SanG Reform

Juchhu wieder die alte Diskussion ob es Belassung gibt oder nicht :wink:
Gebe mal meine Meinung dazu (hat sich in den letzten 15 Jahren bei mir entwickelt):

1.) Im SanG gibt es keinen Passung der eine Belassung deckt.
2.) Wie Sanitäter (egal welche Ausbildungsstufe) sind eigentlich Taxifahrer die mit einer Trage umgehen können.
Laut Redelsteiner (in einem seiner ersten Bücher): Im Prinzip ist der RD in Ö ein Transportgewerbe und daher besteht ein Transportvertrag,
dh der Patient will transportiert werden (tut dies mit seinem Anruf in der Leitstelle kund), die Leitstelle/Transportunternehmen nimmt den Vertrag an, indem es ein Auto hinschickt.

Laut Redelsteiner (in einem seiner ersten Bücher): Im Prinzip ist der RD in Ö ein Transportgewerbe und daher besteht ein Transportvertrag,
dh der Patient will transportiert werden (tut dies mit seinem Anruf in der Leitstelle kund)

Ah na wenn der Redelsteiner das sagt…
Wissen das die Patienten auch? Wenn ich mir die Anzahl der „Nein, eigentlich möchte ich nicht ins Spital“, „können sie mir nicht eine Spritze geben“ und „was, beim ärztefunkdienst kommt ein Arzt zu mir vorbei? Dann das bitte“-Berufungen anschau, glaub ich das eher nicht.

Mir kommt vor, dass sich Menschen in einer (manchmal recht subjektiven) Notsituation befinden und deswegen jemanden rufen, der ihnen da bestmöglich hilft. Und, sowas aber auch, das Ding hat man sogar danach benannt, Notruf nämlich.

Mag für den KT-Bereich definitiv stimmen, hier ist man als Sani Vertragserfüllungsgehilfe. Am Notruf wird aber kein Transport vereinbart, sondern halt, das wer vorbeikommt.

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Es ist halt egal ob man es persönlich gut findet oder nicht , das ist das was im Sangesetz steht. Ich hätte auch gerne ein anderes Berufsbild. Das gibt aber das derzeitige Sangesetz nicht her. Dem Sanitär wird keine Möglichkeit eingeräumt einen Patienten zu belassen. Er kann ihn transportieren. Mit oder ohne NA. Und vor oder während des Transports Maßhnam setzen. Der einzige nicht Transport kommt zu stande, wenn es einfach keinen Patienten gibt der Hilfe braucht. Oder der Patient den Transport ablehnt. Genau das sagt für mich das Sangesetz aus.

Das ist schön für dich.
Es gibt viele Justisten die in jede der beiden Möglichkeiten argumentieren. Wäre es ja so eindeutig, würde wohl kaum eine Organisation Belassungen erlauben / dulden oder SOPs dafür herausgeben. Solange es keine Urteile oder Gesetzesanpassungen gibt, ist jede WEITERE Diskussion müssig.

Ja bis es halt einmal vor Gericht kommt und man dann hängt. Ich möchte auf jeden Fall nicht die Person sein, die einen Patienten belassen hat, bei dem auf dem ersten Blick nichts fehlt und der dann aufgrund von Komplikationen zu schaden kommt und das ohne rechtliche Deckung. Aber jeder wie er will.

Ich find zum Thema Belassung wird schon sehr locker gesehen, es mag zwar einzelne Fälle geben die wirklich absolut keinen Transport oder weitere Vorstellung eines Arztes brauchen - aber das „Ich Sanitäter entscheide jetzt dieser Patient braucht keine weitere Versorgung.“ ist schon eigentlich eine ganz gewaltige Entscheidung imho. Deren sich vllt viele Sanitäter gar nicht bewusst sind.
Da denk ich an den ehrenamtlichen BWL-Studenten der sich rühmt, aus seinen Fahrten „fast nur Reverse“ zu machen - was erstens heißt er hat das Prinzip Revers nicht verstanden und zweitens hat er - und so ehrlich muss man sein - trotz seines medizinischen „Sanitäter-Halbwissens“ bei vielen Krankheitsbildern die Entscheidung getroffen „dieser Patient kann nichts gravierendes haben“ (persönliche Erfahrung meinerseits)
Und nicht zu vergessen dass eine Belassung in Leoben zum Tod eines 47jährigen geführt hat.
Meine Meinung ist - es gehören ganz klare Regeln (zb Naca 0 - 1 - aber mit ganz genauen und strengen Beurteilungskriterien) eingeführt und ansonsten sind Belassungen zu unterlassen. Wer unbedingt Entscheidungen die im Krankenhaus nur Fachärzte treffen, treffen will soll Medizin studieren.
Mir ist das zur riskant

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Das ist halt die Blase in Wien wo du den RD vom KT getrennt hast (angeblich), im Rest von Ö ist es in der Realität nicht so. Klar gibt es bei uns auch RTW und KTW, aber am Land ist das sowas von Wurst. Da fährst du als RTW primäre Heimtransporte und dann wird halt der KTW zur Reanimation gesendet.

Ist vollkommen legitim

Und wo wir grad bei Halbwissen sind: Revers ist keine Entscheidung des Sanitäters sondern des Patienten!
Revers sagt nichts über den Schweregrad einer Erkrankung aus!

Was hat das eine jetzt mit dem anderen zu tun? Ich rede nicht von spezifischen Rettungsmitteln, ich rede von der Art des Anrufs, eben ob ein Krankentransport bestellt wird oder der Notruf getätigt. Unabhängig davon welches Rettungsmittel das eine oder das andere durchführt. Und unabhängig, aus welchem Bundesland der Patient anruft.
Du magst schon recht haben, die Rettungsdienstlandschaften sind durchaus heterogen, die Anrufer sind es nicht.

BTW, woher glaubst du zu wissen, dass meine Aussage auf einer „Wiener Blase“ beruht?

Ich mein damit, der hat Pat. belassen, weil sie seiner Ansicht net ins KH mussten, und hat sie dann Reverse unterschreiben lassen - „damit ma was rechtliches, unterschriebenes in der Hand hatten“

Und jetzt sind wir uns einig, das ist natürlich Vollholler. Danke für die aufklärenden Worte.

Ich kann auch nur mit Helm auf die Straße gehen weil mir vll ein Dachziegel auf den Schädel knallt. Sicher ist sicher.
Viele Patienten zu denen ich fahre möchten keinen Transport. Wenn sie meiner Meinung nach nicht zwingend einen benötigen belasse ich sie ohne Revers. Die Hiorg Sanis belassen im übrigen auch, nur Strecken sie dem Patienten, einen Revers entgegen und sagen so Dinge wie: „Sie müssen nur da unterschreiben das wir da waren“ oder „Unterschreibens da, dass nicht ins Spital fahren“.
Patienten die beraten werden wollen, berate ich nach besten Wissen und Gewissen, ggf. ziehe ich einen OA hinzu und belasse ich mit unter auch z.B. Fingerschnitt, oder die Supradyn Gummibärli „Überdosis“ beim Kind und auch grippale Infekte …
Wo ich wieder bei meiner ersten Aussage bin. Das ein junger Patient ( der beschwerdefrei eig gar keiner ist) stirbt oder Folgeschäden hat weil er anstatt einem, 10 Supradyn Gummibärchen gegessen hat, ist derart gering dass ich das Risiko gerne in Kauf nehme anstatt diesen Personen tagtäglich zu sagen: ich rate ihnen einen Transport ins KH an, wenn’s nicht wollen kann dies und jenes passieren und sie könnten sterben, deswegen unterschreiben sie hier. Beim Fingerschnitt oder anderen Dingen verhält sich das ähnlich.

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Das möchte wohl niemand. Ich belasse auch nur wenn ich zu 100% sicher bin. Bei gewissen Dingen wie „Brustschmerz“ etc. belasse ich grundsätzlich niemals, auch wenn ich mir sicher bin, dass es keine schwerwiegende Ursache hat. Wenn der Pat. trotzdem partout nicht mit will, gibts halt den Revers inkl. Zeugenunterschrift + telefonat mit der Leitstelle, damit alles doppelt und dreifach dokumentiert ist.

Wobei ich mir auch nicht sicher bin wie gut das rechtlich halten würde wenns wirklich vor Gericht ginge.
Ich halte es für wichtig, neue Sanis speziell auf solche Themen zu sensibilisieren da es in der „Ausbildung“ nicht angesprochen wird und der eine oder andere SEHR großzügig belässt.

Bei uns gibts jetzt seit einer Zeit den NRTW (analog dem Wiener RTW). Der wird vorrangig auf Notfälle geschickt. Einsätze niedriger Prio fährt der normale RTW (=NKTW). Seit ich auf dem NRTW fahre hatte ich keine einzige Belassung mehr (im Vergleich zu 50 bis 80% davor am normalen RTW). Das zeigt mir recht deutlich, dass das Problem in der Leitstelle zu suchen ist.

Endlich sprichts jemand an.
Ich bin auch der Meinung, dass das Belassungsthema in der Leitstelle schon anders abgearbeitet gehört. Viele der Einsätze die bei mir mit Belassung/Revers enden hätte man meiner Meinung nach schon in der Leitstelle abfangen können. Wenn ein Patient so wenig hat, dass ich in guten Gewissens zu Hause lassen kann ist das ganze für mich von vorne herein ein Fehleinsatz.

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Die Leitstellen verwenden großteils standardisierte Abfrageschemata. Einige Low Priority Codes werden z.B. in Wien an die DGKPs von 1450 weitergeleitet, das führt zu einer Reduktion der Bagatelleinsätze, dennoch rutschen viele durch. Das Abfrageschema in Kombination mit den Menschen am anderen Ende ist dafür verantwortlich, dass ab und an auch C und D Codes daraus resultieren.
Dieses Abfrageschema regelt aber die Haftung der Calltaker und wird bestehen bleiben, sprich es werden immer wieder falsche Codes rauskommen, oder Low Priority Codes an Rettungsmittel vergeben werden.

Also alleine die LST in die Pflicht nehmen ist zu wenig.

Wait… also es gibt hier genug Stimmen, dass man sich Belassungen und deren mögliche rechtliche Konsequenzen nicht umhängen möchte, als Sani der den Patienten gesehen hat aber der Leitstellendisponent, der den Patienten NICHT gesehen, unter Umständen noch nicht mal gehört hat, soll sich das umhängen lassen?

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Ja. Nicht jeder der den Notruf wählt braucht / will auch die Rettung. Die Disponenten haben schon ein paar Möglichkeiten zur Hand… Weiterleiten an 1450, Ärztefunk, etc…

Meine Leitstelle hat kein vorgegebenes Abfrageschema. Die Dispos sind frei in dem was sie fragen und was sie schicken. Manchmal erkennt man an den Meldungen und Ausrückeordnung schon wer grad Dienst hat. Da gibts welche bei denen ist generell alles ein Auftrag ohne SoSi und bei andren fährt man jede Bagatelle direkt primär mit Notarzt an.

Ich sehe das wie Einsatzleitner. Wenn ich wie vor einiger Zeit als RTW am Sonntagnachmittag zu einem Pat. ausrücken muss mit der Einsatzmeldung „Juckreiz“ und der Pat. auf die Frage „woher der juckreiz kommt“ antwortet er habe eine Pollenallergie und ihm seien die Tabletten ausgegangen, frag ich mich schon warum da jemand ausrücken musste und der Pat. nicht am Telefon abgehandelt werden konnte. Es ist gleub ich keiner der Meinung, dass die Leitstelle alle Fehleinsätze verhindern kann. Aber ich bin davon überzeugt, dass zumindest ein nicht unwesentlicher Teil rausgefiltert werden könnte.

Das Screenen und triagieren von Anrufen ist ja grade der Sinn einer Leistelle. Wenn ich einfach stupide zu jedem Anrufer einen RTW schicke, brauche ich kein ausgebildetes Leitstellenpersonal. Wer Angst hat Fehler zu machen und keine Verantwortung übernehmen will, hat in diesen Berufen einfach nichts verloren.

Kann man diese Diskussion ausgliedern? Hat ja wirklich nicht mehr viel mit dem eigentlichen Thema zu tun.

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Jaja wenns der andere entscheiden muss, dann hab ich ja nicht Schuld :wink:

BTW wird beim RKNÖ wohl über einen „Belassungsleitfaden“ nachgedacht, ist aber aktuell nur ein „Gerücht“ bzw ein „kommt irgendwann vielleicht“.

Geht es diesbezüglich echte Leitfäden bei anderen Organisationen?
Wenn ja, würde ich gerne wissen die diese ausschauen.

Die MA70 hat ein SOP für Belassungen, dieses haben sie damals in einer Online Hörsaal-Fortbildung auch hergezeigt meines Wissens nach (ich habe nur keine Aufzeichnung davon).