Wunder mich gerade, dass bei den Aufnahmekriterien für die MA70 steht, dass Tattoos „im sichtbaren Bereich“ nicht erlaubt/unerwünscht sind, besitzen doch zahlreiche Kollegen bei der Berufsrettung durchhaus im sichtbaren Bereich Tattoos (was ich auch vollkommen in Ordnung finde).
Danke @RedTiger für die ausführliche Information.
Wie „streng“ wird das an sich bei der Aufnahme genommen? Ist es wie bei der Polizei beispielsweise erforderlich Fotos der jeweiligen Körperregion samt Tattoo(s) einzubringen?
Hätte ich nicht mitbekommen, dass das irgendjemand gemacht hätte, kann aber sein dass das per Mail abgeklärt wurde, dann weiß ich das nicht.
Also keine Garantie, aber mitbekommen hab ichs nicht.
Hi
Nachdem dieser Beitrag jetzt schon ein Jahr her ist wie ich sehe frag ich mal:
Hat sich in dem Punkt inzwischen etwas geändert?
Würde selber gerne nach Abschluss meiner Ausbildung zur MA70 übertreten. Werde mir aber evtl davor ein tattoo am Unterarm stechen lassen.
Dass man mit gesellschaftlich anstössigen Tattoos Probleme kriegen kann habe ich schon von mehreren Seiten gehört. Finde allerdings die Bezeichnung, was genau denn nun unter „anstössig/inakzeptabel“ fällt und was nicht, recht schwammig und subjektiv um ehrlich zu sein (ausser natürlich es handelt sich zB um Symbole/Motive die klar unter das Verbotsgesetz fallen).
Wäre interessant von Leuten zu hören, die Erfahrungen zu diesem Thema gemacht habem. Obwohl sich bei einem 1 Jahr alten Beitrag meine Erwartungen in Grenzen halten