichende Antwort habe: Weils so ist und weils oft keinen interessiert. Die lange Antwort: Eine komplexe Mischung aus “haben wir immer schon so gemacht”, “brauchen wir nicht”, Obrigkeitshörigkeit, purer Faulheit und politischem Opportunismus.

Und das nächste Problem ist: Es gibt keine Rechtsmittel. Man kann zum Arbeitsinspektorat gehen (haben wir gemacht), man kann dann hoffen, dass jemand kommt der sich auch nur ein bisschen auskennt und sich nicht durch ein paar ausgefüllte Formulare abspeisen lässt. Die AI sehen sich nur als “Kontrollinstanz”, die sagen dir nicht was richtig oder falsch ist, die schauen quasi nur obs “richtig wirkt”. Inhaltlich ernsthaft prüfen tun die nix. (Also ob das ASchG vollinhaltlich umgesetzt wird, ob die Arbeitsplatzevaluierung umfassend und korrekt ist etc.)

Man könnte da seitens des Gesetzgebers auch Absicht vermuten … Vieles, was im Gesetz steht basiert nämlich auf EU-Richtlinien (MUSSTE also umgesetzt werden). Die Prüfung und insbesondere die “Exekution” des Gesetzes ist aber nicht nur schwach sondern eine Frechheit.

Glaub mir, es IST eindeutig. Und ja, viele machen ihre Arbeit nicht so, wie ich sie mir vorstelle. (Deshalb mach ich sie auch anders) Ich hoffe, das Video der Veranstaltung kommt bald. Ich behaupte in meinem Vortrag dort, dass der derzeitige Zustand rechtswidrig ist, und erkläre warum. Das ist echt schwer in einem Forumpost abzubilden. Ich würde gern auf das Video warten, und wenn dann noch fragen offen sind darauf eingehen.

Glaub mir, wenn ich könnte, dann würde ich. Sofort. Sogar auf eigene Kosten. Ich gebe auch noch nicht auf, aber es GIBT keine Rechtsmittel. Für die Einhaltung des ASchG ist das Arbeitsinspektorat zuständig. Und ja - wenn man sie konkret darauf anspricht, geben sie zu, dass der derzeitige Zustand nicht korrekt ist. Allerdings wäre das, was sie tun müssten quasi die “Firma” zu schließen. Das tun sie alleine wegen der politischen Dimension nicht. Und deshalb ist es egal in Österreich, dass klar und eindeutig gegen ein Gesetz verstoßen wird.

Nicht vor einem ordentlichen Gericht - aber eben nicht, weil ich nicht wollen würde, sondern weil keines zuständig ist (kein Witz). Das Arbeits- und Sozialgericht ist für das ASchG nicht zuständig, Strafgerichte sowieso nicht und damit bleiben nur Zivilgerichte. Also theoretisch könnte ich, wenn ich einen Bandscheibenvorfall habe, meinen Arbeitgeber auf Schadenersatz klagen und dann u.a. ins Feld führen, dass die Schutzvorschriften nicht eingehalten wurden. Mehr aber auch nicht. proaktiv einfordern ist quasi nicht vorgesehen. Glaub mir - ich geh da seit mehreren Jahren allen möglichen Menschen “hart auf den Sack”.

Wie er als BR war, kann ich nicht beurteilen, ist mir auch egal. Es geht mehr darum, dass es halt oft nicht um Betriebsratsarbeit geht, sondern das als “Sprungbrett” für andere Dinge genutzt wird. Der beißt niemanden, wenn er andere Ziele hat, als für die Belegschaft was zu erreichen. Warum in den großen Betrieben dann auch noch solche Karrieristen gewählt werden ist mir zwar schleierhaft, aber sie werden schon genug Feuerzeuge verteilen.

In aller Kürze: Ich versteh dich, du hast recht. Es macht mich regelmäßig richtiggehend wütend, wie rückständig Österreich hier ist. Schau dir sobald ich ihn hier reinstellen den Vortrag an (sind 25 Minuten), und wenn du ganz motiviert bist die ganze Veranstaltung (auch die Podiumsdiskussion ist erhellend) mit ca. 2,5h. Pass aber auf, dass du nichts schweres in der Nähe hast, es könnte sein, dass du deinen Bildschirm beschädigst

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Video hier zu finden: RETTUNGSWESEN DER ZUKUNFT: Belastungen reduzieren – Qualität erhöhen!

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Chapeau!

Etwas nicht mit Sudern bearbeitet sondern mit Fakten. Gefällt mir, wenn auch ich in Teilbereichen andere Zugänge habe, aber diese ändern an den Fakten nichts.

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Hmmm. Was hältst du davon eine Sammelklage mit mehreren (auch ehemaligen) Kollegen aufzusetzen? Wenn man das zusätzlich noch Medial entsprechend inszeniert könnte das schon einiges in Bewegung setzten.

Danke - hast du vielleicht ein paar Beispiele/Kommentare? Ich behaupte ja nicht, dass unser Zugang der einzig richtige oder meine Meinung die einzig wahre ist. (Auch wenn es bei ein paar Themen schwer wird meine Meinung zu ändern, zugegeben)

Das Ziel ist klar: Den unwürdigen Zustand österreichweit zu beenden.

Schwierig. Das fängt schon mal damit an, dass es ja viele “Gegner” (unterschiedliche Arbeitgeber) gäbe für so eine Klage. Aber ja - zumindest in Zukunft kann ich mir schon vorstellen, dass das auch mal zivilgerichtlich Thema wird. (Wie Herr Fluckinger sagt: Wer außerhalb von Gesetzen handelt, muss mit Konsequenzen rechnen.) Alleine auf Grund der Verfahrensdauer (Instanzen evtl.), weiß ich nicht ob das der beste weg ist. Und im untereinander organisieren waren “die Sanis in Österreich” leider imm schon eher mau.

Es ist eine politische Diskussion (leider). Zumindest mit einer massiven politischen Dimension. Und ja - politische Diskussionen führt man auch in einer Demokratie m.E. am besten öffentlich. Sagen wir so: Wir sind am überlegen :slight_smile:

Einstweilen, auch hier der “Aufruf”: Bitte teilt das Video (und/oder den Blogbeitrag) mit euren Kolleg:innen. Es mag lang sein in Zeiten von Instagram und TikTok, aber ein paar Menschen könnte es eventuell zum Nachdenken anregen. Und echte Veränderung kommt auch mit einer öffentlichen Diskussion nur mit Druck von der Basis.

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Es würde vorerst schon reichen wenn eine kleine Gruppe oder sogar eine Einzelperson erfolgreich eine Organisation klagt.

Wenn das dann entsprechend durch die Medien geht und dadurch noch mehr Personen klagen, wird es sich nämlich irgendwann eher lohnen in gescheites Equipment zu investieren, als andauernd Anwaltskosten und Schadensersatzforderungen zu zahlen.

V.a. hätten die Organisationen dann auch entsprechende Druckmittel, um das nötige Geld von der Politik einzufordern.

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Danke fürs Teilen, hab ich gar nicht mitbekommen.

Leider ist die derzeitige Bundesministerin eher mehr eine “Politik-Darstellerin” als Politikerin. Ich erwarte da ehrlicherweise nicht viel. Auch durchaus aus manch nachvollziehbaren Gründen (keine Zuständigkeit im Rettungsdienst), aber der Arbeitnehmer:innenschutz wäre halt schon ihr Ressort.

Sie hat meinen Vortrag übrigens 1. Reihe fußfrei von Anfang bis Ende gehört.

Egal - öffentlicher Druck, das ist alles was hilft. Hab auch den Artikel in der VN recht spannend gefunden von vor ein paar Tagen - offenbar fällt es langsam tatsächlich auch den Leuten selbst auf, dass da was fehlt in Österreich.

@stiV - Gratulation deiner Motivation und deinem hehren Ziel! Aber gar so eindeutig ist die Lage ja auch wieder nicht.

Natürlich gibt es gegen Missachtungen des ASchG “Rechtsmittel” - eine Anzeige nämlich:

§64 Abs 2 ASchG:

Arbeitgeber haben geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Mittel einzusetzen, um zu vermeiden, daß Arbeitnehmer Lasten manuell handhaben müssen.

Und dazu

§130 Abs 1 ASchG:

Eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe von 166 bis 8 324 €, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe von 333 bis 16 659 € zu bestrafen ist, begeht, wer als Arbeitgeber entgegen diesem Bundesgesetz oder den dazu erlassenen Verordnungen …

Ziffer 23 … die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Handhabung von Lasten verletzt.

Zuständig für solche Anzeigen, die ja jedermann einbringen kann, ist im Falle des RD mMn die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde (§99 Z. 7 ASchG). Das ist übrigens kostenlos.

Was würde da nun passieren? Die Behörde leitet ein Ermittlungsverfahren ein und wird (nehme ich zumindest an) wahrscheinlich einen Sachverständigen oder das Arbeitsinspektorat konsultieren. Jedenfalls wird der “Stand der Technik”, der ja zumeist durch Normen festgelegt wird, eine Rolle spielen.

Aber: auch wenn die ÖNORM EN 1789 “kraftunterstützte Beladesysteme als Stand der Technik für das ergonomische Ein- und Ausladen von Patient:innen” fordert, heißt das nicht, dass keine Übergangsfristen zugestanden werden.

Noch dazu ist mMn das Ein- oder Ausladen einer Roll-in-Fahrtrage, die ja im deutschsprachigen Raum de facto Standard ist, das geringste meiner Probleme - anstrengend, ja, aber zu zweit sehr gut und auch schonend schaffbar. Um ehrlich zu sein, um die ~30.000€, die so ein System kostet, möchte ich ganz andere Dinge:

  • jedes Rettungsmittel mit faltbarem Rollboard
  • jeder RTW mit Raupentragstuhl
  • jeder KTW mit elektrisch angetriebenem Tragsessel
  • Fitnessräume in jeder Dienststelle
  • systematisches Gesundheitsförderungsprogramm bereits als Teil der RD-Grundausbildung AKA RS-Kurs - also von Grundlagen der Kinästhetik bis zu Übungen zur gezielten Stärkung betroffener Muskelgruppen

Und vor allem: einen Plan, wie die Zusatzkosten konkret finanziert werden sollen. Denn im Unterschied zum zB Baugewerbe können wir die Kosten nicht einfach an den Kunden weitergeben …

Und was uns auch gut tun würde, wäre eine realistische Einordnung der Problematik:

Ohne die Belastung im RD kleinreden zu wollen: vielleicht würde es uns helfen, den einen oder anderen zB Bauhackler mit einer Scheibtruhe zu sehen. Oder den Dachdecker mit Ziegeln, den Möbelpacker beim Heben eines Kastens, den Paketzusteller in seinem Laderaum usw: meiner persönlichen Einschätzung nach sind nicht wir es, die unter der allergrößten Belastung leiden.

Und was die parlamentarische Anfrage angeht, kann ich die Antworten großteils bereits vorhersehen: “Rettungsdienst ist Ländersache und ressortiert nicht im BMASGPK”.

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Also auch wenn ich am Bau schon viele Verbrechen gesehen habe (Grube ohne Schalung z.B.), grundsätzlich sollten alle der von dir beschriebenen Jobs größtenteils ohne Zwangshaltung auskommen. Möbelpacker verwenden Tragehilfen, Schleifmittel, Rollen, Lifte…

Im RD sind Zwangshaltungen alltäglich, und im Gegensatz zu Überlastungen (die garantiert in all diesen Berufen überbordend sind) deutlich schlimmer in den Folgen. Es hat ja einen Grund, warum du “gerade” auch viel Gewicht heben darfst, nach vorne gebeugt aber eben nicht. So zumindest mein Verständnis nach diversen Gesprächen mit Orthopäden und PTs.

Wenn wir jetzt nur von der elektrohydraulischen Trage reden, gebe ich dir völlig recht. Diese löst vermutlich weniger Belastung als das was teilweise von diesen Berufen erlebt wird. Das ist aber auch nur ein Teil des Belastungsprofils. Und beim Tragsessel würde ich dir bereits widersprechen.

Aber an die Auftraggeber für den Rettungs und Krankentransport.

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Ach ja - Anzeige bei wem, deiner Meinung nach? Dann kannst du das den Juristen bei der AK und der Gewerkschaft erklären, die alle zu mir gesagt haben, man kann nur zum Arbeitsinspektorat gehen. (welches dann eine Verwaltungsstrafe bei der Verwaltungsbehörde beantragen kann, wie in §130 beschrieben). Gericht ist keines zuständig. Aber wie gesagt - wenn du das genauer weißt, ich freu mich über den Hinweis wie/wo. Dann mach ich das sofort. Mein Problem ist: Man ist von Behörden abhängig, und ich als Angestellter (oder auch als Betriebsrat und dadurch Vertreter) kann eben NICHTS tun, wenn ich mit dem was die Behörde macht nicht einverstanden bin. Es gibt keinen Weg zu einem ordentlichen Gericht - DAS ist es, um was es geht.

Hast du dir die Podiumsdiskussion angeschaut? Da ist ein Vertreter des Arbeitsinspektorats dabei. Der übrigens während meinem Vortrag schon fast ein Schleudertrauma bekommen haben muss, soviel hat er vor sich hingenickt. Aber dann hat er anderes gesagt.

Korrekt - aber Übergangsfristen für das AI bemessen sich normalerweise in WOCHEN, niemals in MONATEN oder gar JAHREN.

Deine Meinung sei dir unbelassen, die wissenschaftliche Evidenz sagt halt was ganz anderes. Es geht ja nicht (nur) ums ein- und ausladen. Und einzelne Maßnahmen sind für sich zu betrachten. Wenn zwei Dinge sinnvoll sind. (zB. Raupentragstühle UND elektr. Fahrtragen), dann sind auch beide zu machen. Im Gesetz steht nix drinnen, dass man sich nur daran halten muss, wenn man es sich leisten kann oder will.

ALLE von dir angesprochenen Punkte sind genauso relevant. Und nur weil wir hier Jahr und Jahrzehnte geschlafen haben und es keinen interessiert hat, heißt nicht, dass man jetzt “rumwarten” kann mit der Umsetzung. Die Zeit des Wartens ist vorbei. Das Gesetz ist einzuhalten.

Nochmal: Im Gesetz steht kein Wort, dass man es nur einhalten muss wenn man es sich leisten kann. Wo kommen wir dahin, wenn das ginge. Eine Dienstleistung, die man nicht gesetzeskonform erbringen kann wird eben NICHT erbracht. Und nachdem das nicht geht (die Diensleistung wird halt mal in der Bundesverfassung gefordert), wird es adäquat zu zahlen sein. Aber da rumzudrücksen und rumzusparen auf Kosten der Gesundheit der Mitarbeiter:innen ist unethisch und per sofort zu beenden.

Bitte schau dir meinen Vortrag an und lies die verlinkte Arbeitsplatzevaluierung. Die Evidenz ist mehr als ausreichend vorhanden.

aha - und weil es andere Firmen gibt, die sich nicht an Gesetze halten müssen die HiOrgs das auch nicht oder wie?

Der ArbeitnehmerInnenschutz ist aber direkt ihr Resort.

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