SanG Reform

Ist es nicht so, dass im SanG eine Mindestanzahl an Stunden vorgeschrieben ist für die jeweiligen Qualifikationsstufen. Darüber hinaus ist ja dann theoretisch Spielraum :slight_smile: Also Rettungsorganisationen dürfen freiwillig mehr Unterrichtseinheiten anbieten, aber die Mindestgrenze muss erreicht sein.

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Ganz einfach, indem die Modulleitung bestimmt, dass wir da jetzt noch einmal 4 Stunden extra was Üben. Und es für den nächsten Kurs einfach auf den Stundeplan schreibt.

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In der SanAV steht nix von „mindestens“ beim Umfang der Ausbildung

Mehr kann man immer machen denk ich, aber als Teilnehmer kannst nach der Verordnung auch drauf pochen nicht durch extra Stunden geschliffen zu werden, die Umfänge und Inhalte sind recht genau beschrieben. Ob man das willkürlich um x Stunden erhöhen kann, nur weil man den „Bedarf“ sieht?

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Das Lehr- und Lerngewerbe ist wirklich kurios oder? Beschweren, weil man mehr (!) Leistung bekommt :smiley: . Würd einem in wirklich keinem anderen Feld einfallen.

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Schön eingefahren. Nur 6.390 Unterschriften!

6390 Unterschriften Zuviel :melting_face:

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Klares Zeichen, dass es keine Veränderung braucht! #spinit

Bevor ich die Veränderung bekomme was das rk fordert habe ich lieber keine :melting_face:. Ich sehe bei denn Vorschlag so eine minimale Verbesserung das sie fast nicht relevant ist. Und wenn das durchgesetzt wird heist es dann wieder wir brauchen wieder 20 Jahre keine Anpassung

Anfragebeantwortung durch das Ministerium vom 16.09.2026

Ich bezweifle schön langsam, dass die Reform noch in dieser Legislaturperiode kommt! Die Antworten sind ja sehr unkonkret und lustlos geschrieben.

Ein dreistufiges Ausbildungsmodell wird es mit Sicherheit werden. Die Frage nach den Kompetenzen bleibt weiterhin offen.

Diese Beantwortung zeigt, dass die Länder blockieren. Ohne weiteren Einfluss auf die Landesgesundheitsräte wird das Thema in der Schublade verschwinden und alles bleibt so wie es ist.

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Zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Rettungsdienstes (1027/A(E))

Vorgesehen für den Gesundheitsausschuss, eingebracht durch FPÖ und Obmann des Gesundheitsausschusses im Parlament, nächste Sitzung 06.10.2026
10. Sitzung

Weiters ist seit Einbringen 7.3.2025 das Thema „Fortführung Novellierung des Sanitätergesetzes (126/A(E))“ immer noch im Gesundheitsausschuss siehe Parlament Österreich , zuletzt am 27.01.2026 erneut vertagt worden.

Am 6.10. stehen nun mehrere SanG relevante Punkte im Gesundheitsausschuss auf der Tagesordnung (Punkte 13+14):

13.)
Antrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Rettungsdienstes (1027/A(E))
14.)
Antrag der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortführung Novellierung des Sanitätergesetzes (126/A(E))

(Wiederaufnahme der am 27. Jänner 2026 vertagten Verhandlungen)
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/A-GE/1/00922/TO_16968826.html

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Rauskommen wird natürlich nichts! Bestenfalls eine Aufforderung an das Ministerium. Dieses hat aber in seiner Stellungnahme auf einen fehlenden Konsens der Bundesländer hingewiesen. Da bei dem derzeitigen SanG bereits der Konsultationsmechanismus ausgerufen wurde, wird es hier nicht anders sein. Ohne Zustimmung der Länder gibt es keinen Gesetzesvorschlag!