Dem kann ich so nicht zustimmen, der Beruf des Sanitäters, geregelt im Sanitätergesetz wird von allen ausgeübt, egal ob mit oder ohne „Berufsmodul“. Die Ausübung ist im § 23 geregelt und setzt einen Chefarzt mit ärztlicher Aufsicht voraus. Eine „berufsmäßige“ Ausübung ist im § 43 (Berufsmodul) geregelt, die Ausübung allgemein ist aber iterativ in drei Formen möglich (§ 14):
freiwillig/ehrenamtlich
„Job“/berufsmäßig
Soldat/Beamter/Zivi
Soldat/Beamter/Zivi(/Freiwillig) fallen nicht unter die Kategorie „berufsmäßig“ und benötigen daher auch kein Berufsmodul. Was ja auch Sinn macht, weil für keine dieser Beschäftigungsformen die Arbeitsrechte, wie sie ein nicht unwesentlicher Teil des Berufsmoduls sind, gelten.
Man könnte sich jetzt über Berufs- vs. Tätigkeitsberechtigung streiten, aber das entspricht alles nicht der Intention des Gesetzgebers, Zivildiener ganz klar im RD einzusetzen.
Ich bin gerade nicht super sattelfest beim aktuellsten Stand dazu, aber im RKNÖ brauchen die sog. „qualifizierten ZDL“, zumindest soweit ich es im Kopf habe, sehr wohl ein Berufsmodul und auch eine entsprechende Vereinbarung für den Einsatz als qualifizierter ZDL, so wie von @ThomasdL geschrieben.
Wir hatten das bei uns an der BezSt. auch schon mit EA, die bereits NFS oder NFS-NKx waren beim Antritt des Zivildienstes. Die dürfen dann auch entsprechend am RTW und als Lenker auch mit SoSi eingesetzt werden, haben sie ja schließlich als EA davor auch gemacht. Für den „frischen RS“ gibt es die Möglichkeit des qualifizierten Einsatzes beim RK NÖ aber glaub ich nicht.
Es steht auch jeder Organisation frei eigene Voraussetzungen wie RS+ oder sonstwas zu erfinden, aber das hat halt nichts mit gesetzlichen Voraussetzungen zu tun.