adn314
27. September 2022 um 17:57
1
Hallo,
ich bin neu im Forum und hätte da mal eine Frage. Und zwar bin ich seit ein paar Tagen hauptamtlich angestellt und wollte fragen was man eigentlich genau von der Steuer absetzten kann als Werbungskosten. Kann da jemand von seiner eigenen Erfahrungen berichten?
Vielen Dank mal im Vorhinein und noch einen schönen Abend
Menico
27. September 2022 um 20:55
2
Alle berufsrelevanten Fortbildungen, Bücher, Kleidung, etc.
Du kannst aber auch beim lokalen Finanzamt kostenlos anrufen und dich beraten lassen. Da bekommst eine rechtlich belastbare Auskunft.
Meines wissens bietet die Arbeiterkammer auch Lohnsteuerberatungen (Terminvereinbarung) an.
SaniS
23. Oktober 2022 um 18:36
5
adn314:
Hallo,
ich bin neu im Forum und hätte da mal eine Frage. Und zwar bin ich seit ein paar Tagen hauptamtlich angestellt und wollte fragen was man eigentlich genau von der Steuer absetzten kann als Werbungskosten. Kann da jemand von seiner eigenen Erfahrungen berichten?
Vielen Dank mal im Vorhinein und noch einen schönen Abend
Da geht einiges, wie bspw. Transporte über einen bestimmten Stundenbereich, Fortbildungen etc. Am besten beim zuständigen Finanzamt anfragen!
NFG
21. Dezember 2022 um 19:04
6
Wie legen das die ehrenamtlichen Kollegen aus? Setzt ihr etwas ab?
Auch wenn ich aktuell kein Geld als Sanitäter verdiene, ist es dennoch eine Berufsausbildung die mich am Arbeitsmarkt in Zukunft potentiell interessant macht, was ja eigentlich die Voraussetzung für Werbungskosten erfüllt.
Menico
21. Dezember 2022 um 20:19
7
Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, wenden oftmals nicht nur ein beträchtliches Ausmaß an Zeit dafür auf. Nicht selten sind mit ihrem Engagement auch erhebliche Kosten verbunden. Der UFS hat entschieden (GZ RV/0070-K/08 vom 26.1.2010), dass im Zusammenhang mit (zu keinen Einnahmen führenden) ehrenamtlichen Tätigkeiten keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Dies gilt auch dann wenn zwischen der ehrenamtlichen Tätigkeit und einer zu Einnahmen führenden beruflichen Tätigkeit ein gewisser Zusammenhang besteht.
(…)
Trotz einer gewissen Verknüpfung und schwierigen Abgrenzung zwischen beruflicher und ehrenamtlicher Tätigkeit – es ist auch davon auszugehen, dass sich das mehrjährige ehrenamtliche Engagement positiv auf die spätere Anstellung beim Roten Kreuz ausgewirkt hat – können die Aufwendungen, welche auch ausdrücklich im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit genannt werden, nicht steuerlich geltend gemacht werden.
[klinger-rieger.at/steuern-o … %C3%B6nnen](https://www.klinger-rieger.at/steuern-oesterreich/2010-05-werbungskosten-nicht-bei-ehrenamtlicher-taetigkeit/#:~:text=Der%20UFS%20hat%20entschieden%20(GZ,steuerlich%20geltend%20gemacht%20werden%20können) .