Versicherungen als Hauptberuflicher

Hello,

Ich wollte mich erkundigen ob jemand im Zuge seiner Hauptberuflichen Tätigkeit im RD irgendwelche Zusatzversicherungen abgeschlossen hat.

LG

Hallo, das würde mich auch interessieren. Mich wundert ja, dass es keine Berufshaftpflichtversicherung für Sanitäter gibt, wie bei vielen anderen Berufen. Sogar die Leut die professionell Bäume schneiden, müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das Risiko ist ja bei uns auch nicht gering - man muss nur einmal deppert mit dem Tragsessel stolpern, und die Konsequenzen können gravierend sein, inkl. potentiell existenzbedrohender zivilrechtlicher Schadensersatzansprüchen.
Ich persönlich habe eine Rechtsschutzversicherung, und, wie die meisten Leute eine Privathaftpflichtversicherung über die Haushaltsversicherung, aber die wird bei einem beruflichen Fall nix bringen (möglicherweise fürs Ehrenamt?). Ich habe nach einer Recherche auch kein passendes Versicherungsprodukt gefunden, dass diese Risiken abdeckt.

Was ich beim ASB gehört habe, übernimmt die Firma die Prozesskosten der ersten Instanz, aber nicht den gesamten Instanzenzug oder etwaigen
Schadensersatz. Das ist allerdings nur Hörensagen, und wenn das so ist, ist das wohl auch nur auf Kulanzbasis und man hat als MA keinen Rechtsanspruch darauf.
Aus meiner Sicht wäre eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll und auch ein Produkt dass Schadensersatzansprüche abdeckt, aber wie gesagt, da habe ich nichts gefunden. Die nächste Frage wäre, was wäre ein sinnvoller Deckungsbetrag für so ein Produkt. Falls da wer was weiß, wäre ich für einen Hinweis dankbar.

LG Purri

Zivilrechtlich sollte einem als Sanitäter eigentlich nichts passieren können.
Dr. Halmich hat das bei uns in einer Fortbildung c.a. so erklärt (bin kein Rechtsanwalt, also bitte mit vorsicht genießen):

Wenn ein Patient die 144 wählt schließt er implizit einen Behandlungsvertrag mit der Rettungsorganisation ab und nicht mit den Sanitätern.
Weil Sanitäter bei der Rettungsorganisation immer in einem Angestelltenverhältnis (das gilt sinngemäß genauso für Freiwillige) tätig sind, haftet Zivilrechtlich auch immer die Organisation und nicht der Angestellte.
Es gäbe laut Gesetz zwar theorethisch Wege wie sich der Arbeitgeber bei groben Fehlverhalten die Schadenssumme vom Arbeitnehmer zurückholen kann, die haben in der Praxis laut Dr. Halmich aber im Grunde keine Relevanz.

Im Grunde ist es genau gleich wie wenn z.B. ein Bauarbeiter an der falschen Stelle stemmt und einen Wasserrohrbruch verursacht. Dann muss auch die Baufirma bei der er angestellt ist den Schaden bezahlen und nicht er selbst.

Ich habe damals für das NKI-Praktikum eine separate Versicherung abgeschlossen. War nicht teuer. Ein paar Euro für die zwei Wochen.

Hab’ die NKI als Selbstzahler bei den Johannitern gemacht und war daher - als Externer - auch nicht über die Organisation versichert.

Kann es sein, dass du da Zivilrecht und Strafrecht vermischst? Wenn das verhalten nämlich Strafrechtlich relevant wird (z.B. Kompetenzüberschreitung, (fahrlässige) Körperverletzung, Sexuelle Übergriffe, etc.) wird immer jede Person Einzeln zur Verantwortung gezogen und da muss die Organisation so weit ich weiß auch nicht zwingend z.B. bei den Anwaltskosten unterstützen.

Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, ist wie gesagt nur Hörensagen und was Schriftliches dazu habe ich nie gesehen. Aber um bei dem Beispiel mit dem Tragsessel-Stolperer zu bleiben, das wäre ja u.U. auch fahrlässige KV. Man hat nicht genau genug geschaut, übersieht ein Hindernis das bei mehr Sorgfalt zu erkennen gewesen wäre, beispielsweise. Was bei Gericht rauskommt, weiß man in Wahrheit im Vorhinein nie.
Aber wenn der AN zivilrechtlich nicht belangt werden kann, wie du sagst, wäre das schon einmal super.
Das man bei einem Vorsatzdelikt wie sexuellen Übergriffen seitens der Organisation nicht unterstützt wird, von dem gehe ich auch aus.

Weißt du noch, um welche Versicherung es sich da genau gehandelt hat?

DBRD-Mitglieder haben automatisch Haftpflicht, Unfall etc. in der Mitgliedschaft mit dabei. Vorteile für Mitglieder – Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD)
Das finde ich sehr praktisch, auch wenn ich es weder gebraucht habe bis jetzt noch Erfahrungsberichte dazu kenne.
Vielleicht wäre das mal ein Punk den man dem BVRD vorschlagen sollte. Das wäre sicher eine sinnvolle Ergänzung im Portfolio.

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Das war damals ein Zusatz zu meiner bestehenden Haftpflicht bei der Zürich.

AK Mitglieder haben meines wissens einen rechtsschutz, Gewerkschaftsmitglieder eine haftpflicht Versicherung;

Ich habe bei meiner „Privat-alles-mögliche“-Versicherung auch eine Berufshaftpflichtversicherung dabei. Da habe ich meinen Versicherungsmenschen einmal gebeten, „Notfallsanitäter NKI“ explizit reinzuschreiben. Ich glaube nicht, dass die Versicherung weiß, was das ist - aber seit dem stehts drinnen. :wink: