A&W Blog Kraftakt Rettungsdienst Arbeitnehmer:innenschutz in Verzug

Sicher vieles richtig. Ausklammern würde ich die Meinung von Juristen der Gewerkschaft. Die ist ca. soviel wert, wie der Rest den die Gewerkschaft so von sich gibt. Konnte man aktuell ja wieder mal beobachten.

Ich würde mich an das Arbeitsinspektorat wenden, da war ein Zivi erlfolgreich. Die haben einmal vorbeigesehen und schwub die wub gab es eine Mittagspausenregel und entsprechende Umkleideräume usw…

Ich habe meinen Beitrag nicht als persönlichen Angriff gegen dich geschrieben, ganz im Gegenteil - vermutlich haben wir dasselbe Ziel, ich bin in Detailfragen anderer Meinung. Über eine weiterhin höfliche und konstruktive Auseinandersetzung würde ich mich daher freuen.

Anzeige bei wem? Das habe ich dir bereits geschrieben: bei der zuständigen Gebietskörperschaft, d.h. die Verstöße wurden zB in Innsbruck Stadt begangen, dann der Magistrat der Stadt Innsbruck, ansonsten meistens die Bezirkshauptmannschaft. Anzeige selbst schreiben und begründen, Beweise beilegen, schicken (zumeist an das Strafreferat). Habe ich selbst schon gemacht, wenngleich in anderen Verwaltungsstrafmaterien. Funktioniert prinzipiell, ob das dein Ziel erreicht, bezweifle ich. Hilfe durch einen fachkundigen Juristen wäre sicher nicht schlecht. Dass Verstöße gegen das ASchG nur das Arbeitsinspektorat anzeigen dürfte, hätte ich auf die Schnelle nicht gefunden, freilich bin ich auch kein Jurist und/oder Experte für Arbeitsrecht.

Das ist offenkundig unrichtig - wenn die Norm plötzlich ein technisches Gerät vorsieht, muss das ja beschafft werden auch.

Nein, die Evidenz in dem von dir verlinkten Dokument sagt genau das: das ist in 5.5 “T in Fahrzeug einladen MP #11a #13a” mit “grün” als “mäßig erhöhte” Belastungshöhe angeführt. Mit Captiv wurde das nicht analysiert. Zitiert wurde Ein systematisches Literaturreview - Belastungsreduktion im Rettungsdienst: Ausgewählte Hilfsmittel in den Einsatzmitteln des bodengebundenen Rettungsdienstes - da kommt der Satz

Das Be- und Entladen der Einsatzmittel stellt einen sehr belastungsintensiven Prozessschritt in der prähospitalen Versorgung dar. Prairie et al. (2016) evaluierten, dass das Belastungsniveau bei 71 % der Beladeaktivitäten bei herkömmlichen Tragen überschritten wurde und fordert neben einer ergonomischen Designveränderung auch Trainings zur optimalen Rückenhaltung (Prairie et al. 2017).

tatsächlich vor. Die zitierte Arbeit stammt allerdings aus Kanada, und ob die Tragen mit einem hierzulande verwendeten Roll-in-System vergleichbar sind, ist fraglich - die Originalarbeit ist nicht open access und gekauft hab ich mir sie nicht.

Es geht aber bei der von dir erwähnten “neuen” DIN 1789 nur um verpflichtende Beladehilfen, nicht um elektrische Tragen an sich (jedenfalls laut der parlamentarischen Anfrage, auch die DIN hab ich nicht gekauft). Von daher - ganz so einfach ist die Argumentation einfach nicht.

Stimmt eh. Aber anders ausgedrückt: die Baubranche erhöht die Preise, wenn ein neues Gerät vorgeschrieben wird und beschafft werden muss. Wir sind an Gemeinden bzw Land sowie Krankenkassen vertraglich gebunden und müssen sie davon überzeugen, dass uns diese Investitionen zustehen. Und ja, so wie alles in der Politik: das dauert und ist ein bisserl komplexer als zu sagen: “aber die müssen ja!” Ja eh.

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Zuallererst: Sorry für die sehr späte Antwort - ich habs irgendwie nicht mehr aufm Schirm gehabt nachdem ichs gelesen hab am Handy. (Und ich wollte nicht am Handy antworten)

Ich habs auch nicht so verstanden. Hab mir meine Antwort selbst nochmal durchgelesen, und ich sehe auch, dass ich sie nicht so formuliert habe, wie ich sie selbst gemeint habe. Auch meine Antwort war kein Angriff.

Das ist halt einfach das, was mir von mehreren Seiten gesagt wurde. Aber ich bin noch dran, hoffentlich kann ich in ein paar Wochen über mehr berichten.

Jein, viele Normen sind in Österreich nicht direkt verpflichtend. Zwar relevant (zB. wenn man vor Gericht über irgendwas streitet), aber nicht direkt verpflichtend.

Da geb ich dir Recht. Die Leitmerkmalmethoden sind m.E. auch nur sehr bedingt geeignet für die Evaluierung der Tätigkeiten im Rettungsdienst. Das Einladen der Trage in ein Auto ist da so ein klassisches Beispiel - das ist nämlich je nach Mensch sehr belastend, das lässt sich nur schlecht abbilden in den LMM. Auch zB. das Umlagern von liegenden Menschen. Das ist in den LMM gar nicht so schlimm, aber nach einer Untersuchung der DGUV eine von vielen Tätigkeiten, die ohne Hilfsmittel “sicher gefährdend” sind. Und ein Rollboard - so ein kurzes klappbares - kann man mithaben und verwenden.

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4763 (Gleich am Anfang, Seite 2 in der Tabelle Tätigkeit 7)

Ist aber auch egal - andere Punkte sind auch in den LMM eindeutig. Und das reicht schon.

Ich hab sie mir gekauft. Du hast Recht - “kraftunterstützte Beladesysteme” sind hier gemeint im Vorwort. Das kann jetzt die Trage selbst sein, oder ein System welches die Trage einlädt/einzieht. Solche Systeme zum einziehen gibt es defacto nicht mehr - eben weil jeder auf der Welt elektr. Tragen kauft und das niemand braucht. Du wirst keinen Hersteller finden, der sowas zB. für die Stryker M1 baut und verkauft.

Oft schon - bei diesem konkreten Thema muss ich dir widersprechen. Ich finde die bestehenden Gesetze eindeutig genug, dass wir hier ganz klar von Rechtswidrigkeit reden meines Erachtens. Ich halte euch auf dem laufenden :slight_smile:

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Was ich nicht verstehe, und verzeih die direkte Frage: der LV Tirol gibt ja einen recht guten Fahrplan vor, was kraftunterstützte Systeme angeht. Aus meiner Sicht (hunderte km entfernt) wollen sie ja eh. Warum dieser Eifer, den du hier zeigst - mit Rechtsstreitigkeiten und Anzeigen usw.? Ihr seid ohnedies weiter als diverse andere LV oder Organisationen. Warum exponierst du dich dafür hier so?

Dafür sind wir doch hier, oder? :wink:

Naja, ob man den Fahrplan “gut” findet ist halt die Frage. Er ist mehr als nichts, und ich kann das Bemühen schon würdigen und trotzdem unzureichend finden. Von knapp 200 fahrzeugen (über 180 davon mit Liegen) genau 15 Stück bis 2030 mit elektr. Liegen auszustatten ist für mich einfach nicht ausreichend. Das sind ein paar Prozent. In 5 Jahren! Du darfst nicht vergessen: Da werden ja trotzdem viele andere Fahrzeuge wieder neu angeschafft in der Zeit - mit altem Zeug. Das dauert dann 20 Jahre oder mehr bis das flächendeckend angekommen ist. Das reicht nicht. Und eine ernsthafte dauerhafte Auseinandersetzung mit dem Thema findet ja trotzdem nicht statt. Es hört ja nicht auf damit. Was ist mit anderen Arbeitsmitteln? Treppengleittuch auf jedem Auto? Ergonomische Gestaltung der Fahrzeuge?

Stimmt, tun sie. Aber wollen ist halt nicht tun.

Weils mir ein Anliegen ist, und es die Mitarbeiter:innen verdient haben. Und zwar jede:r - ausnahmslos. Auch am KTW. auch der RTW-B. Jede:r. Und auch Zivis, FSJ und Ehrenamtliche.

Bei dem Thema vielleicht, weil sie das Pech haben, dass ich hier arbeite. In anderen Themen entwickeln wir uns in Tirol eher zurück als vorwärts :wink:

Warum nicht? Es braucht immer jemanden, der es sagt. Das Duckmäusertum in Österreich hängt mir zum Hals raus ehrlich gesagt. Ich bin sachlich, ich kann Texte (Gesetze) sinnerfassend lesen und meine Meinung begründen. Und bei ein paar Dingen (zB. der Gesundheit der Mitarbeiter:innen) ist meine Kompromissbereitschaft halt einfach endenwollend. Muss man nicht verstehen, ich halts für immens wichtig. Sonst passiert nix.

Und alleine bin ich nicht - die Mannschaft bei uns steht (zum Großteil) hinter mir, und meine Kollegen im BR-Kollegium auch.

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Das kann ich nachvollziehen, das hatte ich anders im Kopf (oder nicht genau genug gelesen).

Liebe Grüße von (k)einem Duckmäuser - weil ich der Meinung bin, dass gewisse Ausdrucksformen der internen Auseinandersetzung und nicht der Öffentlichkeit vorbehalten sein sollten. Eben weil ich der Meinung bin, dass der Zweck nicht immer die Mittel heiligt und weil ich eigentlich bemüht bin, nicht nur als Krätzn wahrgenommen zu werden, sondern als Partner … ich habe die Erfahrung gemacht, dass man damit mehr erreicht. Aber deine Mittel bleiben dir vorbehalten, ich hab mich nur gewundert.

Darf ich fragen was an meiner Ausdrucksform du ungeeignet für die Öffentlichkeit empfindest? Ist das Forum hier für dich “öffentlich” in diesem Sinn? (ja ich weiß jeder kann hier lesen, ich hoffe es ist klar wie ich das meine)

Welche Mittel hab ich eingesetzt, die für dich über das Ziel hinausschießen, oder interpretier ich hier zuviel hinein? Findest du, beobachtet hier im Forum und von außen, wobei ich dich nicht kenne, dass ich etwas gesagt oder getan habe, wofür man mich als “Krätzn” wahrnehmen kann/sollte/darf? Und es hängt nicht ausschließlich von mir ab, ob ich als “Partner” gesehen werde oder nicht.

okay. ich finde “es kommt darauf an”. Reiner “kuschelkurs” funktioniert nicht immer und reicht auch nicht immer. Ich gehe davon aus, dass dich an meiner Kommunikation oder meinem Tun etwas stört, mir würde es helfen, wenn du das etwas näher ausführst. Musst du natürlich nicht.

Das tun sie tatsächlich, ich habe keine politischen oder anderweitigen (weder im Verein noch extern) Ambitionen und bin mit meinem Job (Rettungsdienst) mehr als zufrieden. Das macht mich von “aber was wenn ich jemandem nicht gefalle” recht unabhängig.

Ich schreib dir das als PN, damit wir beim Thema bleiben. Aber ich darf weiterhin betonen: das ist rein meine persönliche Meinung zur Außenwahrnehmung - und ja, auch dieses Forum ist Öffentlichkeit.

"Frage 11: Inwiefern werden Evaluierungen und Schutzmaßnahmen nach ASchG auch auf ehrenamtlich tätige Sanitäter:innen angewandt?

Das ASchG gilt nicht für ehrenamtlich tätige Sanitäter:innen, diese sind keine Arbeit- nehmer:innen im Sinne des ASchG."

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/2872/imfname_1725119.pdf

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