Zerschneidung von Kleidung

Hat jemand eine Idee wie es rechtlich geregelt ist wenn Sanitäter dem Patienten die Kleidubg zerschneiden um schnellen Zugang für weitere Maßnahmen zu haben? Ist das rechtfertigender Notstand?

Ich glaube nicht, dass es dazu ein Gesetz braucht. Das regelt die Haftpflichtversicherung der Hiorg falls der Patient das Gewand ersetzt haben möchte.

Grundsätzlich gilt wie bei jeder Maßnahme: Ist der Patient wach & orientiert → hole die Zustimmung ein, verweigert er dies ist die Maßnahme zu unterlassen, gibt er sein Einverständnis verliert er sowieso jegliche Schadenersatzansprüche dir gegenüber.

Sofern der Patient nicht wach und/oder orientiert ist, und die Maßnahme notwendig ist, besteht meines Wissens auch kein Anspruch gegenüber dem Sanitäter oder der HiOrg, strafrechtlich wäre das vom §10 StGB „Entschuldigender Notstand“ gedeckt (sofern die Maßnahme angemessen war) - zivilrechtlich vom § 1306a ABGB.

Eventuell besteht ein zivilrechtlicher Anspruch, sofern die Maßnahme im Zuge eines fremdverschuldeten Notfalls notwendig geworden war, gegenüber dem Verursacher. (zB. Verkehrsunfall)

Nachzulesen unter:

Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, das hier ist keine Rechtsberatung :wink:

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Grundsätzlich bin ich bei meinem Vorposter, nur es kann schon zu Streitigkeiten führen, war es wirklich notwendig das …

Diese Frage stellen sich auch andere SportlerInnen.
Ich kann mich an einen Fall erinnern wo in Ried i Innkreis ein extrem wertvolles Trikot von einem Fan aufgeschitten werden musste.
Der Fan hat sich sogar an die oÖ Nachrichten gewandt.
Wies ausgegangen ist, kann ich leider nicht sagen.
Das Argument vom beim Einsatz bewusstlosen (Unterzucker) war, dass es nicht unbedingt notwendig gewesen wäre zu schneiden, ein aufrollen etc. wäre gelinder gewesen. Daher Kostenersatz.
Zum Blick über den Tellerrand, einige Feuerwehren in .at haben sich schon Klagen eingefangen, weil sie bei Unfallautos die Trümmer ins Unfallauto gelegt haben, das hat dann den Wert gemindert, zb. Sitze und Verkleidung konnten nicht mehr verkauft werden.

Strafrechtlich wurde das Verfahren eingestellt. Es wurde auch der zivilrechtliche Weg bestritten, dort ging es gut für den Sani aus (Muss nix zahlen).
Zum damaligen Zeitpunkt war die Lehrmeinung bei der vorgefundenen Lage Reanimationsbereitschaft und traumatologischer Notfallcheck.

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Bewusstloser Patient ist doch auch heute noch zweifelsfrei Atemkontrolle mit freiem Oberkörper = Zerschneiden gerechtfertigt.

wenns Knopferl oder Reißverschluss gibt - eher nicht zerschneiden :smile:

Natürlich nicht um jeden Preis, auch ein Trikot würde ich zuerst hochziehen probieren. Aber wenns um die Diskussion einer Klage geht, ist das ja schon passiert^^