verschwiegenheitspflicht extrem?

Hallo liebe community !

Kurzer Sachverhalt…

ein freund von mir ist bei einem motorradunfall ums leben gekommen, ich habe im fb auf einer mottoradseite ein bild gepostet „respekt for the fallen ones“ und als bildtext „rip ****** ******“ seinen namen geschrieben… 1 tag später bekam ich einen anruf vom kommando mit einer verwarnung da ich gegen die verschwiegenheitspflicht verstoßen hätte…

ps ich war bei dem knaller nicht dabei und habe keine informationen bekommen, ich wusste zu dem zeitpunkt nichtmal ob das rk oder sonstige organisationen an der vu-stelle waren…

es war eine reine beileidsbekundung meinerseits, aber diese engstirnige reaktion hat mich doch „getroffen“

Wie seht ihr das? Mein ra meinte ich habe keinen Verstoß oä begangen!

Lg wuhatzer

hallo,
zunächst einmal mein tief empfundenes beileid. Es muss doppelt schlimm sein, sich in solchen Zeiten dann noch mit äußerst unsensiblen verwarnungen herumschlagen zu müssen.

zu deiner frage, die ist schnell beantwortet:

„§ 6. (1) Sanitäter sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“

Solltest du also aufgrund deiner Tätigkeit als Sanitäter vom Unglücksfall erfahren haben, gilt die Schweigepflicht. Wenn die Informationen keinen bezug haben, oder du gar außerhalb deiner Dienstzeit privat davon erfahren hast, gibt es da wohl keinen verstoß.

Das ist korrekt.

ja genau so war es… nur sieht das 1 dame vom kommando ein bisschen anders… ich hab jetzt versucht den dienstweg einzuhalten, bin zu meinem zugskommandanten gegangen, dieser hat mir genau das gleiche gesagt wie die andre… jetzt werd ich mal weiterschauen wer in der hirarchie der nächste is, weil die verwarnung will ich nicht so auf mir sitzen lassen…

lg wuhatzer

auch von mir mein herzliches Beileid!

Wie haben sie die Verwarnung begründet? Ich vermute, du warst an dem besagten Tag gar nicht im Dienst? Oder warst du im Dienst und nur nicht bei diesem Einsatz dabei?

Wenn du gar nicht Dienst hattest, würde ich zu den Leuten gehen, die die Verwarnung ausgesprochen haben und verlangen, dass sie in deinem Beisein den Dienstplan inspizieren und ich würd mir zeigen lassen, wo ich denn da stehe :wink:

Es kommt nicht nur auf den Dienstplan an.

Es wird jede Information erfasst für dere Erlangung die Tätigkeit kausal war. Wenn im Mannschaftsraum geplaudert wird verletzt der Sani die Verschwiegenheitspflicht der plaudert, wenn ein anderer die Geschichte weitererzählt derjenige dann auch…

Man sollte sich dessen schon bewusst sein, das Thema ist nicht ohne…

naja, es kommt schon auch ein bisschen drauf an wie du von dem erfahren hast! nur weil du dienst bzw nicht dienst hast, ist das nicht erledigt.

wenn zB ein diensthabender Kollege dort war, und es dir erzählt hat weil er weiß dass du den patienten gekannt hast, und du es dann postest, wärst du schon angreifbar. Denn dann hast du diese Information über deine Rot Kreuz tätigkeit erhalten, da du diesen Kontakt sonst vllt nicht hättest, bzw man es dir auch nicht erzählen dürfte.

Grundlegende Frage ist ob die Rot Kreuz tätigkeit irgendwie den informationfluss beeinflusst bzw beschleunigt hat! dann wärst du schon angreifbar!

da du aber sagst dass du keine infos bekommen hast, bzw es gewusst hast, darf/kann es eigentlich keine verletzung der verschwiegenheitspflicht sein! lässt sich hald schwer nachweisen!

Fakt ist aber auch, dass es hier um eine reine Bekundungen seiner Anteilnahme ging, und es wirklich unterirdisch ist, jemanden daraus einen Strick zu drehen.

Ja wie gesagt, kein dienst und von keinem kollegen bzw vom RK erfahren…

Ich habe den auszug aus dem San Gesetz mal kommentarlos weitergeschickt an meinen Zugskommandanten, und 2 Stunden später kam ein Mail von der Besagten Person „“ Es ginge nicht um eine verwarnung, ich habe ja keine - sie wollte nur die Problemtik aufzeigen…„“ (aber vorher noch sagen dienstrechtliche konsequenzen usw…

wie gesagt falls wieder jemand versterben sollte den ich kenne, werde ich trotzdem wieder mein beileid bekunden… ich werde sicher nicht bei allem was ich erfahre die Dienststelle kontaktieren ob da jemand von uns dabei war und ob da irgendwer irgendwie rückschlüsse ziehen könnte…

Ps unter Kollegen gilt ja die schweigepflicht nur indirekt, es wird ja sicher in jeder Organisation über einsätze gesprochen (ohne namen und ort versteht sich) sonst wäre ja jedes gespräch mit etwaigen peers ja auch eine verletzung oder??

lg wuhatzer

Nein.

Es muss ja ein Qualitätsmanagement und auch ein Peer System möglich sein.

Dur wirst dem Peer ja auch nicht erzählen, dass dich der Einsatz xy in der x Straße 1/2/3 so belastet, sondern mehr worum es dabei gegangen ist. Sehe das nicht so kritisch - es besteht ja ein berechtigtes Interesse an der Bearbeitung. Unbeteiligten Kollegen darf man trotzdem keine Einsatzdaten weitergeben - den abstrakten Einsatz darf man wohl erzählen. Letztendlich ist es meist ausreichend wenn man Adresse, Zeit und Namen weglässt.

naja, aber was hindert den unbeteiligten kollegen daran einen blick aufs protokoll zu werfen? das liegt ja dennoch auf der dienststelle auf!
solange das möglich ist, habe ich kein problem mit meinen kollegen frei über einen notfall zu reden!

seh ich auch so, is ja bei uns auch so das man fragt und was war usw usw das man nicht patientendaten weitersagt ist klar, unfallstelle is relativ, es wird ja jeder bezirk seine tollen stellen haben wo es regelmäßig kracht aufs feinste… das man dann sagt ja e wieder die kurve dorten…

aber btt ich glaube halt sie hatte nen spinner oder wollte sich profilieren und wenn man sich aufregt bzw nachhakt dann war alllles anders… gfmpfl…

lg wuhatzer