Verschwiegenheitspflicht

Ach jetzt sind wir schon beim „decken“.
Da sieht man schon wie genau du es nimmst mit einem „Verdacht“. Das klingt eher danach als wärst du Exekutive, Richter und Henker in einem wenn du vor Ort bist und erfasst jede Situation zu 100% so wie sie auch wirklich ist.

Ich sehe es aus der Perspektive des „anderen“. Der hat ja auch ein Recht darauf nicht wegen irgendwelchen Verdachtsmomenten die irgendwer hat verfolgt zu werden. Schon gar nicht wegen des Verdachts auf eine Vergewaltigung gemeldet zu werden und dann „nur“ wegen der Drogen (die du vermutlich gar nicht melden dürftest) zum Handkuss zu kommen, weil der Verdacht gar nicht gerechtfertigt war.

Wenn ich den Verdacht habe, fahre ich mit dem Opfer in ein KH welches auf die Untersuchung und Spurensicherung ausgebildet ist. UND SELBST DANN ist es immer noch die Entscheidung des Opfers ob dem ganzen polizeilich nachgegangen werden soll und nicht meine und nicht die des Krankenhauses.

Und nein, die meisten Giftler wissen nicht um die Verschwiegenheitspflicht. Genau darum fragen die dann auch oft, ob wir jetzt die Polizei verständigen wenn wir vor Ort kommen.

Und nur weil etwas nicht meinen moralischen Wertvorstellungen entspricht, habe ich noch lange keine Legitimation mich über geltendes Recht und Regeln hinwegzusetzen.
Gerade wenn es um so sensible Bereiche geht.
Evtl. ist dir aber auch einfach nicht klar was eine Anschuldigung alleine schon anrichten kann, auch wenn sie noch so substanzlos ist.

Warum?
Mache ich in meiner täglichen rettungsdienstlichen Praxis etwas grundlegend falsch?

Naja was ist es dann, wenn eine Straftat nicht gemeldet wird?

Nein ist auch nicht die Aufgabe des Sanis sondern des Ermittlungsverfahrens. Drogenmissbrauch ist halt definitiv etwas für die Exekutive, also ist dies auch beizuziehen.

So einfach wird man eh nicht verfolgt. Es geht ging auch nicht darum gleich einen Vergewaltigung anzunehmen. Die Vergewaltigung war eben nur eine Möglichkeit, was sich hinter einem einfachen, vermeintlichen Drogenmissbrauch verbergen kann, den man nicht meldet, weil man sich auf etwas beruft, was in dem Fall meiner Meinung nicht zutrifft.
Wie gesagt, du musst weder verfolgen noch ermitteln, das ist eh nicht deine Aufgabe.

Irgendwie les ich bei dir eine Abneigung der Exekutive und Judikative heraus.

Vernichtest dabei noch wertvolle Spuren vor Ort, behinderst Ermittlungen, lässt einen eventuellen Tatverdächtigen davon kommen… gratuliere!

Im übrigen würde ich dir ganz dringen empfehlen den §5a SanG dir zu Gemüte zu führen, damit du deine Pflichten als Sani auch mal kennst! Nein auf Absatz 2 Ziffer 1 kannst du dich nicht ausreden.

Im übrigen sind das alles Offizaldelikte und keine Ermächtigungsdelikte. Anders in DE, wo die Körperverletzung ein Ermächtigungsdelikt ist.

Welcher Giftler ist denn nicht Polizeibekannt? Ja im Schickimicki Bereich vielleicht, aber sonst… Nein Übelkeit beim ersten Joint zähl ich da nicht zur Giftlerszene…

§5a SanG

Naja der offensichtliche Drogenmissbrauch lässt sich ja nicht leugnen, wenn man deshalb gerufen wird. Alles andere was sich danach ergibt, ist auch nicht mehr deine Sache. Wer zu Gift greift, soll auch mit den Konsequenzen leben. Was sich bei den Ermittlungen dabei ergibt, ist nicht mehr deine Sache. Du hast offensichtlich eben das Beispiel nicht als solches Verstanden. Lass die Vergewaltigung mal außen vor. Reicht schon wenn das Heroin mit irgendwelchen Substanzen gestreckt wurde oder einen zu hohen Reinheitsgrad hat. Auch hier gilt es seitens der Exekutive einzuschreiten und eine weitere Gefährdungen von Menschenleben zu verhindern. Hilft halt nichts, wenn sie erst dann erfährt, dass was im Umlauf ist, was halt nicht so toll ist, wenn es die ersten Todesopfer gibt, nur weil du dich auf die Verschwiegenheit berufen hast.
Du wirst mir ja zustimmen, dass hier Leben und Gesundheit im ernsthaften Ausmaß gefährdet ist, wenn Heroin mit irgendwelchen Substanzen gestreckt wurde?

Verschwiegenheitspflicht.

Gut. Das ist DEINE Meinung. Ich, und alle in meinem dienstlichen Umfeld, habe da eine ganz andere dazu. Solange nicht jemand mit fachlicher Expertise da was dazu sagt, spar ich mir die Energie einer weiteren Diskussion mit dir.

Du verstehst anscheinend nicht wie Gerüchte entstehen und wie hartnäckig sich sowas hält.

Nö. Definitiv nicht. Ich nehm’s nur mit der Verschwiegenheitspflicht etwas genauer als du. Ich melde meinen Verdacht im KH weiter.

Soso… und du lässt den Patienten so lange liegen und betrittst die Wohnung nicht bis die Spurensicherung da war?
Achja. Hast du ja schon geschrieben. Du gehst ja ohne Polizei gar nirgends rein wo es um Giftler geht. :unamused:
Oder wie gehst du denn bitte vor um keine Spuren zu vernichten?

Und warum bitte nicht?
Ich berufe mich sogar auf Ziffer 1 und Ziffer 3.

Aber wo liest du da heraus dass ein Drogenkonsum gemeldet werden muss? Ich seh’ keinen Punkt der das decken würde.

Es geht hier um schwere Straftaten, die nicht mal so easy im vorbeigehen zu erkennen und beweisen sind. Vor allem wenns um Kindesmissbrauch, vernachlässigung etc. geht. Das braucht Zeit, Expertise und eine strukturierte Untersuchung.

Und wie bitte stellst du fest ob die Beeinträchtigung durch verunreinigte Drogen entstanden ist? Bist du jetzt Labortechniker auch noch? Wie lange dauert bei dir so ein Standardeinsatz? 5 stunden? Bis du mit der Spurensicherung, schreiben von Anzeigen und Labortest fertig bist dauert das doch sicher ein bisschen?
Hast du schon mal erlebt dass ein KH jeden Süchtigen sofort anzeigt und die Polizei holt?

Und ja. Die meisten sind Amtsbekannt. Sind trotzdem noch abhängig. Wir wissen ja inzwischen wie gut Strafen funktionieren bei Suchtkranken.
Ich hab’ so das Gefühl du überschätzt die Konsequenzen die sich für die Giftler durch eine Anzeige ergeben.

Wenn du den Gedanken mal zu Ende denkst und wirklich Leben retten willst, würde ich an deiner Stelle mal nachdenken ob einer nochmal die Rettung ruft, wenn sich sein Kumpel neben ihm eine Überdosis spritzt, wenn er beim letzten mal von der Rettung angezeigt wurde… Vermutlich nämlich nicht, und der Kumpel stirbt. Solange wir von einer reinen Eigengefährdung sprechen, ist die Meldung an die Exekutive einfach nicht mit der Verschwiegenheitspflicht vereinbar.

@RK_RD: Du verrennst dich da in etwas. Keine Ahnung woher dein offensichtlicher Hass auf Drogenabhängige herkommt. Fakt ist, Drogenkonsum ist etwas, was unter die Verschwiegenheitspflicht fällt, ob es dir passt oder nicht. Das einzige was du mit dem vorgehen, „rufen wir gleich die Polizei dazu“ erreichst ist, dass die Süchtigen in Zukunft keine Rettung mehr rufen wenn einer ein Problem hat.
Selbst wenn du die Polizei rufst und die das Aufnehmen, geht das nicht zum Staatsanwalt sondern zuerst zum Amtsarzt und der gibt das nicht weiter solange der Drogenabhängige keine anderen Gefährdet, eventuell ist der Führerschein weg und das war es dann.

Die auch ihre Grenzen hat und es sogar explizite Gründe gibt, wo du die Exekutive verständigen MUSST.

Dann dürfte aber wegen keinem Delikt mehr ermittelt werden. Wie man im Fall Teichtmeister sieht, ist es in gewissen Kreisen ja kein Problem.

Und wertvolle Zeit vergeht. Ich bleib dabei, Abneigung :wink:

Das habe ich nicht geschrieben. Situation abhängig. Gerade bei schweren Delikten ist es wichtig dass die Ermittlungen so schnell wie möglich beginnen, Spuren gesichert werden usw.

Aber so wie ich das lese, wenn du an einen Einsatzort gerufen wirst und dort sich der Verdacht einer Vergewaltigung ergibt und auch der vermeintliche Täter anwesend ist, holst du nicht die Polizei, sondern gibst den Täter die Möglichkeit zu flüchten, Spuren zu verwischen usw?!
Da berufst du dich dann auf die Verschwiegenheitspflicht?

Ich hab nicht geschrieben ich geh in keine Giftler Wohnung ohne Polizei, sondern dass es durchaus üblich ist die Polizei zuzuziehen. Alleine schon aus Eigensicherungs Gründen. Da fehlt dir wohl ein wenig die Erfahrung. Ist im Ländle wohl anders als in Wien.

Situations bedingt. Aber wie man einen vermeintlichen Tatort betrifft, sollte man auch als RD wissen. Auch das klappt in Wien ganz gut.

Du meinst eine Frau ist nach erfolgter Vergewaltigung voll handlungs- und entscheidungsfähig? Man könnte dir glatt Frauenhass unterstellen bei so einer Einschätzung.

Wie sieht denn solch eine entsprechende Meldung aus? Wie dokumentierst du, den Verdacht der strafbaren Handlung und die Übergabe im KH? Wie oft hast du das schon gemacht? Was hat dagegen gesprochen die Exekutive vor Ort zuzuziehen?

Das sind die expliziten Delikte wo du das musst. Wo es noch mal extra gesetzlich angeführt ist. Das Drogendelikt ergibt sich aus §6.

Nein. Das sind auch Delikte die einfach zu erkennen sind dabei. Interessant, nicht so einfache Delikte würdest du erkennen und melden, aber die wirklich einfachen nicht?!

Wenn die Argumente fehlen, muss man es ins extreme ziehen gell!? Ich hab nicht erwähnt dass das Aufgabe des Sanis ist. Dafür gibt es eben entsprechende Labors usw. Die halt dann im Zuge des Ermittlungsverfahren tätig werden. Alles Aufgabe der Exekutive. Die muss aber davon Erfahren um tätig zu werden. Die Beiziehung dieser dauert im Normalfall ein paar Minuten.

Nein weil diese Menschen auch im Krankenhaus einen geringen Stellenwert haben. Du kannst jetzt sagen was du willst, aber das zieht sich durch alle Institutionen hindurch.

Mal ganz abgesehen davon, dass weder die Sucht, noch der Konsum selbst strafbar sind.

Es geht doch nicht ums Strafen ???‍:male_sign: bitte… es geht darum raus zu finden ob es sich um einen klassischen „Unfall“ gehandelt hat oder ob mehr dahinter steckt. Im übrigen ist der Konsum nicht strafbar. Auch der Grund warum das Krankenhaus keine Anzeige macht :wink:
Bei Amtsbekannten wird die Anzeige entweder eingestellt oder nicht verfolgt. Der reine Besitz vom Konsumenten interessiert unsere Justiz eh nicht mehr.

Ja und nein - beim ersten mal ja, bei anderen wo es schon mehrere Anzeigen gibt, denen ist es egal.

Abgesehen davon was hat der Kumpel zu erwarten? Kann eh alles aufs Opfer schieben. Außer er hat angebaut in der Wohnung oder soviel Stoff in der Wohnung, dass das nicht mehr so einfach geht. Aber da rettest du mit der Verschwiegenheit eh niemanden.
Weil da wird auch nicht der RD gerufen.

Was machst du denn bei einem Verkehrsunfall wo keine Polizei verständigt wurde? Redest du dich da auch auf die Verschwiegenheit aus? Wieso verständigt da die Leitstelle von Haus aus die Polizei und beruft sich nicht auf die Verschwiegenheit? Dito Arbeitsunfall?

Hass?! Wenn’s mir darum erkennt zu erkennen ob das Gift verunreinigt ist oder einen besonders hohen Reinheitsgrad hat um andere zu schützen?! Das nennst du Hass?! Du solltest vielleicht mal einen Arzt aufsuchen ???‍♂️
Ist übrigens immer wieder der Fall, dass hier seitens der Exektuive eingeschritten werden muss und dir Abhängingen gewarnt werden müssen.

Nein so ist das nicht ganz. Das Ganze zu erklären ist mir jetzt zu aufwändig. Nur eines, der Amtsarzt muss Meldung an die STA machen. Er kann im Ermittlungsverfahren keine eigenmächtigen Schritte diesbezüglich machen.

Aber das gilt alles nur beim ersten Mal. Danach schaut’s schon anders aus.

Wie bereits mehrmals gesagt, gehts nicht um die Anzeige und Bestrafung, sondern das verhindern weiterer SG Leichen aufgrund der genannten Fälle.

Das geht halt alles nur nicht, wenn die Exekutive bzw Justiz davon nichts wissen.

Verstehe die Aufregung nicht.

SanG § 6. (2)
Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn die Offenbarung des Geheimnisses nach Art und Inhalt zum Schutz höherwertiger Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege unbedingt erforderlich ist.

Hier ist eindeutig ein höherwertiges Interesse der Rechtspflege gegeben.
Wen jemand eine Arsenal von automatischen Waffen zu Hause hat, ist das zu melden.
Wir sind nicht in den USA, wo das als „Ortsüblich“ durchgehen würde.

Es gibt hier dutzende OGH Erkenntnisse, welche bei viel geringeren Sachverhalten ein höherwertiges Interesse der Rechtspflege als gegeben ansehen.

Ich finde das gar nicht lebensfremd, sondern einen der wesentlichsten Gründe, warum die Verschwiegenheitspflicht überhaupt besteht. Bitte überseht in der ganzen Diskussion nicht, dass wir eine Verantwortung gegenüber unseren Patienten haben. Die müssen sich drauf verlassen können, dass ihre Aussagen uns gegenüber im Gesundheitssystem bleiben, da sie sonst die Verständigung der Rettung unterlassen könnten, wenn sie daraus Nachteile zu befürchten hätten.

Ja, die gesetzliche Formulierung im SanG § 6. (2) "Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn die Offenbarung des Geheimnisses nach Art und Inhalt zum Schutz höherwertiger Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege unbedingt erforderlich ist. " ist vielleicht zu schwammig, weil sie viel Spielraum lässt, was denn nun ein höherwertiges Interesse sei.

Für mich ist es weder ein augenscheinlicher Selbstgebrauch illegaler Drogen noch z.B. ein Aufenthaltsstatus.

Sobald es für andere gefährlich werden könnte, schaut das natürlich ganz anders aus.

Ich finde es eher problematisch, und ich erinnere mich an einige unangenehme Situationen, wo die Leitstelle aus unerfindlichen Gründen die Polizei mitalarmiert hat, und es relativ schwierig war, die wieder loszuwerden.

Der Drogenmissbrauch um jemanden zu Vergewaltigen ist nicht so eine Gefahr? Das nehmen von gestreckten Drogen welche im Umlauf sind ist keine Gefahr für andere?!

Es ist nicht deine Aufgabe die Polizei los zu werden, wenn die eine gesetzliche Grundlage hat. Da ist es nicht deine Aufgabe/Recht dich in die Amtshandlung einzumischen.

Lol ich kenne glaub ich keinen einzigen Sani (der das jetzt nicht erst seit gestern macht), der noch nie in einer „Giftler Wohnung“ ohne Polizei war.

Nur weil jemand ein Drogenproblem hat heißt das noch lange nicht, dass ich kategorisch davon ausgehen muss, dass mir dieser Mensch bei nächster Gelegenheit unberechenbar etwas antun will. Klar, wenn ich potentielle Gefahren für meine Mannschaft erkenne, sei es nur, dass jenseits der Türschwelle jemand im Delir wild herumschreit bzw. auf extrem aggressives Verhalten rückschließen lässt hol ich mir sicherheitshalber die Polizei.

Aber wenn der 0815 Suchtmensch in seiner verwahrlosten Wohnung herumvegetiert, halbwegs kooperativ ist und einfach ein medizinisches Problem hat sehe ich überhaupt kein Problem ihn alleine ohne SW zu behandeln. Natürlich vorausgesetzt es geht keine anderwärtige Gefahr am BO durch zB. Messer, Waffen, gefährliche Gegenstände etc. aus aber das sollte ja selbsterklärend sein hahahaha

Ich versteh nicht warum immer das Thema mit den gestreckten Drogen kommt?! Das ist doch nichts was auch nur annähernd den Rettungsdienst irgendwas angehen würde.
Eine Intoxikation muss ich so und so behandeln und dabei ist mir der Reinheitsgrad oder wie und ob die Drogen gestreckt sind doch komplett egal. Erstens hab ich keinerlei Möglichkeit das zu erkennen und zweitens hat es keinerlei Einfluss auf die Behandlung. Vielleicht später im Krankenhaus nach einem kompletten Tox-Screening auf der ICU aber doch nicht präklinisch. Und auf der ICU geht es dann in weiterer Folge auch nur um die zu setzenden Maßnahmen und nicht um irgendeine Strafverfolgung.

Maxl. Oder Sanitäter bleib bei deinem metier. Versorge Patienten und lass das Recht Angelegenheit der Richter sein. Lustig das mit den Drogen. Wie meine Vorposter schon geschrieben haben weiß kein mensch, was in der Blutbahn drinnen ist. Ist der Stoff zu rein (kommt selten aber doch vor) gibts tote! Ist er zu unrein - detto. Außen vor möchte ich die Beschaffungskriminalität lassen. Weil da rennst du, weil vorbereitet durch den Täter sozusagen ins offene Messer.
In Summe brauche ich die ‚blauen“ nicht. Sachverhaltsdarstellung mache ich bei der Behörde auch keine.

Du nicht aber dein Patient bzw die Allgemeinheit.

Und der nächste mit einer Abneigung ggü. der Exekutive. Die „blauen“ - wieder so ein Versuch ein Zusammenhang mit der AUF und FPÖ herzustellen…

Du nicht aber dein Patient bzw die Allgemeinheit.

Und der nächste mit einer Abneigung ggü. der Exekutive. Die „blauen“ - wieder so ein Versuch ein Zusammenhang mit der AUF und FPÖ herzustellen…

Wurde auch nie behauptet. Aber es ist Aufgabe der Exekutive und diese kann nur die was tun wenn sie auch davon erfährt und das möglich frühzeitig. Zum Glück läuft das in der Praxis anders als hier im Forum. Eine Beiziehung wenn die Situation den Sanis komisch vorkommt erfolgt ziemlich oft. Ebenso bei kleineren Strafrechtsdelikten, die ja unter die Verschwiegenheit fallen würden laut einiger.

Wir reden hier nicht von denen die im 01. Bezirk ihre Penthouse Wohnung haben :wink:

Auch nicht von denen die sich die Hand gebrochen haben und halt Suchtkrank sind… und selbst da gibts genug Amtsbekannte wo bei sowas vom RD vorsorglich die Exekutive mit verständigt wird.

Ist das die selbe Allgemeinheit die mit dem Mobiltelefon in der Hand in der u oder Straßenbahn sitzt und nicht 133 anruft wenn vor ihren Augen Suchtgiftgeschäfte ablaufen, die nicht nach der Polizei ruft wenn rund um den Prater minderjährige Kinderprostituierte stehen und Dienste anbieten?

Ich habe nachgegoogelt. Stahlblau Ral 5011 ist die Uniformfarbe der Ö. Polizei.
Vorher waren sie im Volksmund die Grünen (Stadt), die Grauen (Land)!
:question: (y)

Würde bitten, das ganze wieder Richtung Back to topic zu lenken, bevor ich hier zu machen muss. Also vielleicht schaffen wir es, nicht in absurde Diskussionen über Parteipolitik und Gewerkschaften abzudriften. Danke