Immer wieder kommt das Thema der großen RTW auf. Mich würde mal interessieren wieviele Dienststellen haben wir in NÖ (auf denen ein RTW vorgehalten wird) und auf welchen davon ist ein TypC verfügbar. Ich kann/will mir das nicht so ganz schlimm vorstellen wie jetzt alle tun. Ich beginne mal mit dem was mir aus dem Stehgreif einfällt, wirr durcheinander ohne spezifische Reihung. Bitte um Ergänzung/Korrektur
Mit TypC:
Lilienfeld
Neulengbach
St. Pölten RK
St. Pölten ASB
Traismauer
Atzenbrugg
Herzogenburg
Pöchlarn
Ybbs
Krems
St. Georgen
Wilhelmsburg
Die Frage ist wie ich Typ c definiere. Nach EN 1789 geht es um Ausrüstung und Höhe im patientenraum.
Da geht es nicht darum ob Tragsessel ja/nein oder ob trage in der Mitte.
Weil ich kenn mehrere Asb Dienststellen die haben auf allen ihren Fahrzeugen die notwendigen Abmessungen und auch die notwendigen Geräte auf den Fahrzeugen und fahren mit manchen dieser Fahrzeuge dann ktw oder ktw-b.
Ich würde da eher großzügig vorgehen, sprinter/crafter, Möglichkeit für NEF Geräte, eigener Monitor. Damit sollte sich ganz akzeptabel arbeiten lassen…
Orth/Donau 54/572 u. 573 wären somit nach deinen Vorstellungen „großzügig“ Typ C, NKx.
RK Groß Enzersdorf ebenfalls (54/407 u. 408) und ASB Marchfeld.
In der Region wurde ja auch schon seit längerem ein NEF ohne gröbere Probleme betrieben.
Alle RTWs der Region haben (hatten?) zumindest Halterung für LP12 sowie Oxyloc vom NEF an Bord.
(Auch RK Gänserndorf und Marchegg, wobei letztere mit T5/6 fahren)
RK Bruck/Leitha hat meines Wissens nach auch „einen Großen“
RK Wiener Neustadt
RK Mödling
RK Mödling/Wiener Neudorf/Biedermannsdorf (bei letzterem bin ich mir nicht ganz so sicher)
RK Neunkirchen (nicht ganz sicher)
RK Leobersdorf
ASB Ternitz (nicht ganz sicher)
ASB Wiener Neustadt
Können wir bitte die Bezeichnung ändern. Typ C und Typ B hat meiner Meinung nach nur im Zusammenhang mit der Norm Sinn, und der Norm entsprechend gibt es wahrscheinlich so gut wie keine Typ C, außer die NAW. In dem Thread soll ja nur gesammelt werden welche Dienststellen große Autos haben und welche nicht oder?
Außerdem würde ich vorschlagen wir fassen diese Infos in einer Tabelle (z.B. mit Google Tabellen) zusammen, damit es übersichtlicher wird.
Hier mal meine Ergänzungen zur Liste (zumindest soweit ich weiß):
Sprinter/Crafter:
RK Mistelbach (nur auf BezSt.)
RK Laa an der Thaya
RK Hollabrunn (sowohl BezSt. als auch OSt.)
RK Retz
RK Horn (BezSt. und teilw. OSt.)
RK Klosterneuburg
RK Atzenbrugg-Heiligeneich
Renault Master:
RK Gänserndorf (BezSt. und OSt.)
RK Großweikersdorf
T5/T6:
RK Tulln (BezSt. und OSt.)
RK Ernstbrunn-Korneuburg-Stockerau (BezSt. und OSt.)
RK Ernstbrunn-Korneuburg-Stockerau fährt derzeit mit T5, wird aber auf Sprinter umstellen. RK Mistelbach plant ebenfalls auf 2 Ortsstellen je einen zusätzlichen Sprinter zu stationieren.
RK Zwettl - 1 Sprinter sonst T5 HD
RK Schrems (Ortsstelle vom RK Gmünd) - Crafter
RK Gmünd - SNAW Crafter der hin und wieder als RTW fährt
ASB Gr. Gerungs - Peugeot Boxer RTW, Ford Transit KTW (rtw ersatz)
Wozu sollen’s das mitführen, wenn a) das Personal es nicht bedienen darf/kann (bezogen auf bspw. LP15 oder Beatmungsgerät) und b) im NeF genau aus diesem Zweck vorhanden ist? Im NEF System sollte eigentlich der Typ B RTW durch die Gerätschaften automatisch zum Typ C werden.
Wir haben seit Jahrzehnten das NEF System, aber das halbe NEF umgeladen habe ich noch nie. Das was ich brauche, kommt in den RTW, sofern nicht vorhanden (bspw. auf manchen LP15).
Btw. Wird nur beim Typ B ein Maß des Innenraumes angegeben. Beim Typ C gibt es keine Maßangabe, da man aufgrund der Ausstattungsdetails ohnehin davon ausgeht, dass er mind. das Maß des Typ B haben muss (also Sprinter oder Crafter Kaszen beispielsweise)
Einen LP15 kann und darf jeder RS bedienen und jeder NFS - der ja auf jedem RTW vorhanden sein sollte (insbesondere in einem NEF System) - müsste ein EKG lesen können. Ein EKG mit einem NFS erspart im übrigen auch unnötige Notarztberufungen bei quasi jedem Thorax&Oberbauchschmerz.
Über die Notwendigkeit eines Beatmungsgerätes eines RTWs kann man berechtigterweise diskutieren, da es abseits vom NA nur ein NKI verwenden darf. Außerdem bietet es für den Patienten in der Notfallsituation keinen Benefit gegenüber einer Beutelbeatmung. Letztendlich spielt es also nur einen Sanitäter von der Tätigkeit des Beatmens frei.
Ich denke durchaus, das die entsprechende Ausrüstung auch auf RTW´s vorhanden sein sollte. Wenn solche für Notfälle zurückgehalten werden sollten diese durchaus als Typ C ausgerüstet sein. Ein Beatmungsgerät auf einem RTW ist zwar meiner Meinung nach eine etwas sinnlose Investition, da viel zu selten in Benutzung, aber ein Monitor/Defi/EKG gehört meiner Meinung nach auf jeden RTW. Vor allem wenn darauf auch Notfallsanitäter zum Einsatz kommen. Siehe z.B. DST Hallein…
Wenn aber auf Fahrzeugen weder Fieberthermometer noch Kinderblutdruckmanschetten vorgehalten werden fehlt bereits grundlegendes. Meiner Meinung nach können wir in Salzburg Ausstattungstechnisch einiges Nachholen.
Aber die Ausstattungsdiskusion hatten wir ja schon oft genug…
Woher kommt dieses sich hartnäckig haltende Gerücht eigentlich? Es sind sehr wohl auch für Typ C in der Norm Abmessungen angegeben, allerdings nicht im Sinn von Abmessungen des Krankenraumes sondern als Behandlungsbereich, der freigemacht werden können muss (Sitze wegklappen, Trage in die Mitte schieben,…). Der Krankenraum muss ausreichend groß sein, damit der definierte Behandlungsbereich nicht eingeschränkt wird.