Verschwiegenheitspflicht vor Gericht Ordnungsstrafe für Sanitäter

Also keine Ahnung wie das hier konkret ausgesehen hat, aber eine reine „Information“ der Polizei würde mir auch nicht reichen.

Gerne ein rechtsgültiger Bescheid darüber, dass ich von dem widersprüchlichen Paragrafen entbunden bin, dann kann die Aussage erfolgen. Aber so kann ich doch nicht beurteilen, welches Rechtsgut da jetzt höher wiegt.

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„Sein Rechtsanwalt argumentierte, dass die Verschwiegenheitspflicht von Angehörigen von Gesundheitsberufen auch in Verwaltungsstrafverfahren gelte. Eine gegenteilige Auslegung würde das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Rettungskräften gefährden.“

Treffender kann man es glaube ich nicht ausdrücken.

Wenn man jetzt die moralische und gesellschaftliche Komponente betrachtet, ist das mMn. ein ganz schwieriges Urteil. Alkoholisiert im Straßenverkehr ist schlimm, aber im Vergleich zu einem Auto, ist ein Fahrrad dann eher harmlos.
Wenn man da den Gedankengang jetzt weiter führt, kann man aufgrund einer flexiblen Auslegung der „Interesse der Rechtspflege“ eigentlich den ganzen §6 SanG Abs. 2 Unterpunkt 4 umschreiben in: „Wenn die Exekutive Informationen zu möglichen Straftaten will, muss Auskunft gegeben werden“.

Meine ernsthafte Frage: Wie soll dann jemals gescheit behandelt werden, wenn einem keine Info von den Patienten mehr anvertraut wird, wegen genau solcher Rechtsprechungen?

„Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ließ das Gericht nicht zu. Es begründete dies damit, dass die Entscheidung auf einer Einzelfallabwägung beruhe und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliege.“

Die Verschwiegenheitspflicht ist meines Erachtens sehr wohl von grundsätzlicher Bedeutung, weil es eben Vertrauen schafft, die dann für eventuelle lebensrettende Maßnahme von Bedeutung ist. Ich verstehe daher diese Argumentation nicht.

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Und alle im Chor:
Das ist mir nicht erinnerlich

Wenn es in den Untersuchungsausschüssen funktioniert fkt es auch hier. Die anderen 2 haben es richtig gemacht.

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Kern der Entscheidung war ja, dass es eben nicht um der Verschwiegenheit unterliegenden Informationen ging, wie zB zu Vorerkrankungen oder Drogenkonsum. Hier ging es nur um die Frage, ob der Patient angegeben hatte, mit dem Fahrrad gefahren zu sein.

Der Verwaltungsgerichtshof ist an diese Argumentation des Verwaltungsgerichtes aber nicht gebunden. Und eine außerordentliche Revision ist natürlich möglich, da müsste der Sani und sein Anwalt dann nachweisen, dass es sehr wohl eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt. Der Satz des VwG ist Standardargumentation.

Hat jemand die Entscheidung im Volltext vorliegen?

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Volltext unter LVwG Niederösterreich LVwG-S-1187/001-2025 | Lexis 360

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Wo war eigentlich die Dokumentationspflicht der Sanitäter? Den Unfallhergang dürfte keiner beschrieben haben.

Aus meiner Sicht eine richtige und nachvollziehbare Entscheidung des Gerichtes.

Wie gehts in so einer Sache dann eigentlich weiter? Die 360 Öcken zahlen und weiterhin keine Aussage oder wirst nochmal zur Einvernahme geladen?

Ich verstehe ehrlicherweise nicht, warum das Gericht hier eine grundsätzliche Bedeutung abgelehnt hat, ich hoffe aber die gehen eine Instanz höher. Denn auch wenn ein Gericht hier natürlich die Verschwiegenheitspflicht aushebeln kann, darf und das auch können sollte, die Verfolgungsbehörde sollte das auf keinen Fall dürfen.

Ich tu mir mit diesem Fall schwer. Einerseits klar pro Schweigepflicht. In fast allen fällen. Ist jedoch eine Gefährdung der Allgemeinheit gegeben, schaut die Sache für mich schon anders aus. Und warum man unbedingt einen Alkolenker decken muss ist mir nicht ganz klar.

Sehe ich ähnlich, aber aus meiner Sicht ist es Sache eines Gerichts hier die Notwendigkeit bzw. Rechtfertigung einer Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht zu klären, nicht von der Behörde.

Finde den Fall per se schon etwas komisch. Wozu braucht die Polizei noch einen Zeugen wenn es eh schon 2 Polizisten gegeben hat. Des weiteren kannst du Aussagen von Betrunkenen eh nicht vertrauen. Sobald der einen Anwalt hat kommt die Schiene im ersten Schock nach Unfall und Betrunken hab ich was gesagt was so nicht gemeinte war.

Egal wie man es argumentiert, es wäre eine erhebliche Erleichterung, wenn man von Verwaltungsstrafsachen ausgenommen wäre.

Rein nur für strafgerichtliche Sachen wäre schon ein praxistaugliche Einschränkung der Schweigepflicht (für Nicht-Ärzte).

Es sollte keinen Unterschied bei der Schweigepflicht nach Berufsangehörigkeit geben.

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dann liegen noch mehr Arzt-im-Dienst-Schilder hinter den Windschutzscheiben der Republik … passt schon so für mich.

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Ironischerweise hat der angezeigte Sanitäter ja angeboten, die Dokumentation zu übersenden, um nicht aussagen zu müssen. Wie sich das mit der Verschwiegenheitspflicht ausgehen soll, versteh ich auch nicht ganz.

Ich verstehe das so, dass er seine Aussage auf die Dokumentation abschieben wollte. Behörde soll auf offiziellen Dienstweg Dokumentation bei der jeweiligen Organisation anfragen, da steht alles drin. Wenn Sie die bekommen, dann hat das auch alles seine Richtigkeit. Wenn sie die nicht bekommen, dann darf er auch keine Aussage machen. So wär auch meine Logik.

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