Wien: Verordnung zu Mindestanforderungen - NFS am RTW

Verordnung: notfallmedizinrecht.at/wp/wp … n-2015.pdf

Quellen:
wien.gv.at/recht/landesrech … schriften/
notfallmedizinrecht.at/wien- … dlich-vor/

[size=85]Edit von eklass, 16.1.2015, 19:56: Verschoben von ‚Allgemein‘ nach 'Recht’[/size]

Ändere das vielleicht in einen Quote. Ist ja wörtlich zitiert :wink:

Ansonsten: nichts neues, aber gut das es mal verschriftlicht ist.

bin gespannt was sich jetzt so ändert. Bei den Medikamenten gibts besonders viel Spielraum. Was da dem neuesten Stand der Wissenschaft entspricht kann man ja durchaus unterschiedlich sehen (also wenn man so vergleicht, was auf einem Wiener NEF und einem Niederösterreichischem verlastet ist. Oder zwischen Deutschland und Wien :wink: )

Grundsätzlich eine gute Sache, aber der eine oder andere „Mist“ hat sich eingeschlichen… z.b. dass ein NAW kein 12er EKG braucht, dafuq?!?

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Juristen sind halt Juristen. Aber denken nicht immer so kompliziert wie man meint ^^

Schaust du §2 Z11. Ein NAW ist ein RTW mit Notarzt. Ergo: Für den NAW gilt die RTW Ausstattung + paar Sachen zusätzlich…

Auch wenns vielleicht nicht perfekt ist, davon kann man in NÖ nur Träumen…

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Aktuell macht man sich mit der NEF Umstellung das Leben noch unnötig schwer, die Geschichte „Standard RTW“ ist noch nicht vom Tisch, in einigen Gebieten vereinigen sich Notärzte gegen den „T5 als RTW“ und fordern einen NFS am RTW, also abwarten.

Naja, nachdem Rettungsdienst bei uns ja nicht wirklich viel wert ist ( ~30€ für den Transport ins nächste KH, egal welche Resourcen verbraucht werden [Arbeitszeit + Material + Abgaben an die Leitstelle…], wird sich RTW mäßig nicht viel ändern -.-
Und der Ruf der Notärzte is mehr als verständlich, leider haben die nicht viel Mitspracherecht, so wie alle Beteiligten im Rettungsdienst^^

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Sicher ein guter Ansatz, aber für die Steiermark wo die Landesregierung versuchte per Gesetzesnovelle einen überwiegenden Anteil an Ehrenamtlichen durchzusetzen und dies selbst dem Bundesministerium aufstieß eher schwerlich umzusetzen.

naja, zumindest bis ganz vor kurzem gabs auch bei der ma70 immer wieder RS-only RTWs.
weiß nicht ob das mittlerweile ganz draußen ist.

Gab es vorher inhaltlich gleichbedeutend auch schon verschriftlicht, allerdings nur MA70 intern als Organisations- und Dienstvorschrift und nicht als Gesetzestext.

SOLLTE es nicht geben… - ein NFS-Kurs der ein halbes Jahr aufgrund unvorhersehbarer äußerer Notwendigkeiten verschoben werden musste (und die geplante Ausbildung von NFS insgesamt um ein halbes Jahr verzögert hat), die Notwendigkeit der weiteren Umstellung von (überwiegend NFS+) 24er auf 12,5, über 80 Neuaufnahmen die überwiegend RS und vorerst keine Lenker sind. - Kurz gesagt, da kann es schon knapp werden.

Der erste Schritt - welcher im Übrigen bereits vor 10 Jahren hätte geschehen können - ist getan. In den Bundesländern wäre es allerdings nur möglich, einen NFS pro Fahrzeug (unabhängig ob bei Patient oder als Fahrer) vorzuschreiben. Ich bin gespannt, ob sich die Landesverantwortlichen an dieses Projekt wagen!

Ich glaube es nicht.

Was würde passieren? Man frag das RK beziehungsweise die großen Organisationen. —> Die jammern/wollen mehr Geld/halten es für unmöglich. ----> Es passiert nichts.

Es kann auch nichts passieren, denn dafür ist das RK viel zu eng mit der Politik verbandelt. Teilweise gibt es Doppelfunktionen, teilweise sind ehemalige Spitzenfunktionäre aus der Politik dann im Alter in Kontrollfunktionen beim RK (Präsidium oÄ).

Beispiel
NÖ: Präsident: de.wikipedia.org/wiki/Willi_Sauer

Wien:
Präsident: de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_Krepler (Nicht direkt Politiker, aber prominenter Unterstützer der SPÖ)
VP: wienerstadtwerke.at/eportal2 … ntId/71079 (Ein Schelm der böses dabei denkt)
VP ots.at/presseaussendung/OTS_ … nzdirektor (Finanzdirektor der Stadt Wien)

Oberösterreich: Präsident: bit.ly/1PB0JOJ)

Burgenland: Präsident de.wikipedia.org/wiki/Bruno_Wögerer (Ehemaliger SPÖ Landtagsabgeordneter)

Kärnten:https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Ambrozy (Ehemaliger SPÖ Landeshauptmann)

In der STMK, SBG, T und VBG hab ich auf die schnelle nichts gefunden. Aber zu viel Zeit mag ich auch ned investieren :wink:

Der ASB ist eine Vorfeldorganisation und hatte bis vor kurzem noch ein Entsendungsrecht in den Bundesparteivorstand der SPÖ - da muss man wohl nicht näher drüber reden.(Hat sich mit dem Parteientransparenzgesetz aufgehört, hätte man das beibehalten wollen hätte man alles offenlegen müssen).

Malteser und Johanniter sind insgesamt zu unbedeutend und außerdem Hilfswerke von Ritterorden. Daher muss der Präsident aus den Orden (Malteserritter beziehungsweise Johanniter) kommen. Da man nicht so einfach Ordensritter wird kann man da schlecht Politiker parken. Die Präsidenten sind aber sicherlich auf andere Art und Weise gut vernetzt.

Übrigens - nur weil ich grade drüber gestolpert bin und wie schon erwähnt:

de.wikipedia.org/wiki/Franz_Schnabl - Präsident des ASBÖ und Mitglied im Bundesvorstand der SPÖ.

Nur das Rk ist unabhängig , der Asb Wien war bis 2011 eine offizielle Vorfeld Organisation der Spö Wien.
Also beim Asb ist das normal, nur das Rk sollte unabhängig sein, jedenfalls behaupten die das immer von sich.

stmv1.orf.at/stories/467244

Und dann hätten wir ja noch den Herrn Mayer, ehem. VP-Landesrat, bis 2013 RK-Präsident, ORF-Publikumsrat.
Seit 2013 ists halt Gerald Schöpfer, ehem. VP-Landtagsabgeordneter und VP-Bildungssprecher.

Wobei man anmerken muss - das Präsidentenamt ist bei den meisten Organisationen ohne Einfluss auf die operativen Tätigkeiten. Mir ist zumindest kein LV des RK bekannt, in welchem der Präsident eine operative Entscheidungsgewalt hat - OÖ vielleicht, bin mir nicht sicher. Aber überall anders ist er zwar Präsident, steht grundsätzlich lt Vereinrecht auch strafrechtlich dafür gerade, aber Misprache im operativen Bereich - nein.

Die Frage die ich mir stelle ist, was hat die Partei Zugehörigkeit der Präsidenten mit der Mindestanforderung am RTW in Wien zu tun?