Hallo. Ich weiß, dass der Beitrag schon fast 4 Jahre alt ist, aber ich habe dazu etwas in der Team-Österreich Lebensretter App gefunden und zwar, dass man im Nachhinein mit Beweis einen Einspruch einlegen kann.
„Darf ich auf dem Weg zum Patienten als
LEBENSRETTER die Verkehrsregeln übertreten?
Nein. Sonderrechte, wie sie etwa ein Einsatzfahrzeug genießt, habe ich als Lebensretter nicht. Prinzipiell wird auch davon ausgegangen, dass
die Erreichbarkeit des Einsatzortes in fußläufiger Entfernung liegt. Auch
wenn ich mit Moped, Fahrrad oder Auto etc. fahre, sind jedenfalls die
Verkehrsregeln einzuhalten.
Darf ich als LEBENSRETTER am Einsatzort etwa
vor einer Einfahrt oder auf einer Bushaltestelle
parken?
Grundsätzlich nein. Für das gegebenenfalls folgende Verwaltungsstraf-
verfahren wird mir jedoch auf Ersuchen durch den Verein LEBENSRETTER
eine Bestätigung zur Verfügung gestellt, die meine Einsatzzeit
dokumentiert. Es liegt dann im Ermessen der Verwaltungsbehörde, das
Verfahren einzustellen oder nicht. Eine Garantie für Straflosigkeit bietet
die Bestätigung aber keinesfalls.“
naja, beweis ist eine sache. du hast dann keinen rechtsanspruch
das liegt im good-will der behörde. wenn es zu oft vorkommt, wird es sie nicht interessieren. hilft vllt bei einem parkticket aber nicht bei geschwindikeitsübertretungen
Die StVO ist da ganz eindeutig. Dein Privat-PKW ist kein Einsatzfahrzeug. Fährst du zu schnell, hast du ein Problem mit der Polizei und der Versicherung.
Ist auch bei First Respondern ganz klar kommuniziert - da du räumliche Nähe und kurze Fahrzeiten hast, ist der Zeitvorteil durch Sonderrechte sehr gering, damit ist auch bei FR-Einsätzen nach StVO zu fahren. Gleiches gilt bei der FF bei der Zufahrt zum Zeughaus.