SEG und das zur Dienststelle fahren...

Bei uns an der OS haben wir, vermutlich einzigartig in OÖ, immer eine Bereitschaft, bestehend aus 2 Freiwilligen MA die im Umkreis von max. 5min zur Dienststelle wohnen und sich Tag für Tag im Online Dienstplan dafür eintragen. Alamiert wird nur bei Notfällen oder dringenden Einweisungen - alles via Pager. Funktioniert perfekt und für die RLS gold wert.

Im restlichen Bezirk gibts eine NALM die sich in zwei unterschiedliche Kategorien aufteilen lässt.
Notfall Nachbesetzung: hier sind alle MA welche innerhalb von 10min mit dem SEW ausfahren können &
Dringende Nachbesetzung: hier sind alle MA an der OS mit einer Lenkerberechtigung drin.

Bei einer Notfall Nachbesetzung muss halt immer das nächstgelegene Fahrzeug mitalamiert werden.

Ich weis ist „Offtopic“ aber sags trotzdem :laughing: :laughing:

Hmm, mir fallen im Bezirk drei OS die eine sehr schnelle Bereitschaft haben.
1330 hat in der Nacht einen zweiten SEW als Bereitschaft auf der Dienststelle, dh der „normale“ fährt immer die nächste Fahrt, die Bereitschaft nur wenns sein muss.
1340 dürfte deine Dienststelle sein. :wink:
1370 hat einfach eine extrem schnelle NALM und macht das ohne Dienstplan.

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1330 ist mir bekannt das es einfach 2 Normal besetzte SEW sind die abwechseld fahren aber kann mich ja täuschen…

Grundsätzlich hat ja jede OS mit mehr als einem SEW eine Nachalamierungsgruppe, aber funktioniert halt nicht überall gleich gut bzw. macht sie nicht überall gleich viel Sinn.

Hallo. Ich weiß, dass der Beitrag schon fast 4 Jahre alt ist, aber ich habe dazu etwas in der Team-Österreich Lebensretter App gefunden und zwar, dass man im Nachhinein mit Beweis einen Einspruch einlegen kann.

„Darf ich auf dem Weg zum Patienten als
LEBENSRETTER die Verkehrsregeln übertreten?
Nein. Sonderrechte, wie sie etwa ein Einsatzfahrzeug genießt, habe ich als Lebensretter nicht. Prinzipiell wird auch davon ausgegangen, dass
die Erreichbarkeit des Einsatzortes in fußläufiger Entfernung liegt. Auch
wenn ich mit Moped, Fahrrad oder Auto etc. fahre, sind jedenfalls die
Verkehrsregeln einzuhalten.
Darf ich als LEBENSRETTER am Einsatzort etwa
vor einer Einfahrt oder auf einer Bushaltestelle
parken?
Grundsätzlich nein. Für das gegebenenfalls folgende Verwaltungsstraf-
verfahren wird mir jedoch auf Ersuchen durch den Verein LEBENSRETTER
eine Bestätigung zur Verfügung gestellt, die meine Einsatzzeit
dokumentiert. Es liegt dann im Ermessen der Verwaltungsbehörde, das
Verfahren einzustellen oder nicht. Eine Garantie für Straflosigkeit bietet
die Bestätigung aber keinesfalls.“

naja, beweis ist eine sache. du hast dann keinen rechtsanspruch

das liegt im good-will der behörde. wenn es zu oft vorkommt, wird es sie nicht interessieren. hilft vllt bei einem parkticket aber nicht bei geschwindikeitsübertretungen

ääähm da bin ich informativ überfordert, sorry. Hoffe die anderen wissen mehr, würde mich auch interessieren.

Die StVO ist da ganz eindeutig. Dein Privat-PKW ist kein Einsatzfahrzeug. Fährst du zu schnell, hast du ein Problem mit der Polizei und der Versicherung.
Ist auch bei First Respondern ganz klar kommuniziert - da du räumliche Nähe und kurze Fahrzeiten hast, ist der Zeitvorteil durch Sonderrechte sehr gering, damit ist auch bei FR-Einsätzen nach StVO zu fahren. Gleiches gilt bei der FF bei der Zufahrt zum Zeughaus.