Ja, ich kenne das Problem. In diesem Fall musst Du im Falle der Fälle nachweisen können, dass Du in Deiner Ausbildung die Tätigkeit erlernt hast und anwenden kannst. Ebenfalls muss der Nachweis erbracht werden, dass die Behandlung „lege artis“ ist. - Wir alle wissen, dass dies extrem Schwer ist, erst recht wenn sich die Dinge ständig ändern. Das ist ein rechtliches Problem welches bisher so gehandhabt wurde, dass ein Sachverständiger die Behandlung bewertet. Sollte dieser zum Schluss kommen, dass dies „lege artis“ war, ist alles gut. Wenn nicht, dann „brennt der Hut“.
Ich stimme dir da größtenteils zu. Aber wenn der Sachverständige die Behandlung als korrekt einstuft erübrigt sich der Ausbildungsnachweis meiner Meinung nach.
Wenn es nicht dem medizinischen Standard entspricht UND nicht von meiner Lehrmeinung gedeckt ist, werd ich da im Schadensfall nicht gut davonkommen. Stimmt.
Interessant, vor einem halben Jahr hast du augenscheinlich und richtigerweise in die andere Richtung argumentiert. viewtopic.php?f=25&t=1702&
Auch das kommt immer wieder: nope, weil du es nur kannst weil du Sanitäter bist und somit auch als Sanitäter tätig wirst. Somit findet das SanG Anwendung.
Beide Diskussionen hatten wir schon zur Genüge.
Ich korrigiere:
Der § 10 StGB - Rechtfertigender bzw entschuldigender Notstand gilt für jedermann. Nicht nur für Sanitäter.
Es ist egal ob man Sani ist oder nicht. Wenn man die Uniform trägt, dann ist man den organisationsinternen Richtlinien und dem SAN-G unterworfen. Sonst nicht. Das SAN-G ist ein Berufsrecht. Es gilt nicht in Deiner Freizeit.
Bitte Halmich „Recht für Sanitäter“ lesen.
Auch ich lasse mich belehren und ändere meine Meinung. Sowas machen intelligente Menschen, wenn Sie eine bessere und plausiblere Erklärung für Vorgänge, von denen Sie nur bedingt Ahnung haben bekommen. Halmich und Leonardelli sind hier aktuell das Maß der Dinge.
Selbst in diesem Forum wo sich hauptsächlich erfahrene und hochausgebildete Sanis tummeln entstehen diese Diskussionen, weil einfach viel Unklarheit herrscht sofern keine SOPs da sind bzw. diese nicht gelebt werden. Und da kommt dann ein junger Rambo-NFS daher und glaubt er kann alles und er weiß alles - und das ist gefährlich weil man schon seine Grenzen kennen soll.
Ich glaube wenn es hier einen blinden Fleck gibt ist der NFS aufgrund seiner Sorgfaltspflicht selbst dafür verantwortlich sich aktuelle Lehrmeinungen anzueignen (wohlgemerkt keine invasiven Verfahren, wenn nicht vorab trainiert und freigegeben). Dabei spreche ich von Fachliteratur, erweiternde Kurse wie PHTLS, AMLS, EPC, etc. weil die einfach strukturiert den aktuellen Stand der Medizin und Wissenschaft widerspiegeln.
Ich für mich habe das so definiert, da wir auch kaum SOPs haben was medizinisches Handeln als NFS betrifft (außer die AML-Algorithmen), dass ich mich sehr nah an der RS Lehrmeinung bewege und (wie egtl auch im Gesetz steht) Basismaßnahmen mache und on-top meine Erfahrung als NFS und die Algorithmen der AMLs lege. Darüber hinaus lese ich die Fachliteratur um auch antizipieren zu können was der Doc (wenn dann einer hinzukommt) möchte und machen wird.
Das Thema mit der Thoraxdrainage ist halt schon ein sehr hartes und kommt zum Glück nicht so häufig vor, als dass man hier den Notstand im StGB herauskramen müsste. Und da muss man sich schon richtig klar sein was man da jetzt macht und sich dessen auch bewusst sein. Und da ist es sicher keine unterlassene Hilfeleistung wenn ich keine Bülau lege „im Feld“, weil ich immer argumentieren kann, dass ich nicht dafür ausgebildet bin (und 2x im Leben an einer Schweinehälfte zählt nicht, und ein paar mal assistieren und zuschauen auch nicht) und auch nicht zB die Möglichkeiten hatte (ich glaube auch nicht dass ihr mit Thoraxdrainage-Sets wandern geht) - ergo stimme ich hier RedTiger zu dass das auf keinen Fall zumutbar ist.
Blöde Fragen…
Aber welcher Sani lernt das wo und praktiziert das auch regelmäßig, so dass er sagen kann, er kann es und ist geübt? Nämlich so, dass er es irgendwo in den Bergen, nachts, bei Sturm und Regen/Schneefall beherrscht (so dass eben keine Hilfe zeitnah kommen kann)
Des weiteren, wer geht mit einer so umfangreichen chirurgischen Ausrüstung wandern?
Ah geh, a guada Feidl, a Zirb’n Schnops und a Kulli reichan do aus.
Schön gesagt. Zudem ist der Staatsanwalt noch nicht geboren, der auch nur eine Anklageschrift wegen unterlassender Hilfeleistung bezüglich eines Sanis schreiben würde, der beim Wandern einen Patienten mit Spannungspneu trifft und ihm dann keine Bülau legt … das sind zwar nette Beispiele für das „Was-wäre-wenn“-Teilnehmergrüppchen eines Rechtsvortrags, die aber mit der Realität nichts zu tun haben.