Als Fahrer kann ich nur die Fakten die ich weiß hernehmen. Klintgt die Alarmierung also nicht gefährlich, fahr ich auch nicht mit Blaulicht zu.
Das ist ganz einfach - Alarmierung samt Zusatzinfo rechtfertigten keine Blaufahrt. Im Übrigen wenns nach deiner Argumentation geht, dann wären wir auch Angreifbar wenn wir zb eine andere Route als das Navi vorgeschlagen hat gefahren sind oder wenn nicht der nächstgelegene RTW alarmiert wurde sondern nur ein NKTW. Es gibt keinen gesetzlichen Zwang zum Blaufahren.
Dienstanweisungen die gegen das Gesetz verstoßen muss ich sogar missachten. Das Gesetz steht über jeder Dienstanweisung.
Interessant finde ich ja, dass man in NÖ die Gesetzlichelage kennt und daher die per Dienstanweisung festgelegt hat, dass die Leitstelle nur Empfehlungen abgibt. Ob mit Blau oder ohne zugefahren wird, muss jeder Fahrer alleine entscheiden.
Gleiches gilt für die Fahrt ins KH. Die Älteren werden wissen, dass früher der Sani die Entscheidung getroffen hat und nicht der Fahrer.