Naja, das ist gar nicht so leicht zu beantworten.
Einerseits wird das durch das SanG (bzw die SanAusbildungsverordnung) verhindert, andererseits wenn man es gut organisiert, spricht gar nichts dagegen - jedenfalls ist rechtlich kein Zeitabstand in Form von Stunden zwischen NFS/NKA/NKV erforderlich (wie bei der NKI)
Um die Ausbildung zum NKA beginnen zu dürfen, muss lt SanAV die NFS Ausbildung abgeschlossen sein und um den NKV zu beginnen muss die NKA Ausbildung abgeschlossen sein.
Also muss plakativ gesagt, dass 40 stündige KH Praktikum für die NKV nach der Prüfung zum NKA absolviert werden und es kann nicht einfach während der NFS Ausbildung das KH Praktikum um dieses Ausmaß verlängert werden.
Weiters sind explizit nach Abschluss jeder Notfallkompetenz eine eigene Kommissionelle Prüfung vorgeschrieben.
Somit kann es natürlich sein, dass jemand den NFS schafft, aber nachher die NKA nicht schafft und somit NFS bleibt.
Jedenfalls jemanden vom RS zum NKV Auszubilden ohne ihn als vorher NFS und NKA gewesen sein zu lassen ist rechtlich nicht möglich.
Was sehr wohl geht ist hier ein Kursformat durchgängig zu planen.
Also, dass am Tag nach der NFS Prüfung der NKA Kurs beginnt und am Tag nach der NKA Prüfung der NKV Kurs beginnt und somit die Teilnehmer in kürzester Zeit NKV sind - mit der theoretischen Chance, dass dazwischen eine Prüfung nicht geschafft wird.
OÖ bildet zB NKA und NKV faktisch gemeinsam in einem Kurs aus (also zeitlich wie ein kurs dargestellt) während es zwei sind und dazwischen die NKA abgeschlossen wird mit einer „kommissionellen Prüfung“ die quasi eine zwischenprüfung ist.