Liebe Kollegen
wie schauts derzeit bei euch mit der 24/7 Dienstbesetzung aus?
Stehts schlecht/ gut, ist es eine Suderei an die Frw.?
Wenn man so auf 144 NNÖ schaut is die Dienstbesetzung einiger Dienststellen stark gefährdet, viele haben nachts bzw. am WE schon echte Probleme!
Stellt bei uns kein Problem dar, unser Dienstplan ist 1-2 Wochen im vorhinein fast vollständig besetzt, für etwaige Löcher finden sich oft spontan Freiwillige, ansonsten müssen die Zivis rann- letzteres ist zwar „Arbeitsrechtlich“ nicht ganz korrekt( …muss Dienstzeiten 2 Wochen vorher wissen, darf keine 24er machen) ist aber gängige Praxis.
Dafür ist mir in den 10 Jahren, die ich jetzt dabei bin, kein einziger Fall bekannt, in dem wir ein Fahrzeug nicht besetzen konnten.
Probleme gibts nur dann (wie soeben in HÄND vs. NEF beschrieben) wenn bestimmte Hausärzte dienst haben, dann finden sich oft keine FW und die Zivis müssen am Sonntag alle SEW besetzen…
Zumindest Ersteres ist so nicht ganz korrekt.
Es stimmt zwar, dass der Dienstplan 2 Wochen im Vorhinein bekannt sein muss, allerdings kann aus zwingenden dienstlichen Gründen auch kurzfristig eine Dienständerung gemacht werden.
ris.bka.gv.at/GeltendeFassu … r=10005658
§ 2. (1) Der Dienstplan ist vom Vorgesetzten oder einer hiefür von der Einrichtung (Einsatzstelle) beauftragten Person für einen Zeitraum von grundsätzlich mindestens zwei Wochen im voraus zu erstellen. Eine Verkürzung dieses Zeitraumes kann vom Bundesministerium für Inneres über Antrag des Rechtsträgers der Einrichtung wegen der Eigenart der dort zu verrichtenden Dienstleistungen und der Unvorhersehbarkeit des Ausmaßes des jeweiligen Arbeitsanfalles bewilligt werden.
(2) Der Leiter der Einrichtung (Einsatzstelle) oder eine von ihm hiezu beauftragte Person hat dafür zu sorgen, daß der Dienstplan für den Zivildienstleistenden an einer diesem bekanntzugebenden, leicht zugänglichen Stelle gut sichtbar ausgehängt bzw. aufgelegt wird.
(3) Änderungen des Dienstplanes sind nur bei zwingenden dienstlichen Erfordernissen, im Falle des Zeitausgleiches oder im gegenseitigen Einvernehmen zulässig. Sie sind unverzüglich in den Dienstplan aufzunehmen und gemäß Absatz 2 vom Leiter der Einrichtung (Einsatzstelle) bekanntzugeben. Wird hiedurch die ursprünglich vorgesehene Dienstzeit überschritten, ist § 6 anzuwenden.
24er dürfen sie allerdings wirklich nicht machen - auch nicht ‚freiwillig‘.
Wir haben mittlerweile eine Warteliste für die Aufnahme neuer Mitglieder. Die Dienstbesetzung gestaltet sich eher einfach bis auf seltene Ausnahmen… Aber ja für manche Samstagsdienste muss man etwas „Sudern“