Eine schwierige Frage - kann man nicht so einfach beantworten.
Verschwiegenheit ist eh klar, gemäß § 54 Abs 2 Z 4 ÄrzteG macht eine Ausnahme soweit dies für höherwertige Interessen der Rechtspflege unbedingt erforderlich ist.
Das ist bei den bloßen Verwaltungsübertretungen bei so einer Demo jedendalls nicht der Fall, und bei den Sachbeschädigungen ist es nicht konkret genung. Sich auf die Bestimmung zu schützen hält nie.
Es gibt nach der StPO ein paar Möglichkeiten (dann hat man den „Gerichtsbeschluss“) - aber hier sind wir im Bereich des Verwaltungsrechts. Also nein - auch nicht möglich.
Ich sehe da jetzt nicht so die Möglichkeit, vielleicht gibt es irgendwo eine Sonerbestimmung (glaub ich aber nicht).
Natürlich ist die Polizei ja nicht blöd (Der Pürstl hat wohl auch nicjt das Detailwissen), die werden die Leute schon irgendwie ausforschen - zb in dem sie alle fotographieren und alle filmen (Einseits werden auch nicht vermummte unter den „Opfern“ sein, andererseits weiß ich nicht wie sich Vermummumg und Pfefferspray vertragen). Mit moderner Software (Augenabstand etc) lässt sich - entsprechende Vergleichbilder vorausgesetzt sicjer was machen. Bei der sogenannten „Holigan-Datenbank“ funktioniert das bereits.
Außerdem haben sich diese Spezialisten in die SPÖ Parteizentrale begeben - und die ist bekanntlich (zumindest am Eingang) videoüberwacht. Dieses Band sollten die Polizei leicht bekommen.
Antwort: Die Daten gibt es offiziell nicht so einfach - es gibt aber andererseits kein Beweisverwertungsverbot. Wenn die Tipse am Schalter nett mim Polizisten plaudert (oder die Freunde von der freiheitlichen Gewerkschaft (AUF?) die ja sowohl bei Polizei als auch bei Berufsrettung sehr stark ist) und die Polizei die Daten bekommt ist es halt so. Man kann sich dann zwar dagegen vorgehen - aber wenn man ned weiß wers war…
Außerdem bekommt man von der Polizei den Strafbescheid, gegen den kann man berufen und die Polizei wird das gut beweisen können. Die Fotos von der Demo haben sie ja - wenn sie -irgendwo her - den Namen haben können sie die Verbindung herstellen und haben dann einen Stichhaltigen beweis. Woher sie die Verbindung - Foto → Name herstellen wird da wohl garnicht thematisiert und ist entsprechend schlecht bekämpfbar.
Man wird sehen was rauskommt…
Ich recherchiere den datenschutzrechtlichen Aspekt noch weiter.
EDIT: Bis jetzt habe ich wenig gefunden - die höchstgerichtliche Judikatur spricht von eine umfassenden Abwägung im Einzelfall. Beispiele sind zb Autofahrer die trotz eine Krankheit die fahruntüchtig macht fahren wollen → Meldung an die Polizei zwecks Führerscheinentzug. Trotz allem kann eine Einzelabwägung in solchen Fällen nicht für die Polizei ausgehen, es ist ja nichts bekannt außer große Demo und der hat halt Pfefferspray im Aug. Anders sieht es klarer Weise beim geflüchteten Bankräuber, Serienmörder etc mit zb einer Schusswunde aus. Und natürlich bei Kindern!