SEG und das zur Dienststelle fahren...

Es gab so einen Fall 2015 in Vorarlberg, da wurde der Feuerwehrmann zu einer Geld-Strafe verurteilt.

Quelle: http://www.vol.at/feuerwehrmann-durfte-nicht-straflos-rasen/4505097

Was hier noch gar nicht wirklich zur Sprache bekommen ist, ist die Sichtbarkeit/Wahrnehmbarkeit des Fahrzeuges an sich.
Ein RTW fällt sowieso mehr auf wie ein normaler, schwarzer PKW und
mit eingeschaltetem Blaulicht in der Nacht oder Blaulicht+Horn unter Tage wird der RTW noch schneller erkannt im Vergleich zu einem Privat-PKW.

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person zur gleichen Zeit versucht die Straße zu überqueren/ein anderes Auto in die Kreuzung einfährt, ist bei einem RTW auf Einsatzfahrt geringer.

Und warum die Leute ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen wollen für einen Einsatz kann ich nicht unbedingt nachvollziehen. (Ein paar Km/h zu schnell ist ok, aber 50km/h innerorts zu schnell?!)
Wenn da auf dem Anfahrtsweg wirklich etwas passiert, dann ist weder dem Patienten geholfen, noch uns selbst.

Das ist jetzt wieder ein bissl extrem ^^ Mit 100 im Ortsgebiet fahr ich auch mim RTW nicht.

Interessant. Der rechtfertigende Notstand liegt in diesem Fall nicht vor, weil zig Kräfte alarmiert wurden (mehrere Gruppenkommandanten).
Wenn ich jetzt aber am Bereitschafts-RTW (oder zB SNAW) bin und alarmiert werde, dann gibt es außer mir niemanden. Wenn ich 5 Minuten länger brauche, wartet der - vielleicht kritische - Patient 5 Minuten länger.
Der rechtfertigende Notstand ließe sich somit eher begründen als bei der FF. Nichtsdestrotrotz bin ich kein Fan davon, ohne Sondersignalanlage eine „Signalfahrt“ zu machen.

Wenn Zeit ist eine Bereitschaft zu alarmieren, dann kann’s nicht so tragisch sein. Somit scheidet der gerechtfertigte Notstand schon aus.

Wenn der schnelleste RTW/NEF im Dienst > 1h zu einem schweren Herzinfarkt braucht, die Bereitschaft alarmiert wird weil die nur 20min inkl. Einrückzeit brauchen, ist das nicht so tragisch?

Hier gings um den SNAW.

Auch mit dem RTW wird’s schwierig sich auf den Notstand zu berufen.

Natürlich gehts. Anonymverfügung nicht zahlen, warten auf Lenkererhebung und beeinspruchen mit den notwendigen Fakten/Protokollen. Hat bei 2 von 2 Versuchen ohne Problem funktioniert. Strafe erlassen.

Dann hattest sehr sehr gnädige Strafreferenten.

Wieso hast die Anonymverfügung nicht vom RK zahlen lassen :question: ? Wäre doch einfacher.

Interessant wird es was bei einem Unfall mit Sach/Personenschaden passiert. Gibt es hierfür schon Erfahrungen?

Das RK zahlt keine Anonymverfügungen - schon gar nicht mit dem Privat-Pkw. Wer bei uns mit dem Dienstfahrzeug ins Radar fährt und keinen Einsatz hat, zahlt auch. Einsatzfahrten werden belegt und das Verfahren eingestellt.

Bezüglich zweiterm, keine Ahnung - aber nachdem man ab Alarmierung in Dienst gestellt ist (zumindest bei uns) ist man versichert. Den Fall gabs bei uns aber noch nicht.

AUVA versichert…

Ich dachte echt solche Bereitschaften gehören der Vergangenheit an.

Nicht als EL und ja soll vorkommen, dass hie und da zu einem 2. RTW ein 3. notwendig ist und der nächste fix besetzte 20min wegsteht.
Wenn dann der nachbesetzte innerhalb 10min vor Ort ist denke ich brauchen wir nicht mehr darüber diskutieren

Bei uns nicht AuVA - wie haben für MA eine eigene Versicherung - also nicht schon wieder vom eigenen Dorf auf ganz Österreich ausweiten …

Mir wär keine Dienststelle oder Feuerwehr bekannt, bei der im Falle des Falles nicht die AUVA zu tragen kommt. Also nicht als Dorf bezeichnen.
Selbst beim Ersthelfer springt die AUVA ein…

auva.at/portal27/auvaportal … de=content

Und welche Versicherung habt ihr? Wer bezahlt diese denn?

Leider nicht wie es scheint…

AUVA ist allgemein, unsere MA sind zusätzlich über ein Versicherungsunternehmen abgesichert. Steht ja jedem LV frei.

Und zum Thema SEG - die werden im angrenzenden Bayern tagtäglich alarmiert für die Nachbesetzung der RTW - mag ja sein, dass das bei euch negativ behaftet ist. Bei uns kommt es hie und da vor, dass halt trotz guter Vorhaltung ab und an ein zusätzliches Fahrzeug benötigt wird, wenn das nächstgelegene halt mehr als 20min braucht. Aber es soll ja durchaus Gegenden geben, wo dann halt das nächste Fahrzeug mit einer Anfahrtszeit von 40min alarmiert wird. Ist auch ein Zugang, wenn auch aus meiner Sicht kein Guter.

Und welche Art von Versicherung ist das? Wenn es eine Unfallversicherung ist, dann zahlt die ja auch nur wenn man tot oder invalid ist.

Ich glaube es gibt genug Gegenden in Österreich, da wird man auch langfristig nicht ohne Bereitschaften oder einem alternativen System wie First Responder etc. auskommen.
So schlecht seh ich das System nicht an, man muss den Leuten halt wie gesagt klar machen, dass sie sich nicht stressen sollen beim Weg auf die Dienststelle - ob die Ausrückzeit 7 oder 9 Minuten beträgt ist in wohl fast immer irrelevant. Entweder ist es sowieso nicht überdringend oder die 7 Minuten sind schon zu lange.

Es ist schon Problematisch Personal für die regulären Dienste zu finden, da wird’s für Bereitschaften sicher nicht besser aussehen. Das kann mir keiner erzählen, dass die Mitarbeiter drauf stehen in der Nacht auf zu stehen, einen RTW für 1h oder so zu besetzen und dann wieder heim fahren.

Eben, also sind sie genauso AUVA versichert… So viel zum Thema kleinen Dorf, wenns österreichweit so ist.

Schutz für Helfer

Versicherungsschutz besteht für Mitglieder und Helfer folgender freiwilliger Hilfsorganisationen:
•Freiwillige Feuerwehren
•Freiwillige Wasserwehren
•Freiwillige Rettungsgesellschaften
•Österreichisches Rotes Kreuz
•Österreichischer Bergrettungsdienst
•Österreichische Wasserrettung
•Österreichische Rettungshunde-Brigade
•Lawinenwarnkommissionen
•Rettungsflugwacht
•Strahlenspür- und Messtrupps

Wennst beim ASBÖ bist musst aufpassen :laughing: :laughing: