A&W Blog Kraftakt Rettungsdienst Arbeitnehmer:innenschutz in Verzug

Sicher vieles richtig. Ausklammern würde ich die Meinung von Juristen der Gewerkschaft. Die ist ca. soviel wert, wie der Rest den die Gewerkschaft so von sich gibt. Konnte man aktuell ja wieder mal beobachten.

Ich würde mich an das Arbeitsinspektorat wenden, da war ein Zivi erlfolgreich. Die haben einmal vorbeigesehen und schwub die wub gab es eine Mittagspausenregel und entsprechende Umkleideräume usw…

Ich habe meinen Beitrag nicht als persönlichen Angriff gegen dich geschrieben, ganz im Gegenteil - vermutlich haben wir dasselbe Ziel, ich bin in Detailfragen anderer Meinung. Über eine weiterhin höfliche und konstruktive Auseinandersetzung würde ich mich daher freuen.

Anzeige bei wem? Das habe ich dir bereits geschrieben: bei der zuständigen Gebietskörperschaft, d.h. die Verstöße wurden zB in Innsbruck Stadt begangen, dann der Magistrat der Stadt Innsbruck, ansonsten meistens die Bezirkshauptmannschaft. Anzeige selbst schreiben und begründen, Beweise beilegen, schicken (zumeist an das Strafreferat). Habe ich selbst schon gemacht, wenngleich in anderen Verwaltungsstrafmaterien. Funktioniert prinzipiell, ob das dein Ziel erreicht, bezweifle ich. Hilfe durch einen fachkundigen Juristen wäre sicher nicht schlecht. Dass Verstöße gegen das ASchG nur das Arbeitsinspektorat anzeigen dürfte, hätte ich auf die Schnelle nicht gefunden, freilich bin ich auch kein Jurist und/oder Experte für Arbeitsrecht.

Das ist offenkundig unrichtig - wenn die Norm plötzlich ein technisches Gerät vorsieht, muss das ja beschafft werden auch.

Nein, die Evidenz in dem von dir verlinkten Dokument sagt genau das: das ist in 5.5 “T in Fahrzeug einladen MP #11a #13a” mit “grün” als “mäßig erhöhte” Belastungshöhe angeführt. Mit Captiv wurde das nicht analysiert. Zitiert wurde Ein systematisches Literaturreview - Belastungsreduktion im Rettungsdienst: Ausgewählte Hilfsmittel in den Einsatzmitteln des bodengebundenen Rettungsdienstes - da kommt der Satz

Das Be- und Entladen der Einsatzmittel stellt einen sehr belastungsintensiven Prozessschritt in der prähospitalen Versorgung dar. Prairie et al. (2016) evaluierten, dass das Belastungsniveau bei 71 % der Beladeaktivitäten bei herkömmlichen Tragen überschritten wurde und fordert neben einer ergonomischen Designveränderung auch Trainings zur optimalen Rückenhaltung (Prairie et al. 2017).

tatsächlich vor. Die zitierte Arbeit stammt allerdings aus Kanada, und ob die Tragen mit einem hierzulande verwendeten Roll-in-System vergleichbar sind, ist fraglich - die Originalarbeit ist nicht open access und gekauft hab ich mir sie nicht.

Es geht aber bei der von dir erwähnten “neuen” DIN 1789 nur um verpflichtende Beladehilfen, nicht um elektrische Tragen an sich (jedenfalls laut der parlamentarischen Anfrage, auch die DIN hab ich nicht gekauft). Von daher - ganz so einfach ist die Argumentation einfach nicht.

Stimmt eh. Aber anders ausgedrückt: die Baubranche erhöht die Preise, wenn ein neues Gerät vorgeschrieben wird und beschafft werden muss. Wir sind an Gemeinden bzw Land sowie Krankenkassen vertraglich gebunden und müssen sie davon überzeugen, dass uns diese Investitionen zustehen. Und ja, so wie alles in der Politik: das dauert und ist ein bisserl komplexer als zu sagen: “aber die müssen ja!” Ja eh.