Verschwiegenheitspflicht

Ein weiterer aktueller Fall bei dem Sanis ein Waffenlager aufgedeckt haben.

Was sich mir aus dem Artikel nicht ganz erschließt:
Waren die Kameraden bei ihm in der Wohnung oder haben sie Ihn auf der Straße aufgegabelt und dabei entdeckt, dass er bewaffnet ist, woraufhin die SW Nachschau gehalten hat?

„Der renitente Mann beschimpfte die Polizisten und gab an, weitere Waffen zu Hause zu haben.“ Offenbar haben die Sanitäter die Polizei dazugeholt. Nachdem er ja scheinbar eine Waffe dabei hatte wohl klassisch zum Selbstschutz.


Ich finde die Diskussion hier drinnen ja sehr spannend, vor allem da einige Äußerungen suggerieren könnten, dass es für reine Drogendelikte oder anderes eine Anzeigepflicht gibt. Jeder der kein Beamter ist, hat hier in Österreich für die allermeisten (vor allem vergangenen) Dinge überhaupt keine Anzeigepflicht, auch wir Sanitäter nur für die in § 5a iterativ aufgezählten Dinge.
„Begründeter Verdacht“ ist schon ein relativ hoher Maßstab. Wenn man durch die bloße Anwesenheit eines männlichen Anrufers bei einer bewusstlosen Person (auf Grund von Drogen?) den Verdacht hat, eines dieser Delikte wurde erfüllt, feel free. Für mich persönlich ist das ohne weiteren Kontext schon ein großer Spagat.

Grundsätzlich hat jeder ein Anzeigerecht, in meinem Rechtsverständnis ist das aber sehr wohl mit der Verschwiegenheitspflicht aufzuwiegen. Abgesehen von den in § 286 StGB erfassten Fällen glaube ich nicht, dass dieses Rechtsgut sehr oft gewinnen würde. Tatsächlich zu einem Verfahren gegen uns als „Vertrauensbrecher“ wird es hier in der Realität aber nie kommen.

„der Rechtspflege unbedingt erforderlich“ bezieht sich meiner Interpretation nach nur auf Dinge wie die Aussage vor Gericht, die Polizei ist glaube ich nicht Teil der „Rechtspflege“ in diesem Sinne, eher noch die Staatsanwaltschaft.

Man kann natürlich immer behaupten „wir haben die Polizei gerufen wegen Selbstschutz“ und so eine Anzeige erwirken, im Sinne der Patienten wird das ganz oft nicht sein.

Ich würde mir halt überlegen ob ich wirklich das Vertrauensverhältnis Provider - Patient nachhaltig zerstöre, weil ich jemanden unbedingt in eine mit max. 6 Monaten Freiheitsstrafe bedrohte Straftat reinreiten möchte.

Ist halt eine ganz andere Welt als wenn ich (wie in diesem Fall) erfahre, dass jemand eine mit 2-3 Jahren Strafe bedrohte illegale Waffenanhäufung hat, wo möglicherweise noch jede Menge unerfüllte Tathandlungen dranhängen. Gefahrenabwehr ist doch nochmal ganz was anderes als im Nachhinein anzuzeigen.

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