Waisenpension gestrichen wegen Tätigkeit für das Rote Kreuz - Klage erfolgreich

https://www.meinbezirk.at/grieskirchen-eferding/c-wirtschaft/arbeit-als-sanitaeter-kostete-ihn-fast-waisenpension_a7484647

Ist jetzt arbeits/sozialversicherungsrechtlich nichts außergewöhliches - schon gar nicht RK/San-Spezifisch. Quasi immer wenn ein Zuverdienst über der Geringsfügigkeitsgrenze bei gleichzeitigem Bezug von Waisenpension besteht, geht die PVA erst einmal davon aus, dass diese die „überwiegende Tätigkeit“ darstellt und damit der Bezugsanspruch erlischt sei. Dagegen bleibt nur zu klagen und oft ist es auch erfolgreich. Da es um viel Geld geht, geht die PVA halt gerne das Risiko eines Prozessverlustes oder eines Vergleichs mit der Konsequenz einer Zahlungspflicht ein - als unnötig viel Geld auszugeben, dass man gar nicht zahlen müsste.
Das Problem ist halt hier die etwas schwammige Gesetzeslage der „überwiegenden Tätigkeit“ die weder im Stundenaufwand noch in der monetären Entgeltung näher definiert wird.