Weitergabe von Daten an die SW

Aus einem Artikel des Online-Standards (derstandard.at/1389858284616/Pol … urnalisten)
Letzter Absatz

Wie sehen das die Juristen unter uns? Stimmt die Aussage so? Braucht man dafür einen Gerichtsbeschluss?

Ohne jetzt Stellung zu beziehen oder eine Diskussion über den Abend generell lostreten zu wollen, rein rechtliche Aspekte will ich hören!!!

Eine schwierige Frage - kann man nicht so einfach beantworten.

Verschwiegenheit ist eh klar, gemäß § 54 Abs 2 Z 4 ÄrzteG macht eine Ausnahme soweit dies für höherwertige Interessen der Rechtspflege unbedingt erforderlich ist.

Das ist bei den bloßen Verwaltungsübertretungen bei so einer Demo jedendalls nicht der Fall, und bei den Sachbeschädigungen ist es nicht konkret genung. Sich auf die Bestimmung zu schützen hält nie.

Es gibt nach der StPO ein paar Möglichkeiten (dann hat man den „Gerichtsbeschluss“) - aber hier sind wir im Bereich des Verwaltungsrechts. Also nein - auch nicht möglich.

Ich sehe da jetzt nicht so die Möglichkeit, vielleicht gibt es irgendwo eine Sonerbestimmung (glaub ich aber nicht).

Natürlich ist die Polizei ja nicht blöd (Der Pürstl hat wohl auch nicjt das Detailwissen), die werden die Leute schon irgendwie ausforschen - zb in dem sie alle fotographieren und alle filmen (Einseits werden auch nicht vermummte unter den „Opfern“ sein, andererseits weiß ich nicht wie sich Vermummumg und Pfefferspray vertragen). Mit moderner Software (Augenabstand etc) lässt sich - entsprechende Vergleichbilder vorausgesetzt sicjer was machen. Bei der sogenannten „Holigan-Datenbank“ funktioniert das bereits.

Außerdem haben sich diese Spezialisten in die SPÖ Parteizentrale begeben - und die ist bekanntlich (zumindest am Eingang) videoüberwacht. Dieses Band sollten die Polizei leicht bekommen.

Antwort: Die Daten gibt es offiziell nicht so einfach - es gibt aber andererseits kein Beweisverwertungsverbot. Wenn die Tipse am Schalter nett mim Polizisten plaudert (oder die Freunde von der freiheitlichen Gewerkschaft (AUF?) die ja sowohl bei Polizei als auch bei Berufsrettung sehr stark ist) und die Polizei die Daten bekommt ist es halt so. Man kann sich dann zwar dagegen vorgehen - aber wenn man ned weiß wers war…

Außerdem bekommt man von der Polizei den Strafbescheid, gegen den kann man berufen und die Polizei wird das gut beweisen können. Die Fotos von der Demo haben sie ja - wenn sie -irgendwo her - den Namen haben können sie die Verbindung herstellen und haben dann einen Stichhaltigen beweis. Woher sie die Verbindung - Foto → Name herstellen wird da wohl garnicht thematisiert und ist entsprechend schlecht bekämpfbar.

Man wird sehen was rauskommt…

Ich recherchiere den datenschutzrechtlichen Aspekt noch weiter.

EDIT: Bis jetzt habe ich wenig gefunden - die höchstgerichtliche Judikatur spricht von eine umfassenden Abwägung im Einzelfall. Beispiele sind zb Autofahrer die trotz eine Krankheit die fahruntüchtig macht fahren wollen → Meldung an die Polizei zwecks Führerscheinentzug. Trotz allem kann eine Einzelabwägung in solchen Fällen nicht für die Polizei ausgehen, es ist ja nichts bekannt außer große Demo und der hat halt Pfefferspray im Aug. Anders sieht es klarer Weise beim geflüchteten Bankräuber, Serienmörder etc mit zb einer Schusswunde aus. Und natürlich bei Kindern!

Vorab: Ich bin kein Jurist und falls die folgende Überlegung überhaupt nicht zutreffend sein sollte, bitte ich entsprechend um Nachsicht :wink:. Ermöglicht der Umstand, dass bei der Demo auch Polizisten verletzt wurden, nicht doch die Realisierung einer der Optionen der StPO zur Erwirkung der Herausgabe von Daten mittels Gerichtsbeschluss? Der jeweilige Tatbestand sollte ja schließlich in den Bereich des Strafrechtes fallen, oder gibt es hier für Gewaltdelikte bei Demonstrationen eigene Sonderbestimmungen?

Dass die Aussage seitens der Polizei, „wir holen uns die Daten einfach von der Rettung“, gelinde gesagt nicht unbedingt optimal und nicht sonderlich professionell ausgedrückt wurde, steht wohl außer Frage.

Ja - allerdings weiß man ja nicht wer der Täter war.

Und kein Richter der Welt genehmigt dir auf bloßen Verdacht (einer der hundert wars) solche Eingriffe - logiacherweise gegen alle - weil du weißt ja ned wers war. Da steht die Strafdrohung in keinem Verhältnis zum Eingriff.

Tierschützerprozess war eine Ausnahme, aber der war ja ein Justizskandal erster Güte. Sowas machen die nicht wieder…

Wobei Danielle Durand natürlich auch gut in die Antifa Szene passen würde :wink:

Strafrechtlich kommt da nie was raus, Verwaltungsstrafrechtlich halt der Verstoß gegen das Platzverbot, gegen das Vermummumgsverbot, Widerstand, Störung der öffentlichen Ordnung etc.

Selbst Landfriedensbruch wird schwer nachzuweisen sein…

[size=75]-- Editiert am Mo 27. Jan 2014, 15:56 --[/size]

mobil.derstandard.at/13898583119 … tz-zurueck

Im ZIB MAGAZIN ist das Thema kurz beleuchtet worden. Link folgt sobald die Sendung in der TVThek verfügbar ist.

[size=75]-- Editiert am Mo 27. Jan 2014, 21:17 --[/size]

Link: ORF TVThek