Wow… Einige krass gute Aussagen dabei… Wäre schön wenn auch bei uns mal diese Klarheit herrschen würde.
Ich habe schon einmal einen Artikel zu diesem Thema erstellt.
Dieser ist noch aktuell, da sich ja an der Rechtslage nichts verändert hat. Lediglich haben sich die Arzneimittellisten in den Bundesländern etwas gefüllt. Für Fälle, in denen die Arzneimittelliste nichts hergibt, jedoch Lebensgefahr besteht, werden diese Bestimmungen anwendbar sein. Können des Notfallsanitäters (alle Stufen) vorausgesetzt.
https://prorettungsdienst.webnode.page/l/entschuldigender-notstand-im-rettungsdienst/
Vollkommen andere Rechtslage, Vollkommen andere Ausbildung, Vollkommen anderes Berufsbild.
Mit der Situation in Österreich weder vergleichbar, noch als präjudiz verwendbar.
Bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen der SanG Novelle/Reform aus den Schwierigkeiten in D lernen und vielleicht mal in Österreich etwas gleich auf Anhieb gscheit gemacht wird, oder wenigstens nicht bekannte Fehler wiederholt werden.
Die Hoffnung stirbt zuletzt- dass es nicht der kleinst-mögliche Kompromiss wird