Überarbeitete Ausrückeordnuung

Hab mal schnell drübergeschaut. Tatsächlich sind einige Codes von NA zu rein RTW geändert worden, einige davon (4D2-Bewusstlos nach Gewaltverbrechen) überraschen mich.
Von RTW auf KTW geändert ist mir nichts aufgefallen.
Einen N-KTW kennt die Ausrückordnung auch nicht.

Tatsächlich interessant. Danke für den Einblick.

Wie ist das mit Bewusstlosen und NA in Wien? Ich sehe B- schon eher als zwingende NA Indikation. Kann natürlich vorkommen, dass kein NEF frei ist, oder der Transport in die Klinik kürzer ist als die Anfahrt vom Akademiker. Aber prinzipiell würde ich bei Bewusstlosigkeit immer nachfordern.

Ich weiß nicht wie es in Wien ist, aber in NÖ kommt Bewusstlosigkeit/Bewusstseinstrübung im AMPDS gefühlt oft raus, und praktisch ist da sehr selten wirklich was. Alle Codes mit Bewusstseinstrübung sind mehr oder weniger Klassiker für ein NEF-Storno, weil Pat. bis die Rettungskräfte eintreffen meist längst wieder wach und ansprechbar sind.

Wenn er denn wirklich bewusstlos ist…

Meiner Erfahrung nach ist in Wien nicht alles bewusstlos, was als solches alarmiert wird. Daraus resultierten viele Fehleinsätze/Stornos für das NEF.

Selbiges. Bei 3 täglichen 31D3 ist vielleicht maximal einer dabei der wirkliche eine Bewusstseinstrübung hat. Möglicherweise hat das auch mit der Frage im Schema zu tun. Aber auch, dass Angehörige nicht von der Zustandsveränderung (bei älteren Pat.) sondern eher vom Normalbild eines Gesunden Menschen ausgehen.

Storno wär ja noch schön, aber bei uns checken viele RTW Mannschaften das nicht mal. Lagemeldung is dann „Pat. ansprechbar und stabil.“ Und ich denk mir immer: Wozu brauch ma dann ein NEF?

Da habt ihr vollkommen recht.

Ich erkenne das Problem, bin aber mit der Lösung nicht einverstanden.

Zum Code Bewusstlosigkeit keinen Arzt zu schicken, weil die Leute eh meistens nicht bewusstlos sind ist der falsche Ansatz. Wenn der Code so oft falsch ist, muss man am Anfrageschema arbeiten und zB in Bewusstlos und Bewusstseinstrübung unterscheiden.

Ist nicht einfach, ich weiß.

Beim 31D2 ist es meist sicher eine B-, Beim 31D3 hab ich das noch nie erlebt. Aber denke auch gerade bei den 4D… ist es echt nicht sinnvoll ohne NA hinzufahren.

Wird von der LST nicht abgefragt: „ist der Pat. vollkommen wach?“ :question:
Falls unklar hast schon deine bewusstseinstrübung.

Ja und wenn er morgens noch nicht wach ist dann ists eine Bewusstseinstrübung :smiley:

Das wäre der richtige Weg.

Das Problem ist halt nur, dass das Abfragsystem aus einem Land kommt, das keinen Notarzt kennt. Somit ist es egal ob der Patient am Ende B-los war oder nicht.
Aber jetzt zu sagen zum B-losen schicken wir keinen NA mehr, weil ja so oft nichts ist, ist für die Patienten die wirklich B-los sind unter Umständen fatal.

Wird es schon , allerdings ist das outcome dieser Frage (Wie viele schon gesagt haben) meist ein nicht ganz zutreffendes.

Teilweise rufen die Leute schon an noch bevor der Pat. beim Kollaps den Boden berührt…Das da natürlich der Pat. „Bewusstlos“ ist , ist ja der logische Physiologische Vorgang. Das sich dann teilweise Einsätze noch während des Notrufes auflösen (Zitat: „Ah er wird jetzt eh wieder munter , do brauchn ma ka Rettung“) zeugt ebenfalls von einem sehr schwer einzuschätzenden Situation.

Wie andere schon gesagt haben ; Teilweise wird ein INTERN_BEWUSST_NA (Steiermark) alarmiert , und wennst als RTW hinkommst steht der Pat. vor dir und gib da die Hand (Übertrieben gesagt :wink: ) …

Nicht so selten ist 23D01 Überdosis - Bewusstlos auf der Straße/U-Bahnstation, wenn man hinkommt: Patient hat sich entfernt.

Wäre bei uns der Code INTERN_C2H5OH …In 50% der Fälle isses ein davongelaufener oder er steigt teilweise genau ins Taxi wennst hinkommst :laughing:

Also Niederösterreichisch gesprochen kann ma nur sagen, dass ja nicht nach codes sonder nach
Auftrag oder Praktiker, Auftrag, Einsatz, Einsatz-Aufwertbar, Notarzt, Notarzt-ECHO unterschieden wird, wenn ich mich nicht total täusche, anfangs erwähnte Delta-Codes sind des öfteren Aufwertbare Einsätze, heisst meines wissens nach dass der disponent vom system einen RTW vorgeschlagen bekommt, bei bedarf aber auch direkt einen NA alamieren kann.

ich halte das auch für wesentlich sinnvoller als dannach zu gehen „oh ein C code, muss was schlimmes sein…“

Naja es ist in Wien ja praktisch dasselbe, es wird nur zwischen NEF-RTW , RTW, KTW-K(KTW in 15 min) und KTW(KTW in 30 min) unterschieden.
Wenn der Leitstellemitarbeiter der Ansicht ist, das der Einsatz eventuell doch schlimmer ist kann er ihn immer noch aufwerten. Es wird auch nicht nach Prio mit NEF beschickt sondern je nach Code einzeln. zb 7C4- Schwere Verbrennungen im Gesicht wird mit NEF-RTW beschickt und 7D5 - Sprachschwierigkeiten zwischen den Atemzügen nur mit RTW obwohl zweiteres eine höhere Priorität laut MPDS hat.

Na und wie glaubst kommt es zu dem. Kurz weil jemand gesagt hat zu diesem und jenem Code fährt nur ein RTW, ein Notarzt usw.

Aufgrund der vielen Stornos der NA-Mittel wurden aus früheren NA-Codes sogenannte RTW-Codes bei denen der Disponent aber nach Bedarf trotzdem gleich einen NA Alarmieren kann.

Also auch in Niederösterreich wird nach Code alarmiert.

Sowohl in NÖ, als auch in Wien ist zu jedem Code eine Ausrückeordnung hinterlegt. In Wien wird dies durch den Chefarzt der MA70 bestimmt.
Also Code bspw. 10C1 = RTW, oder 09E01 = RTW+NEF+FISU+AED, oder 26A01 = KTW, usw.

AMPDS sieht bei den meisten Code-Kategorien auch die Möglichkeit von Aufwertungen vor - hierfür gibt es dann wieder bestimmt Kriterien die den Disponenten dazu veranlassen können entgegen des ursprünglichen Codes eine Aufwertung zu veranlassen die dann entsprechend der Ausrückeordnung auch höherwertige Ressourcen (wie etwa RTW und/oder NEF) entsenden.

Also bzgl. EKG verwenden / NFS an board - der ABK-5 hat wenn von der Gruppe simmering gestellt praktisch immer einen NFS (manchmal als Lenker) da macht das z.b. Sinn

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Ja klar gibt es das. Das wollte ich ja nicht abstreiten.
Aber es ist wohl kaum die Regel - ganz im Gegenteil. Unabhängig davon, dass die Problematik mit dem Unterschied zwischen „KTW normal“ und „KTW EKG“ bleibt. :wink: (y)

Bezugnehmend auf:
Dazu kommt dann auch noch:
Rein gesetzlich darf ein RS ein EKG sowieso nicht verwenden. Er darf es zwar als Assistenz kleben, aber das wars dann auch schon… Interpretation/Verwendung zur VD-Unterstützung etc. ist einem NFS/Arzt vorbehalten, oder gibt es hier Neuerungen, von denen ich nichts weiß?

Manche legen das SanG genau umgekehrt aus. Soll heißen, dass dem RS die Assistenzleistung untersagt ist, da die NA-Assistenz im SanG taxativ beim NFS aufgelistet ist und nicht beim RS. Das würde bedeuten, dass der RS das EKG sogar eher kleben darf um es selbst bzu lesen.

Zum Glück sind hier Theorie und Praxis weit auseinander.