Sammel-Berichte Rotes Kreuz Steiermark

defi007 (y) mehr brauch man nicht sagen

Wenn wir darauf warten, dass OÖ, Stmk, Kärnten & co das geltende SanG richtig ausnutzen bis wir es reformieren dann könnten wir eigentlich auch wieder zurück ins Jahr 2000 und den Sanitätsgehilfen wieder einführen.

Wenn wir darauf warten, dass OÖ, Stmk, Kärnten & co das geltende SanG richtig ausnutzen bis wir es reformieren dann könnten wir eigentlich auch wieder zurück ins Jahr 2000 und den Sanitätsgehilfen wieder einführen.
[/quote]
Deswegen darf der Gesetzgeber auch nicht darauf warten, sondern muss im Zuge einer Reform des SANG festschreiben, dass jeder Patient durch einen NFS betreut werden muss!
Das wäre dann die eigentliche Reform, die sich alle hier im Forum, nach den letzten 20 Jahren voller Dummheiten, wünschen! Der Rest ist, im Vergleich dazu, „nice to have“.

In Österreich muss jeder Handwerker / Professionist mehrere Jahre in die Lehre oder zur Schule gehen, damit er seinen Beruf ausüben darf.
Aber an einem kritisch kranken Notfallpatienten darf jeder, der lieb & empathisch ist und zudem auch noch „drücken / blasen / schießen“ kann, nach einem 260h Schnellsiederkurs herumpfuschen!
Und das in einem hochentwickelten westlichen Industrieland…

Dass hat leider der Hallmich schon erwähnt, dass das so einfach nicht funktioniert.
Ein Berufsgesetzt kann leider keine Fahrzeugbesatzung vorschreiben.

Das einzige was ich (CAVE: juristischer Laie) vorstellen könnte wäre eine Art Tätigkeitsvorbehalt, dass nur der NFS Notfallpatienten versorgen darf. Aber selbst das liese sich einfach mit „mit dem NEF kommt dann eh auch ein NFS dazu“ aushebeln.
Es wird also leider kein Weg an den Landes-Gesetzgebern vorbei führen.

Also das SAN-G ist eigentlich in diesem Punkt sehr eindeutig.
§ 9 definiert den Sanitäter sehr genau.
§ 10 (2) besagt explizit, dass der NFS den „Notfallpatienten“ zu betreuuen hat. Das ist sogar ein Alleinstellungsprivileg gegenüber dem RS.

Auch definiert der § 10 präzise was ein „Notfallpatient“ ist: Notfallpatienten gemäß Abs. 1 Z 2 sind Patienten, bei denen im Rahmen einer akuten Erkrankung, einer Vergiftung oder eines Traumas eine lebensbedrohliche Störung einer vitalen Funktion eingetreten ist, einzutreten droht oder nicht sicher auszuschließen ist.

Die Argumentation des RK ist nicht schlüssig und auch meiner Ansicht nach nicht Rechtens.
Das RK steht auf dem Standpunkt, dass der Notfallpatient wie im Gesetz beschrieben auch vom NFS „betreut“ wird, da der NFS immer mit dem Notarzt mitkommt.
Die Realität schaut anders aus, das wissen wir alle.

Aber hier kommt auch noch die Problematik der 9 Landesgesetze hinzu. Diese sind dem SAN-G gleichrangig und müssten eigentlich genau definieren wie ein Auto auszusehen hat, wie man disponiert und welche Qualifikationen zu besetzen sind. Wien, NÖ, T und Vlbg haben das auch im Rettungsdienstgesetz festgeschrieben. In Wien steht sogar die Inventarliste für einen RTW im Gesetz.

In OOE, Stmk und S haben wir leider ein (quasi) Monopol des RK, welches auch sehr gut mit der Politik vernetzt ist. Und das RK wird natürlich alles dafür tun um hier die Dinge im eigenen Sinne zu belassen. Das ist das primäre Problem hier.

Die würde mich auch interessieren!

Bitte um Verständnis, dass ich hier keine Namen nennen kann.
Es gibt Personen beim RK, welche in einer der eingesetzten Evaluierungsgruppen des Sozialministeriums mit am Tisch sitzen.
Diese Personen berichten von Zeit zu Zeit was da besprochen wird. In diesen Gruppen sitzen auch Vertreter des ASB und der MA70.
Soweit ich informiert bin aber niemand von JUH, SMD und Maltesern.

Es ist Information aus 2. Hand. Entsprechend mit Vorbehalt zu geniessen. San-Druide hat vermutlich sogar dieselben Quellen.

Hab zwar keine Info dass diese Evaluierungsgruppen wieder tagen, die hab es vor Covid schon, aber vll bin ich hier nicht ganz up to Date.

Na dann ist es ja gut, dass das ÖRK keine Rettungsorganisation ist. :wink:

Und die RK-Landesverbände (die Rettungsorganisationen sind) sehen das zum Glück sehr unterschiedlich.

Genau in den 2000 Std. Ausbildung liegt jedoch das Problem. Es werden nur die Ausbildungsstunden beachtet!!! Somit wird eben die vorgeschriebene „Praxiserfahrung“ außerhalb einer Ausbildung gemacht, und daher nicht in die Ausbildungszeit eingerechnet. Daher stehen wir weiterhin vor dem Problem des fehlenden Berufsschutzes. (OGH:https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20220329_OGH0002_010OBS00032_22M0000_000/JJT_20220329_OGH0002_010OBS00032_22M0000_000.html

Lediglich eine dreijährige Ausbildung/Studium wird dieses Problem lösen. Und auch hier gilt, dass eine Modulare Ausbildung mit Anrechnung/Voraussetzung von „Praxiserfahrung“ schädlich für den Berufsschutz ist. Man wird sich hier eher an der Schweiz oder Deutschland orientieren müssen. Dann ist natürlich das Berufsbild ehrenamtlich nicht mehr zu erreichen.

Auch müssen dann die Kompetenzen ausgeweitet werden, um von überwiegend manueller Tätigkeit in höhere nichtkaufmännische Tätigkeiten umgestuft zu werden.

Dass der RS den EpiPen EVENTUELL geben sollen dürfte geistert schon länger in den Mannschaften herum. Wo komischerweise die RS am schärfsten drauf waren, die sich fachlich jetzt nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert haben.

Ich persönlich sehe es als kritisch an. Die Medikamentengabe wird im SanG durch einen NFS vorgesehen und denke eher weniger, dass sich da was ändern wird. Koennte mir nur vorstellen, dass da mehr Freigaben kommen werden.

Du schmeißt da verschiedene Wege, den Berufsschutz zu erlangen, in einen gemeinsamen Topf und rührst kräftig um. Die höhere nichtkaufmännische Tätigkeit ist ein Weg, die längere Ausbildung eine andere.

Wie durch die Ausweitung von Kompetenzen (die sich ja gerade beim Sani üblicherweise durch die Freigabe manueller Fertigkeiten manifestiert) eine Neubewertung der Tätigkeit ergeben soll, ist mir ebenfalls schleierhaft.

Durch Erhöhung der Ausbildungsstunden (ohne Einberechnung von Praxiserfahrung) UND Regelkompetenzen. Deshalb spreche ich ja idealer Weise von einem dreijährigen Berufsbild. Im Zuge dessen wird man auch von der Arbeiter-Einstufung auf Angestellten-Tätigkeit wechseln (so wie in Deutschland NotSan Angestellte oder Beamte sind).

Anbei ein Auszug aus dem OGH-Urteil:

2.3. Die Beurteilung der Vorinstanzen, die die Tätigkeit des Klägers als Notfallsanitäter nicht als höheren nichtkaufmännischen Dienst ansahen, hält sich im Rahmen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung. So üben etwa auch ein Pflegehelfer (RS0084962 [T2, T4, T5, T7]), eine Kindergartenhelferin (RS0084962 [T3]), ein OP-Gehilfe (RS0084962 [T6]) oder ein Prosekturgehilfe (RS0084962 [T15]), auch wenn diese Tätigkeiten ein höheres Maß an Selbständigkeit, Denkfähigkeit, Intelligenz, Genauigkeit und Verlässlichkeit erfordern und die Ausbildung bzw das jeweilige Berufsbild gesetzlich geregelt sein sollten, keine Angestelltentätigkeit aus. Die Ausbildung eines Notfallsanitäters reicht auch nicht an diejenige des – Angestelltentätigkeit verrichtenden (RS0084962 [T7]) – diplomierten Krankenpflegepersonals heran.

Beim – in § 10 SanG beschriebenen – Tätigkeitsbereich des Klägers als Notfallsanitäter stehen vielmehr manuelle Arbeiten und den Notarzt unterstützende Tätigkeiten im Vordergrund. Das (wenn auch eigenverantwortliche) Setzen notfallmedizinischer Maßnahmen durch den Notfallsanitäter ist nur eingeschränkt vorgesehen, wenngleich im Fall des Klägers besondere Notfallkompetenzen (§ 11 SanG) hinzukommen, nämlich das Legen von Venenzugängen oder die Intubation (auch hier jedoch nur, wenn ein Notarzt nicht vor Ort ist). Auch wenn es sich bei der Tätigkeit um eine (für das menschliche Leben) verantwortungsvolle und sozial wertvolle Tätigkeit handelt, wie der Kläger in der Revision betont, hält sich die Beurteilung der Vorinstanzen im Rahmen der zitierten Rechtsprechung. Dem steht die vom Kläger zitierte Entscheidung 10 ObS 97/17p nicht entgegen, weil dort der (als Notfallsanitäter und Einsatzfahrer beschäftigte) Kläger inhaltlich eine Angestelltentätigkeit ausübte, was dem Verfahren als nicht mehr strittig zugrunde gelegt wurde.

@San-Druide,
Ich finds ja prinzipiell gut, wenn man, so wie Du online Stimmung macht. Aber dennoch verzapfst Du manchmal schon ziemlichen Unsinn. Vermutlich mangels besseren Wissens.

Das OGH Urteil bezieht sich explizit auf das Gesetz und das was im Gesetz beschrieben ist. Und genau das reicht eben nicht für einen Berufsschutz aus, da die Ausbildung für eine „echte“ Berufsausbildung zu kurz ist.
Als Messlatte kann man den Polizeidienst nehmen. Die Polizeischule dauert knapp 2 Jahre. Umgerechnet rund 1960 Stunden. Und Polizisten gelten als Berufsgruppe. Notfallsanitäter hingegen kommen nie auf diese Stundenzahl und gelten de jure als „Hilfsarbeiter“.

Wären wir im Gesundheitsregister erfasst und die Ausbildung rund 2000h wäre der Berufsschutz zwingend. Hiermaier hat hier einen guten Kommentar geschrieben. Kann man hier kaufen und runterladen: elibrary.verlagoesterreich.at/a … 2202010401

Meine Bitte, mach weiter das was Du machst. Verzapf aber bitte nicht immer so viel unfundierten BS und vor allem leg Deinen Pessimismus ab. Ja, unser System ist kaputt und wir müssen daran arbeiten es zu verbessern. Aber ständiges negatives gejammere und meckern löst Probleme nicht. Und bitte, bitte … such Dir einen Anwalt der Dich bei Deinen Posts berät.

derstandard.at/story/200014 … sanitaeter

@SanDruide: Ich bitte auch inständig darum!

erst wenn der Notarzt nicht kommen könne kommt ein Notfallsanitäter! aussage Dr. Hansak!
das SanG ist dem Herren offensichtlich komplet egal!
naja mit dem motto wir machen das nun seit 30jahren so warum was ändern lebt sich schön

Das RK will keine NFS. Das RK lebt vom Freiwilligen. Und wenn der Freiwillige keine Dienste mehr macht, weil er nicht mehr zu Notfällen kommt, dann hängt er die „Rote Jacke“ an den Nagel und fährt nicht mehr.

Hier gehts um Geld und Macht. Das RK wird ALLES dafür tun um das System so zu belassen. Das Argument, dass der „NA eh kommt“ hört man nur dort, wo das RK ein Monopol hat. Sie bauen das System zu 100% auf dem NA auf. Und genau das ist falsch und muss geändert werden. Der NA ist die letzte Eskalationsstufe. Er ist nicht für die Verabreichung eines EPI-Pens zuständig.

Das sehe ich nach 15 Jahren etwas anders. Mich frustrieren nicht die Einsätze die „kein Notfall“ sind, sondern die Einsätze die ich fahre bei denen es mich nicht braucht und die Leitstelle mit 1-2 Fragen den Einsatz verhindern hätte können.
Wenn ich 10 mal pro Nacht ausrücke und nur 2 mal brauchts wirklich jemanden vor Ort macht mich das enorm wütend. Zum einen auf die Leute die wegen jeder Kleinigkeit anrufen, aber viel mehr auf die Leitstelle die einfach unreflektiert Knöpfchen drückt und Autos rausschickt anstatt ihre Arbeit zu machen.

Bei den restlichen Ausfahrten ist bei jedem Furz gleich ein NA dabei und ich kann das was ich eig. gelernt hätte und machen dürfte gar nicht erst anwenden.

Unterm Strich ist meiner Meinung nach Verantwortung(!) ein starker Motivator dafür Dienst zu machen und sich auch entsprechend Weiterzubilden. Äffchen die am Lenkrad drehen und stupide nur Pat. durch die Gegend schieben hat man vor einigen Jahren noch zu Hauf gefunden. Mit dem demografischen und mentalen Wandel fallen diese Leute einfach weg. „Die Masse“ gibt es nicht mehr und das RK checkt das einfach nicht. Die „Motivierten“ resignieren vornezu und hängen alles an den Nagel.

Das Projekt RTW-C und Telemedizin wie in NÖ macht mir da echt Hoffnung, dass auch das RK sich mal bewegen kann in eine sinnvolle Richtung.

Bei uns laufen die Freiwilligen nicht deswegen davon, sondern weil sie in der Nacht zu jedem Blödsinn fahren so wie Menico im Vorpost geschrieben hat. Das fängt halt schon in der Leitstelle an, aber die haben ihr Abfrageschema und die Anrufer wissen halt auch recht schnell was sie sagen müssen, dass wir doch wieder kommen.

Forderung Dr. Prause:
„…Als wichtigste Stellschraube erachtet Notfallmedizinexperte Prause, dass die Sanitäter besser darin geschult werden, die Lage der Patienten einzuschätzen. „Liegt ein lebensgefährlicher Notfall vor, der sofort versorgt werden muss? Ist eine ärztliche Versorgung von einem Hausarzt ausreichend? Ist ein Transport ins Krankenhaus notwendig?“ So könnten einerseits die Belastungen der Kliniken reduziert werden, wo häufig Patienten eingeliefert werden, die eigentlich auch von einer Allgemeinmedizinerin in einer Ordination behandelt werden könnten…“

Leider werden im Zuge der SanG-Reform auch nicht so leicht umsetzbare Forderungen erhoben. Sich an einem Notfallsanitäter ohne EKG abzuputzen (Ausnahme vor allem Wien), stellt letztendlich eine Patientengefährdung dar. Hier irrt sich Dr. Prause gewaltig…???

Erst wenn eine mindestens dreijährige Ausbildung umgesetzt ist, die Rettungswagen mit Diagnose-Geräten (zB. EKG) bestückt sind, kann man daran denken, die Ärzte zu entlasten. Ansonsten würde man unzureichend ausgebildetes und ausgestattetes Personal einer Haftung aussetzen, der sie nicht gewachsen sind. Das kann straf- als auch zivilrechtliche Klagen nach sich ziehen. Auch wenn diese Belassungen, Übergabe an den ärztlichen Notdienst etc. bereits gelebt werden, so werden sie mit einem erschreckend niedrigen Ausbildungsniveau und mit persönlicher Haftung des Sanitäters durchgeführt. Deutschland hat nicht umsonst die Ausbildung auf drei Jahre erweitert. Und selbst dies wird noch als fast zu gering erachtet!

Daher werden die Ärzte ihren Widerstand gegen ein richtiges Berufsbild zunächst aufgeben, und auch der Ausweitung der Kompetenzen für Sanitäter:innen zustimmen müssen, bevor Sanitäter:innen für die Motivation von Notärzten in die Haftung gehen…!