Ist es nicht so, dass im SanG eine Mindestanzahl an Stunden vorgeschrieben ist für die jeweiligen Qualifikationsstufen. Darüber hinaus ist ja dann theoretisch Spielraum
Also Rettungsorganisationen dürfen freiwillig mehr Unterrichtseinheiten anbieten, aber die Mindestgrenze muss erreicht sein.
Ganz einfach, indem die Modulleitung bestimmt, dass wir da jetzt noch einmal 4 Stunden extra was Üben. Und es für den nächsten Kurs einfach auf den Stundeplan schreibt.
In der SanAV steht nix von „mindestens“ beim Umfang der Ausbildung
Mehr kann man immer machen denk ich, aber als Teilnehmer kannst nach der Verordnung auch drauf pochen nicht durch extra Stunden geschliffen zu werden, die Umfänge und Inhalte sind recht genau beschrieben. Ob man das willkürlich um x Stunden erhöhen kann, nur weil man den „Bedarf“ sieht?
Das Lehr- und Lerngewerbe ist wirklich kurios oder? Beschweren, weil man mehr (!) Leistung bekommt
. Würd einem in wirklich keinem anderen Feld einfallen.
Schön eingefahren. Nur 6.390 Unterschriften!
6390 Unterschriften Zuviel ![]()
Klares Zeichen, dass es keine Veränderung braucht! #spinit
Bevor ich die Veränderung bekomme was das rk fordert habe ich lieber keine
. Ich sehe bei denn Vorschlag so eine minimale Verbesserung das sie fast nicht relevant ist. Und wenn das durchgesetzt wird heist es dann wieder wir brauchen wieder 20 Jahre keine Anpassung
Anfragebeantwortung durch das Ministerium vom 16.09.2026
Ich bezweifle schön langsam, dass die Reform noch in dieser Legislaturperiode kommt! Die Antworten sind ja sehr unkonkret und lustlos geschrieben.
Ein dreistufiges Ausbildungsmodell wird es mit Sicherheit werden. Die Frage nach den Kompetenzen bleibt weiterhin offen.
Diese Beantwortung zeigt, dass die Länder blockieren. Ohne weiteren Einfluss auf die Landesgesundheitsräte wird das Thema in der Schublade verschwinden und alles bleibt so wie es ist.
Zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Rettungsdienstes (1027/A(E))
Vorgesehen für den Gesundheitsausschuss, eingebracht durch FPÖ und Obmann des Gesundheitsausschusses im Parlament, nächste Sitzung 06.10.2026
10. Sitzung
Weiters ist seit Einbringen 7.3.2025 das Thema „Fortführung Novellierung des Sanitätergesetzes (126/A(E))“ immer noch im Gesundheitsausschuss siehe Parlament Österreich , zuletzt am 27.01.2026 erneut vertagt worden.
Am 6.10. stehen nun mehrere SanG relevante Punkte im Gesundheitsausschuss auf der Tagesordnung (Punkte 13+14):
13.)
Antrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Rettungsdienstes (1027/A(E))
14.)
Antrag der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortführung Novellierung des Sanitätergesetzes (126/A(E))(Wiederaufnahme der am 27. Jänner 2026 vertagten Verhandlungen)
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/A-GE/1/00922/TO_16968826.html
Rauskommen wird natürlich nichts! Bestenfalls eine Aufforderung an das Ministerium. Dieses hat aber in seiner Stellungnahme auf einen fehlenden Konsens der Bundesländer hingewiesen. Da bei dem derzeitigen SanG bereits der Konsultationsmechanismus ausgerufen wurde, wird es hier nicht anders sein. Ohne Zustimmung der Länder gibt es keinen Gesetzesvorschlag!
Weiterentwicklung der Sanitäterausbildung
Dringenden Handlungsbedarf sehen die Freiheitlichen bei der Ausbildung von Sanitäterinnen und Sanitätern, wo Österreich mittlerweile Schlusslicht sei. Im Gegensatz zu den meist höheren Ausbildungsstandards der europäischen Nachbarländer würden im heimischen System schon sechseinhalb Wochen Ausbildung als Mindestanforderung ausreichen, heißt es in der vertagten FPÖ-Initiative (1027/A(E)). Um die Attraktivität des Berufs der Rettungssanitäter zu steigern, schlägt er daher unter anderem die gesetzliche Verankerung eines modernen, dreistufigen Ausbildungs- und Kompetenzmodells, die Ausarbeitung von bundeseinheitlichen Einsatzprofilen sowie den leichteren Zugang zu weiterführender Ausbildung auch ohne Matura vor. In eine ähnliche Stoßrichtung geht eine ein weiteres Mal auf der Tagesordnung gestandene Initiative der Grünen, in der ebenfalls eine Reform der Sanitäterausbildung gefordert wird (126/A(E)). Beide Anträge wurden von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.
Das Sanitätergesetz von 2002 sei nicht mehr mit der heutigen Zeit vereinbar, unterstrich Christoph Steiner (FPÖ). Es gehe um eine Verbesserung der Ausbildung, wodurch auch eine Erweiterung der Kompetenzen notwendig sei. Dem schloss sich Ralph Schallmeiner (Grüne) an. Die aktuellen Probleme seien durch entsprechend ausgebildetes Personal und mehr Kompetenzen zu lösen. Aktuell hake es aber an einer fehlenden einheitlichen Stellungnahem der Bundesländer.
Mario Linder (SPÖ) bezeichnete die Anliegen der FPÖ und der Grünen als inhaltlich richtig. Es werde aktuell intensiv an einem entsprechenden Gesetzesvorschlag gearbeitet.
| 06.10.2026 |
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Gesundheitsausschuss: auf Tagesordnung in der 10. Sitzung des Ausschusses
„In der Sitzung vom 6. Oktober 2026 vertagt“
Camillo Award für besonderen Einsatz im Rettungsdienst - Parlament Österreich
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Weiterentwicklung des RettungsdienstsClemens Kaltenberger ist Präsident des Bundesverbands Rettungsdienst. Er hatte die Idee zum Camillo Award.
Kaltenberger hat bei der Verleihung gesagt: Der Rettungsdienst soll sich weiterentwickeln. Dafür braucht es unbedingt ein neues Sanitäter-Gesetz.
Dieser Meinung ist auch Christof Constantin Chwojka. Er ist Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung.
Chwojka hat eine Rede darüber gehalten, was es für einen Rettungsdienst braucht, der auch in Zukunft gut funktioniert. Dafür sind vor allem folgende Punkte wichtig:
- eine bessere Ausbildung
- mehr rechtliche Sicherheit für Sanitäterinnen und Sanitäter